Kündingung Vertretungsunterricht

  • Derzeit bin ich auf der Suche nach einer Vertretungsstelle ab dem 1.5.14. Leider sind die Bewerbungsfristen alle so unterschiedlich, so dass ich bereits jetzt eine Stelle unterschreiben könnte, sie aber nicht mein absoluter Favorit ist. Andere Stellenangebote sind viel interessanter für mich. Hier endet die Bewerbungsfrist jedoch erst etwa am 4.4. Ob ich dort anfangen könnte, steht also noch in den Sternen.


    Wie geht man denn nun vor?? Wie schnell kommt man aus den Verträgen wieder raus? Habe ich die berühmten 14 Tage "Widerrufsrecht" wie etwa bei Kaufverträgen nach Unterzeichnung des Vertrags? Und wie sieht es mit dem Kündigen nach diesen 14 Tagen aus??

  • Habe ich die berühmten 14 Tage "Widerrufsrecht" wie etwa bei Kaufverträgen nach Unterzeichnung des Vertrags? Und wie sieht es mit dem Kündigen nach diesen 14 Tagen aus??


    Die hast du auch bei Kaufverträgen nicht, sondern nur im Haustürgeschäft und bei Internetgeschäften, im Laden gelten sie offiziell nicht, das ist reines Entgegenkommen der Händler!

  • Das bringt mich jetzt aber nicht so recht weiter :)


    Doch, das tut es. Diese Widerrufsfristen gibt es nicht, du müsstest also gucken, was in deinem Vertrag dann drin steht, nach welchem Tarifvertrag es gilt usw.
    Das kann dir von hier niemand sagen.


    Tatsache ist aber immer, solange du nicht wirklich etwas unterschrieben hast, kann man einfach wieder absagen.
    Bei uns liegen zwischen der Zusage und der Unterschrift manchmal noch Wochen.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast mehrere Möglichkeiten:


    1. bei einem Arbeitsvertrag wird doch auch immer eine Probezeit angesetzt, innerhalb derer beide Seiten schnell und unkompliziert kündigen können.
    2. Du nimmst den Vertrag an und scherst dich nicht mehr darum, was vorher deine Erstwahl gewesen wäre. Wer weiß, vll lässt es sich an der Schule ja ganz toll an, auch wenn es ursprünglich nicht die 1.Wahl war ;)
    3. Du wartest die anderen Bewerbungen ab und kündigst die erstgenannte Stelle entweder wie oben geschrieben in der Probezeit oder eben fristgerecht außerhalb der Probezeit, falls du die favorisierte Stelle bekommen solltest.


    Ein Arbeitsvertrag ist doch keine lebenslange Sklavenhaltung, wieso sollte man da nicht rauskommen können?


  • Ein Arbeitsvertrag ist doch keine lebenslange Sklavenhaltung, wieso sollte man da nicht rauskommen können?


    Vorsichtig, befristete Verträge sind in der Regel nicht kündbar, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Die Laufen dann für die Zeit der Befristung und beide Seiten sind daran gebunden.

  • Vor Dienstantritt kann man einen Vertrag glaube ich relativ problemlos wieder auflösen. Hab ich zumindest mal gehört, ob es wirklich rechtlich so ist, weiß ich nicht genau.
    Ansonsten kommt es drauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Ich hatte z.B. 6 Monate Probezeit (Vertrag lief über knapp ein Jahr), in denen ich mit 2 Wochen zum Monatsende kündigen konnte (was ich auch getan hab). Danach hätte ich nicht mehr kündigen können, weil im betreffenden Tarifvertrag festgelegt ist, dass nur befristete Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr gekündigt werden können, mein Vertrag war aber ein wenig kürzer (2 Wochen).
    Das ist aber sicher nicht in jedem Vertrag gleich, kommt ja aufs Bundesland und den Tarifvertrag an.

  • Man kann, m.E. nach, eine befristete Stelle kündigen, wenn man eine volle (unbefristete) Stelle annimmt.


    WIe das bei dir aussieht, wenn die andere eine befristete ist, weiß ich nicht. Sei aber mal froh, zumindest eine Stelle zu haben...

  • Zwischen Zusage und Vertragsunterzeichnung kann viel Zeit ins Land gehen, in der du völlig problemlos wieder absagen kannst. Die Schulen setzen die Verträge ja nicht selbst auf, sondern kriegen sie zugeschickt und müssen eben warten, bis sie vorliegen. Meine Einstellung erfolgte zum 1.2. und erst am 31.1. bekam ich von der Schulleitung einen Anruf, dass der Vertrag da sei und ich unterschreiben könne (Vorstellunsggespräch und mündliche Zusage hatte ich in der zweiten Dezemberwoche). Bis dahin hätte ich rein theoretisch noch jederzeit sagen können, dass ich es mir anders überlegt habe.
    Ich habe allerdings auch schon von Kollegen gehört, die an ihren Schulen eine Art Vorvertrag/Absichtserklärung unterschreiben mussten. Inwiefern die aber dann rechtlich tatsächlich bindend ist, weiß ich nicht.

  • Ich habe allerdings auch schon von Kollegen gehört, die an ihren Schulen eine Art Vorvertrag/Absichtserklärung unterschreiben mussten. Inwiefern die aber dann rechtlich tatsächlich bindend ist, weiß ich nicht.

    Grundsätzlich gilt, dass Vertragklauseln, die den Arbeitnehmer einseitig benachteiligen, ungültig sind (Beispiel: Kündigungsfrist für AG vier Wochen zum Monatsende, für AN acht Wochen zum Quartalsende). Insofern werden sich die Schulbehörden hüten, auf die Bindungswirkung eines solchen "Vorvertrags" zu pochen - daran müssten sie sich dann nämlich auch selbst festmachen lassen. Und seien wir ehrlich: Welche Schulbehörde würde sich die Möglichkeit verbauen, einem niedrigstehenden Subjekt wie einem Vertretungslehrer notfalls noch am Morgen des Dienstantritts absagen zu können?



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • In SH kann man eine befristete Stelle jederzeit kündigen, wenn man eine unbefristete Stelle hat. Wie das im Falle von zwei befristeten Stellen ist, weiß ich nicht. Würde mich aber auch mal interessieren. Möglicherweise ist es aber sowieso in jedem BL anders.
    Ich würde mich an deiner Stelle an das entsprechenden Schulamt oder Ministerium wenden.
    Gruß, Sofie

Werbung