Schulische Veranstaltung?

  • Hallo!
    Hier eine rechtliche Frage: Gestern lud der Elternbeirat (schrieb Briefe, organisierte) zum Schlittschullaufen ein. Eine Schülerin stürzte, brach sich den Arm. Nun ist die Frage, ob es eine private Veranstaltung war oder schulisch? Ich würde privat sagen, da außerhalb der Schulzeit, kein Schulgelände...


    Was meint ihr?

  • Falls die Organisation (Verteilung der Einladung) über die Schule lief und auf der Einladung ein/e Vertreter/in der Schule mit unterzeichnet hatte, würde ich (zum Wohl der Schülerin) eine schulische Veranstaltung annehmen und einen Unfallbericht an die Unfallversicherung senden. Dadurch ist die Schülerin besser versichert.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke fürs Antworten!


    Nein, es lief alles über den Elternbeirat, ich habe auch nichts unterschrieben.
    Es gab auch keine Anwesenheitspflicht, wer Zeit&Lust hatte, kam vorbei.

  • Soleil: Gerade aufgrund des neuen Aufsichtserlasses DARF es gar keine Schulveranstaltung mehr sein!!! Da würde ich also schon alleine zu deinem Schutz die Finger von lassen!


    Der Charakter der Veranstaltung (dein letztes Posting) klingt auch definitiv nach privat organisierter Veranstaltung.

  • Außerhalb der Schulzeit und außerhalb der Schule sind aber keine Kriterien, sonst würde kein Deutschlehrer mehr abends ins Theater gehen.

  • Außerhalb der Schulzeit und außerhalb der Schule sind aber keine Kriterien, sonst würde kein Deutschlehrer mehr abends ins Theater gehen.

    Den Theaterbesuch mit thematischem Bezug zum Deutschunterricht wird wohl auch überaus selten vom Elternbeirat aus organisiert sein.

  • Äh, der Satz auf den ich mich bezogen habe, ist nicht mehr auffindbar.


    Diese Veranstaltung war auf jeden Fall mehr privat (Elternbeirat)


    Einen kleinen Unterschied macht es aber in der Wahrnehmung doch, wenn ich nicht als Privatperson Max Mustermann mit Kindern etwas unternehme, sondern als Elternbeirat einer Schule.

  • Wenn ich mit meinem Kind und einigen Schulfreunden meines Kindes ins Kino gehe, ist das privat.
    Wenn ich als Elternbeirat eine Aktion organisiere wie 'Kinotag des Elternbeirats der xySchule', dann ist das meiner Meinung nach nicht mehr nur privat, denn privat wuerde ich ja nie auf die Idee kommen, einer Schulklasse ein Kinoangebot zu machen.
    Und soweit ich weiss, ist der Elternbeirat ein offizielles Gremium der Schule und kein Privatverein. Je länger ich es mir ueberlege, desto unsicherer wird die Antwort zur gestellten Frage.
    Auch meine Kollegen meinen. Wenn der offiziell gewaehlte Elternbeirat einer Schule einlaedt, sitzt die Schule zumindest mit im Boot und es ist keine reine Privatveranstaltung.

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