Schulleitung fällt in den Rücken

  • halt mich mal lieber in der Öffentlichkeit zurück...

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenbrot ()

  • Die bekommst du gerne von mir. :gruss:


    Das ist ja wirklich ein unmögliches Verhalten!! Manche Schulleitungen wissen echt nicht mehr, was wir an der "Basis" für Kraft, Zeit und Nerven investieren, um den Betrieb am Laufen zu halten! Und wenn wir dann auch mal an unsere Grenzen stoßen und Unterstützung bräuchten, fallen sie uns noch in den Rücken - dann sind wir nämlich auch noch selbst schuld, nicht distanziert genug, pädagogisch unfähig oder sonstwas!


    Leider kenne ich das nur zu gut, ich durfte auch schon mit einer sehr wankelmütigen Schulleitung arbeiten. Wenn man zu ihr mit Problemen kam, war sie natürlich schnell bereit, einen zu unterstützen - solange es keinen Gegenwind gab. Dann wurde man seeeehr schnell fallengelassen! Da hieß es dann, man müsse das als Lehrer selbst wieder richten, schließlich müse man doch genug pädagogische Kompetenz haben - oder läge es vielleicht am eigenen Unterricht, dass der Schüler so abdreht?! :explodier:


    Ich kann dich auf jeden Fall sehr gut verstehen und ich gebe dir völlig Recht - so ein Verhalten von Seiten einer Schulleitung geht gar nicht. Da ist das Wort "Fürsorgepflicht" wohl auch noch ein Fremdwort.


    Ich wünsche dir noch viel Kraft und gute Nerven zum Durchhalten!

  • Na klar bekommst Du die Bestätigung, dass das ein unglaubliches Verhalten Deiner Schulleitung ist. Und zwar sogar in zweierlei Hinsicht! Deshalb weiß ich gar nicht, ob Dich meine Antwort noch mehr verärgert oder noch mehr bestätigt... ;)


    Einmal ist es schlimm, das "einfach so" zu machen, ohne Dich mit einzubeziehen. Das kratzt an der Autorität und dies sollte eigentlich auch ein Beispiel für die Schulleitung sein, dass sie sowas nicht nochmal machen sollte, denn das untergräbt ja auch die Autorität der Institution. Aber eine Schulleitung ist auch angewiesen auf die Lehrkräfte, das vergessen die in der Chefetage auch gern mal.


    Zweitens ist das deshalb schlimm, weil man Dich nicht mal jetzt (also im Nachhinein) aufgeklärt hat, was da lief, sondern dass man Dich weiterhin total im Dunkeln tappen lässt. Wie sollst Du dich denn da nun angemessen verhalten, wenn Du gar nichts über die Umstände des Rückzugs weißt?


    Ich kenne sowas zum Glück nicht aus eigener Erfahrung, aber unsere Schule und unserer Schulleiter -nicht aber die Kollegen, jedenfalls nicht unbedingt- sind so ein bisschen ete petete, da werden auch schon mal unangenehme Sachen unter den Teppich gekehrt, einfach weil nicht sein kann was nicht sein darf. Schon blöde, sowas. Das bedeutet dann für die betroffenen Kollegen, dass sie allein das Gleichgewicht halten bzw. wieder herstellen müssen.


    Ich weiß auch nicht, was das soll mit "Vorsicht bissige Eltern". Wieso kann eine Schule bei sowas Unerfreulichem nicht einfach eine klare, juristisch einwandfreie Linie fahren? Wenn Du was falsch gemacht hast (pädagogisch oder formal), wird das wieder eingerenkt, und wenn sich der Schüler daneben benommen hat, muss der halt die Konsequenzen tragen. Ist es der Konkurrenzkampf zwischen den Schulen? Ist der Ruf, den eine Schule zu verlieren hat, so schlimm in Gefahr? ..... No idea.


    Kopf hoch!


    Hamilkar

  • Bin gerade sehr geschockt. Kann es sein, dass ihr das Schulgesetz nicht beachtet habt und der Direktor deswegen zurück rudert? Wurde sein Fehlverhalten vorher ausgiebig dokumentiert? Hat eine Teilkonferenz stattgefunden die protokolliert wurde? Wurde ein rechtskräftiger Beschluss verfasst, der die Ordnungsmaßnahme festlegt? Oder wurde der Schüler zumindest vor der Festlegung der Ordnungsmaßnahme angehört? Wurde die Maßnahme schriftlich angeordnet?
    Schule ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für einen Direktor... Leider sehe ich nicht, aus welchem Bundesland du bist.

  • Danke ihr Lieben, brauche jetzt wirklich Rückendeckung.


    :explodier:

    ja :(


    Das Schlimme ist, dass ich sowas an einer anderen Schule schonmal erlebt habe. Auf ganz extreme Weise. Ich halte sowas kein zweites Mal durch! Also falls noch jemand Tips hat, wie man straight und klar bleibt, ohne sich aufzuregen, her damit. Keine Ahnung, was ich ausstrahle, dass man mich schon wieder zum Opfer machen will. Vielleicht will ichs zu vielen Recht machen.


    Kann es sein, dass ihr das Schulgesetz nicht beachtet habt und der Direktor deswegen zurück rudert?

    Das ist mir gerade auch gekommen. Genauso wars, Versetzen in andere Klasse ist eine Ordnungsmaßnahme, die bestimmter Maßnahmen bedarf, die vorher gelaufen sein müssten. Trotzdem ist es zum Kotzen, dass ich so hingestellt werde, als ob ich meinen Frust an dem Kind auslasse, so ähnlich hieß es dann (es betrifft ja nicht nur XY, schieben Sie das Verhalten von mehreren der Klasse nicht auf dieses Kind, nehmen Sie das mal nicht so persönlich).


    Genau das:

    Zweitens ist das deshalb schlimm, weil man Dich nicht mal jetzt (also im Nachhinein) aufgeklärt hat, was da lief, sondern dass man Dich weiterhin total im Dunkeln tappen lässt.

  • Zur Ergänzung: die Probleme sind nicht neu, der betreffende Schüler saß bereits in der Psychiatrie. Er ist jedoch sehr kontrolliert, spielt fröhlich jeden gegen jeden aus. Ich will ihn tatsächlich nicht loswerden, sondern nur, dass er einmal Konsequenzen tragen muss, damit er sich wieder einfügt. Schulleitung hat sich jetzt Aufgaben geben lassen, um sie mit dem Kind nachzuarbeiten. Sollnse mal machen.


    Welche spontane handhabe hab ich denn, wenn das Setzen in eine andere Klasse der Genehmigung des Kultusministers bedarf? :neenee:

  • Ist das bei euch so?


    Bei uns bedarf die zeitweise Versetzung in eine andere Klasse (Ordnungsmaßnahme) nur eine Klassenkonferenz, die so etwas dann beschließt.


    LG Anja

  • Anhörung Eltern, Anhörung Kind, Klassenstufenkonferenz. Nr. 1 und 2 sind mehr oder weniger erfolgt Nr. 3 kann ich nicht mehr heute organisieren. Morgen hab ich aber die Klasse und einen Teenie, der mir sagt, dass er nicht machen muss, was ich ihm sage, weil er das mit dem Schulleiter bereits geklärt habe.

  • Wenn ich schon lese, dass die Schulleitung ihre eigene Maßnahme rückgängig gemacht hat, brauche ich schon nicht mehr weiterzulesen!


    Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln! Vielleicht möchtest du ihr aus einem Didaktikwerk mal eine Seite zur Wichtigkeit von Konsequenz heraus kopieren und auf den Tisch legen?

  • Zitat

    Anhörung Eltern, Anhörung Kind, Klassenstufenkonferenz. Nr. 1 und 2 sind
    mehr oder weniger erfolgt
    Nr. 3 kann ich nicht mehr heute organisieren.
    Morgen hab ich aber die Klasse und einen Teenie, der mir sagt, dass er
    nicht machen muss, was ich ihm sage, weil er das mit dem Schulleiter
    bereits geklärt habe.

    Es tut mir wirklich leid für dich, dass du gerade in dieser Situation steckst.. Aber ein mehr oder weniger kann es bei solchen Verfahren nicht geben. Schau dir noch einmal ganz genau dein Schulgesetz an, dokumentiere jedes Gespräch (ich dokumentiere wirklich jedes Gespräch mit Eltern/Försorge/JA....), jedes Vergehen, jede versuchtße Kontaktaufnahme etc.
    Hast du bereits die Äußerung des Schülers dokumentiert und in die Akte geheftet (Er müsse nicht mehr auf dich hören)?


    Zitat

    Hab ihn dann samt Aufgaben vor die Tür gesetzt, was mir einen Rüffel
    eingebracht hat, da könnten die Eltern sich ans Kumi wenden, ich soll
    die Kinder doch dann lieber in eine andere Klasse setzen (!) (S.o.).

    Auch hier kenne ich wieder nicht dein Bundesland, allerdings müssen sich Kinder in NRW beaufsichtigt fühlen. Das ist natürlich eine sehr "schwammige" Aussage. Wenn dann etwas passiert und das Kind sich außerhalb der Klasse befand, könnte man als Lehrer Probleme bekommen. Es ist natürlich ein Unterschied, ob das Kind nur für eine Stunde in eine parallele Lerngruppe gesetzt wird (das darfst du selbst entscheiden und gilt als Erziehungsmaßnahme), oder ob das Kind für mehrere Tage strafversetzt wird (Schulleitung entscheidet, da es eine Ordnungsmaßnahme ist).


    Ich habe dir als Beispiel einmal den Paragraphen aus NRW dazu kopiert. Ich rate dir, verinnerliche dein Schulgesetz und dann gehe ganz bürokratisch vor.


    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/schulgesetzbypmz.png]

  • danke nochmal für eure Antworten und das Mitgefühl...


    Jazzy, unser SchulG enthält keine Beispiele für Erziehungsmaßnahmen. Und ob eine Erziehungsmaßnahme (die ich mir selbst ausdenken muss) "verhältnismäßig" oder "geeignet" ist, um ein Fehlverhalten zu sanktionieren liegt immer im Ermessen, natürlich dem vom Schulleiter letzten Endes. Soviel logische Konsequenz gibts für rumpöbeln und Mitschülern was Witziges zuflüstern, so dass die ihr Zeug auch gleich wegpacken halt nicht. Die Eltern halten Regeln schreiben für unangemessen. Zum Nachsitzen kommt er aber nicht. Zwischendurch passieren noch 20 andere Frechheiten, die ich aus Gründen der Anonymität ebensowenig nenne, wie das Bundesland.


    Es geht einfach darum, dass die Schulleitung nicht will und nicht, dass sie nicht kann. Irgendeine Möglichkeit gäbs natürlich, zur Not könnte sie ihn ins Sekretariat setzen oder irgendwas. Aber stattdessen überlässt sie mir ihn in diesem Trotzzustand. Und, noch besser: "naja, das Kind hat ja so einiges erzählt, aber das soll er Ihnen selbst erzählen". Wenn ich da Kinder misshandeln würde, würd ich mir jetzt Sorgen machen. Aber ich kapier nicht, was das soll? Deswegen kotze ich ja so, SL stellt mich als Deppen hin und ich weiß grad nicht, wie ich angemessen sage, dass die nicht alle Tassen im Schrank haben und nicht ich!


    Dass ich mit dem Knirps nicht klar komme, darum mache ich mir inzwischen garnicht mehr so die Sorgen, genug Ärger hab ich jedenfalls angesammelt :sauer:

  • Es tut mir wirklich leid für dich, dass du gerade in dieser Situation steckst.. Aber ein mehr oder weniger kann es bei solchen Verfahren nicht geben. Schau dir noch einmal ganz genau dein Schulgesetz an, dokumentiere jedes Gespräch (ich dokumentiere wirklich jedes Gespräch mit Eltern/Försorge/JA....), jedes Vergehen, jede versuchtße Kontaktaufnahme etc.
    Hast du bereits die Äußerung des Schülers dokumentiert und in die Akte geheftet (Er müsse nicht mehr auf dich hören)?

    Mit mehr oder weniger meinte ich, dass der SL diese Gespräche geführt hat, z.T. am Telefon. Das heißt, eine flugs einberufene Klassenkonferenz hätte das Problem behoben aber der SL wollte das nicht, sonst hätte er es tun können.



    Aber die ganzen Vorgänge notieren macht auf jeden Fall Sin! Danke, ich kann das gar nicht mehr so genau rekonstruieren, weil ich jeden einzelnen kleinen Verstoß nicht so Ernst genommen habe. Jetzt spitzt sichs nur gerade extrem zu.




    Was kommt denn alles in die Akte und wer darfs einheften??

  • Wenn du einen Schüler unterrichtest kannst du natürlich auch jeden Vorfall der in deinem Unterricht geschieht aufschreiben (z. B. Beleidigungen, Arbeitsverweigerung, Übergriffe dir oder Mitschülern gegenüber, unerlaubtes Entfernen aus dem Unterricht...) und in die Akte heften. In der Regel melde ich jeden Vorfall zunächst dem Klassenlehrer, dieser gibt mir dann ein Feedback, das sich zwischen: "Da ist gerade Zuhause einiges los... fände gut, wenn wir es vergessen würden", und, "Bitte schreib mir das unbedingt auf!", bewegt. Ich nehme stark an, das Kind ist nicht nur in deinem Unterricht schwierig und du bist nicht der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin? Dann müssten sich bereits einige Einträge in der Akte befinden. Ich bin auf jeden Fall immer dankbar, wenn die Kollegen bei meinen Chaoten mithelfen :aufgepasst:


    Vielleicht würde ein abschließendes Gespräch mit der SL helfen? Du könntest der SL noch einmal deine Situation schildern, ihre Andeutungen hinterfragen ("Mir ist da einiges zu Ohren gekommen"), um mehr Unterstützung bitten. Den Klassenlehrer des Kindes würde ich auch unbedingt mit ins Boot holen.


    Wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg und ich hoffe, du berichtest wie es weiter geht...

  • Aber die ganzen Vorgänge notieren macht auf jeden Fall Sin! Danke, ich kann das gar nicht mehr so genau rekonstruieren, weil ich jeden einzelnen kleinen Verstoß nicht so Ernst genommen habe.


    Versuche so viel wie möglich zu rekonstruieren (z.B. anhand des Tagebuches), notiere Vorfälle unbedingt mit Datum und Uhrzeit, sowie Beteiligten. Das muss alles nicht in die Schülerakte. Falls jedoch eine Beschwerde über dein Verhalten dem Schüler gegenüber erfolgt ("Pausenbrot ist immer unfreundlich zu meinem Kind, mißhandelt es seelisch, brüllt rum...usw.." was von Elternseite eben so gerne mal ans Oberschulamt gemeldet wird) ist es gut, wenn du eine eigene Dokumentation der Vorfälle hast. Ich kenne einen Fall, bei dem Eltern tatsächlich täglich die Erzählungen des Filius notiert und das Konvolut an die Schulaufsichtsbehörde geschickt hatten. Weil der Kollege eine eigene Dokumentation dagegen setzen konnte - die taggenau auf die selben Vorfälle einging, konnte er seinen Kopf aus der Schlinge ziehen.
    Die eigenen Aufschriebe können auch sehr hilfreich sein, falls bei "verhaltenskreativen" Kindern eine sonderpädagogische Überprüfung (Erziehungshilfe-Beschulung) erfolgen muss.


    Sollte der Schüler den Unterricht permanent stören, ist es deine (und des Schulleiters) Aufgabe, die Beschulung und den Lernerfolg der anderen Kinder der Klasse sicherzustellen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Eure Worte in Gottes Ohr.


    Na denn, mal sehen was nächste Woche passiert. Bin gebranntes Kind in Sachen Bossing und vielleicht ist alles nicht so dramatisch, wie ichs mir selbst hochkoche. Danke fürs "Besonnenheit weitergeben"...

  • Hm,


    ohne Eingangspost kann man mit dem Thread leider nichts mehr anfangen als Spätdazugestoßener.


    Gruß Jenny

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