Programm "SteuerSparErklärung Lehrer" - Ein paar (oder ein paar mehr) Fragen...

  • Das hab ich gemeint; "Warum soll ich mich allein herumquälen, wenn es Leute gibt ..."


    Gegenfrage: Warum soll jemand bei dir vorbeikommen und dir helfen? Was ist mit dessen Zeit?


    Ich verurteile dich ja gar nicht. Ich habe nur einen vermeintlichen Trend wieder gegeben.


    Alle hier haben dir geholfen, dir selbst zu helfen. Mehr geht hier nicht.


    https://www.elster.de/elfo_home.php


    Hier gibt's ELSTER und auch den Hinweis, was man alles nicht (mehr) einreichen muss. Das kann jeder leicht schaffen. Nur Mut.

  • Gegenfrage: Warum soll jemand bei dir vorbeikommen und dir helfen? Was ist mit dessen Zeit?


    Das kann jeder leicht schaffen. Nur Mut.

    Ich sagte nur, dass das Optimum für mich wäre, es mit jemandem zusammen machen zu können UND ich dafür auch bereit wäre eine Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Hat aber nichts mit dem Forum zu tun! Ich verlange nicht, dass jemand bei mir vorbei kommt, mir das für lau macht und ich im Nebenzimmer derweil ein Käffchen schlürfe, falls das so angekommen sein sollte. Hier im Forum suche ich eigentlich nur jemanden, bei dem ich nachfragen darf wenn ich im Programm hänge. Auch das ist natürlich unbezahlte Zeit für die Hilfe, aber wenn jeder immer nur auf seinen Vorteil aus wäre, würde das ganze Forum hier doch nicht funktionieren, es gibt netterweise immer jemanden der bereit ist andere an seinem Wissen teilhaben zu lassen und im Gegenzug kann ich dann vielleicht mal wieder irgendwo und irgendwie etwas beitragen.


    Nun, ich geb mein bestes, schauen wir mal wie weit ich komme :sterne:


    Gruß Jenny

    • Offizieller Beitrag

    ein bisschen off topic nun:


    was soll daran ehrenrührig sein, Spezialisten zu beschäftigen? Ich muss doch nicht alles selbst machen können; ob ich nun Handwerker engagiere oder eine Putzfrau, einen Steuerberater oder jemanden, der mir die Winterreifen wechselt-- die Leute haben das gelernt (Putzfrau vll eher nicht) und beherrschen ihr Metier. Die Haare schneide ich mir schließlich auch nicht selbst. Auch das Dienstleistungsgewerbe will leben

  • Uff,


    schon die ersten Fragen:


    1. Ich bin an mehrere Schulen teilabgeordnet und kann dafür immer auch eine Fahrtkostenerstattung beim Schulamt einreichen. Natürlich habe ich nicht vor diese erstatteten Kosten erneut bei der Steuer einzureichen, so weit so gut. Aber und jetzt wird es kompliziert: Ich darf immer nur die KÜRZESTE Strecke abrechnen, ob diese nun real gefahren wurde oder nicht. Ein Beispiel: Ich fahre real in der ersten Pause von meiner Stammschule A aus los zu Schule B, von da aus dann los zu Schule C, von da aus dann zurück zum Wohnort D. Ist jetzt aber mein Wohnort näher an Schule B als meine Stammschule A, darf ich nur diese Strecke angeben. Sprich wenn eine Teilabordnungschule 2 km von meinem Wohnort entfernt liegt, meine Stammschule aber 10 km, darf ich nur die 2 km absetzen. Warum, wieso, weshalb, es ist eben so geregelt und wie ich finde nicht immer sehr fair. So kann es dann auch sein, dass ich im Monat 300 Kilometer absetzen darf, aber in Wirklichkeit 500 gefahren bin. Wie um Himmels Willen soll ich das denn bei der Steuer angeben, wenn ich die mehr gefahrenen Kilometer auch noch gerne absetzen würde, ohne dass es heißt ich würde doppelt kassieren. Einfach die Differenz zwischen Realität und Abrechnungskilomtern nehmen und irgendwie vermerken, dass ich schon was zurück bekomme? Oder gar die Abrechnungen beilegen? Bzw. darf ich die Wegstrecke zur Arbeit soweit ich das sehe nur 1 x täglich angeben, ich fahre aber zig Schulen an, siehe Teilabordnungen. Öhhhh... :angst:


    2. Als ich noch angestellt war, bis Februar 2013, war ich in der gesetzlichen Krankenkasse und bekam daher natürlich auch keine Beihilfe. Hatte in der Zeit aber sehr hohe Apothekenkosten (um die 500-700 € im Jahr), wie genau kann ich diese eigentlich geltend machen, geht das überhaupt oder nur für die Posten, die ärztlich verordnet wurden?


    Und genau wegen solcher Punkte brauche ich Hilfe :(


    Lieben Gruß Jenny

  • In NRW gibt es das Programm "ELSTER" vom Finanzamt, da macht man seine Steuererklärung auf dem Rechner und schickt es dann online zu.


    Elster gilt bundesweit und ist im Prinzip selbsterklärend. Ich verwende das auch - hatte für vorletztes Jahr das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft von Tschibo. Fand ich ganz ansprechend und gut gemacht. Aber Elster erfüllt auch seinen Zweck. Du musst eben Grundwissen im Steuerrecht haben - so solltest du wissen, was zu den Werbungskosten gerechnet wird oder was Abschreibungen sind - falls du einen Computer absetzen willst. Aber dieses Grundwissen hast du dir an einem Tag angelesen - und für die nächsten Jahre zahlt es sich in SEHR hohen Beträgen aus. Bei uns Lehrern ist der Steuerabzug IMMER zu hoch. Über den Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ kommen wir allemal.


    Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach. Du machst eine Excel-Tabelle und schreibst die Tage und Fahrten mit Kilometerangaben auf. Wenn du an einem Tag zu einer anderen Schule als zu deiner Stammschule fährst, rechnest du die Hin-und Rückfahrt zur Stammschule nur mit der einfachen Kilometerzahl ab (ohne Rückfahrt)


    Alle anderen Fahŕten sind Dienstreisen, die mit 30 ct pro gefahrenem Kilometer abgrerechnet werden.


    Von der Summe, die über das ganze Jahr zusammenkommt, ziehst du die erstatteten Fahrtkosten ab. Den Rest machst du beim Finanzamt geltend. Die Tabelle mit der Berechnung legst du bei, den Betrag trägst du bei den Werbungskosten als Fahrtkosten ein - mit der Bemerkung: "siehe Fahrtenbuch"


    Zu deiner 2.Frage bzgl. der Arzneikosten
    Arztrechnungen und Apothekenkosten sind "Außergewöhnliche Belastungen"
    Hier kommt es darauf an, ob die Kosten über die "Zumutbare Belastung" hinaus gingen. Diese Hürde liegt sehr hoch und hängt davon ab, wie viel du verdienst, ob du Kinder hast... siehe http://de.wikipedia.org/wiki/A…ungen#Zumutbare_Belastung
    Wenn du da nicht mehr als 700 € zusammenbekoḿmst, wird sich die Mühe der Berechnung wohl kaum lohnen - es sei denn, dein Einkommen war sehr niedrig.
    Bei einer zumutbaren Belastungsgrenze von 5% und 700 € Ausgaben, dürfte dein Einkommen nicht mehr als 14.000 € betragen haben, damit du etwas von der Steuer zurück bekommst. Die Steuergrenze liegt jedoch bereits bei 10.000 € - also hättest du bei diesem Einkommen sowieso kaum Steuern bezahlt.


    Wie wirkt sich eine Steuererstattung überhaupt aus?
    Mein Lieblingsbeispiel ist das Druckerpapier, das du für 3 € gekauft hast, einen Beleg dafür hast und das du dringend benötigt hast.
    Du musstest dafür extra zum Einkaufen fahren. In der Steuertabelle werden die letzten 100 €, die du verdient hast, - je nach Einkommen - zwischen 25 bis 40% besteuert. Deshalb bekommen wir bei einer Lohnerhöhung von 100 € meist nur 60€-70€ ausbezahlt.
    Kaufst du Druckerpapier für 3 €, musst du dafür 25% weniger Lohnsteuer bezahlen - bekommst also 75ct erstattet.
    Nun bist du noch mit dem Fahrrad in den Supermarkt gefahren, um das Papier zu kaufen. Hin- und zurück waren das 8 Kilometer. Das war eine Dienstreise. Also machst du pro gefahrenen Kilometer 30 ct geltend - ergibt 2,40 €. Auch dafür musst du 25% weniger Steuern bezahlen - das sind 60 ct.
    Das schreibst du in eine Excel-Tabelle, in der du deine Werbungskosten aufsummierst.


    Somit kostet dich das Papier bei einem Steuersatz von 25% letztlich 3 € - 75ct - 60 ct= 1,55 €, denn du bekomst 1,45 € erstattet.
    Bei einem Steuersatz von 40% sind es sogar 3€ - 1,20 € - 0,96 € = 84 ct, denn du bekomst 2,16 € erstattet.


    Belege sammeln lohnt sich :cash:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    4 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • "Ihre Steuererklärung müssen Sie bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie
    bei Abgabe der Steuererklärung wohnen (Wohnsitzfinanzamt, § 19 Abs. 1
    Satz 1 AO)."


    Und wo genau finde ich diese Info, bei der Zentrale anrufen und fragen? Oje, wenn ich daran schon hänge :tot: Meine Steuernummer kenne ich auch nicht, die muss ich dann wohl auch dort anfordern?


    Gruß Jenny

  • "Die Hilfeleistung für Arbeitskollegen oder Freunde ist eine
    Ordnungswidrigkeit - egal ob sie unentgeltlich oder entgeltlich ist. Wer
    erwischt wird, zahlt bis zu € 5.000,00 Strafe (§ 160 Abs. 2 StBerG). Übrigens:
    Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder
    Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten
    angibt. Das sollten Sie also unbedingt vermeiden!"


    So viel dazu, das soll doch wohl ein Witz sein? Ich glaub es ja nicht, meinen die das Ernst? Ist der Austausch hier mit euch dann sogar strafbar? Wobei wir höchstens zufällige Bekannte des selben Berufsfeldes hier sind, keine Arbeitskollegen... ;) Warum um Himmels Willen darf mir eine Freundin nicht helfen, das verstehe wer will.


    Gruß Jenny

  • Übrigens ihr Lieben,


    es ist schön und gut wenn ihr mit Elster direkt, Tschibo oder Aldi (Programmen) arbeitet und mir diese Option daher auch ans Herz legt, aber ich habe nun einmal (immer noch) besagtes Programm aus dem Betreff hier und es jetzt auch installiert, weil dieses als sehr empfehlenswert gilt, ich es teuer eingekauft habe und daher nun auch nutzen werden, hoffe ihr versteht das, wäre doch Blödinn jetzt noch was anderes zu holen/nutzen :rose: Habe jetzt erst einmal angefangen und schon steht mir der Schweiß auf der Stirn, sollte mich vielleicht erst auskurieren :krank:


    Gruß Jenny


    PS. Wer sich fragt warum ich um die Unzeit noch am PC sitze: Bin mit Bronchitis und Seitenstrangangina zu Hause und habe nahezu den ganzen Tag verpennt, jetzt bin ich wach. Leg mich trotzdem wieder hin, kommt heute ehr nur noch Blödsinn bei rum.

  • Zu den außergewöhnlichen Belastungen möchte ich noch sagen, dass noch nicht abschließend geklärt ist (meine Meinung nach), ob dies rechtmäßig ist, dass es eine zumutbare Belastung gibt.
    Also trotzdem alles angeben, unser letzter Steuerbescheid war zumindest in dem Punkt vorläufig.



    Und dann zu der Frage mit der Hilfe. Es gibt bestimmte Sachen, die darf man eben erst nach einer bestimmten Ausbildung, so darf dir nur ein Anwalt eine rechtliche Beratung geben und nur jemand mit entsprechender Ausbildung eben eine Beratung in Steuerrecht usw.
    Es muss auch angegeben werden (steht so unten in der Steuererklärung drin) und da etwas falsches anzugeben wäre strafbar, aber jemanden anzugeben, der die Ausbildung nicht besitzt wäre auch strafbar.

  • "Die Hilfeleistung für Arbeitskollegen oder Freunde ist eine
    Ordnungswidrigkeit - egal ob sie unentgeltlich oder entgeltlich ist. Wer
    erwischt wird, zahlt bis zu € 5.000,00 Strafe (§ 160 Abs. 2 StBerG). Übrigens:
    Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder
    Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten
    angibt. Das sollten Sie also unbedingt vermeiden!"

    naja, ich mache dir steuererklärung seit einigen jahren auch für meine eltern, da sie keine lust haben in elster einzuarbeiten.
    sie das ungerne machen (im gegensatz zu mir) und sie denken, dass ich mehr für sie "rausholen" kann.


    natürlich geben sie mich nicht an... sie unterschreiben selbst und zahlen ja schließlich auch nichts.
    woher soll denn das finanzamt wissen wer alles ins elsterprogramm eintippt?...

  • "Ihre Steuererklärung müssen Sie bei dem Finanzamt abgeben, in dessen Bezirk Sie
    bei Abgabe der Steuererklärung wohnen (Wohnsitzfinanzamt, § 19 Abs. 1
    Satz 1 AO)."


    Und wo genau finde ich diese Info, bei der Zentrale anrufen und fragen? Oje, wenn ich daran schon hänge :tot: Meine Steuernummer kenne ich auch nicht, die muss ich dann wohl auch dort anfordern?

    Ein Blick ins Telefonbuch hilft da schon enorm weiter. Meine Güte, Du wirst doch wissen, wo Du wohnst! In jeder Kreisstadt gibt es für gewöhnlich ein FA; wenn Du in einer Großstadt wohnst, nimmst Du halt das nächstliegende. Ach so, Deine Steuernummer erfährst Du dort auch, samt Deiner Identifkationsnummer.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ein Blick ins Telefonbuch hilft da schon enorm weiter. Meine Güte, Du wirst doch wissen, wo Du wohnst!

    Momentan bezweifle ich das, irgendwie ist sämtliches Hinrschmalz krankheitsbedingt flöten gegangen :uebel: Hab`s gefunden....


    Gruß Jenny

  • Achso,


    für diejenigen die das Programm nicht kennen, welches ich verwende: Es arbeitet quasi mit ELSTER zusammen und schickt das Dokument dann direkt dorthin.


    Vielleicht findet sich doch noch jemand, der auch verwendet :)


    Ich hab es inzwischen immerhin geschafft meine persönlichen Daten, mein Finanzamt und meine I-Nummer einzutragen, wenigstens ein Anfang ist gemacht. Aber ganz ehrlich, wie ihr das auf einer Arschbacke absitzt, ist mir ein Rätsel, denn ich finde es schon ganz schön kompliziert (was jetzt kommt mein ich), schon allein das dicke Handbuch welches ich hier liegen habe, davon schwirrt mir der Kopf. In dem Jahr hab ich in den Sommerferien als angestellte Kraft auch Arbeitslosengeld kassiert, das muss ich sicher auch irgendwie angeben, bisher steig ich absolut noch nicht durch, vielleicht muss ich mich doch erst auskurieren, aber so oder so habe ich Angst Fehler zu machen, ich hoffe ich finde einen der nochmal rüber schaut, wenn ich irgendwann mal damit fertig bin :(


    Spannend find ich auch eure Beispiele, also dass ich das Kaufen von Kopierpapier smat Fahrt absetzen kann, dafür hab ich bisher nie auch nur die Belege aufgehoben. Und wenn ich jetzt von meinem Wohnort nach Buxtehude fahre, um Papier zu kaufen, kann das doch auch nicht angehen, alles schon sehr interessant und spannend, aber ich war noch nie Autodidakt, momentan ist mir das alles zu komplex, puh. Ich denke da gehen wohl meine wohlverdienten Osterferien flötten. Ich will das jetzt aber lernen, verflixt.


    Gruß Jenny

  • das mit dem kopierpapier in allen ehren, aber für sowas ist mir der etrag dann doch zu gering.
    wenn ich überleg, dass ich evtl. 4x im jahr kopierpapier brauche.. und nur um dann statt 60cent 1€ wieder zu bekommen mach ich mir nicht den stress:-)
    aber das muss ja jeder selber wissen.


    und wenn du dich einmal mit elster angefreundet hast dann wirst du merken, dass du im nächsten jahr nur noch halb so viel arbeit hast, da du alle alten daten importieren kannst :)
    das finde ich äußerst bequem.. meine eltern z.b. haben kaum werbungskosten (außer den fahrten zu arbeit).. da macht man so eine steuererklärung in 10 min...
    daten übertragen.. zahlen aktualisieren.. aufs geld warten :)

  • Na ja,


    im Prinzip arbeite ich doch auch jetzt schon indirekt mit Elster, nur dass ich noch einen "roten Faden" als Helferlein nutzen kann, sprich ich werde Schritt für Schritt durch das Programm geführt und erhalte dann immer Querverweise zur entsprechenden Literaturstelle, ist schon alles ganz gut aufgezogen. Und auch hier lassen sich die Daten übernehmen, wobei sich das sicherlich doch einiges ändert was Material- und Fahrtkosten angeht, auch mein Einkommen hat sich durch Verbeamtung geändert usw. Ich denke auch, wenn man es erst mal kann, ist es ganz flott gemacht, aber beim ersten Mal seh zumindest ich nur Böhmische Dörfer zum Teil und meine Belege muss ich auch erst zusammenkratzen, die sind zwar abgeheftet, aber noch nicht eintragungsreif bereit liegend.


    Gruß Jenny

  • Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach.


    Zu deiner 2.Frage bzgl. der Arzneikosten
    Arztrechnungen und Apothekenkosten sind "Außergewöhnliche Belastungen"
    Hier kommt es darauf an, ob die Kosten über die "Zumutbare Belastung" hinaus gingen. Diese Hürde liegt sehr hoch und hängt davon ab, wie viel du verdienst, ob du Kinder hast... siehe http://de.wikipedia.org/wiki/A…ungen#Zumutbare_Belastung
    Wenn du da nicht mehr als 700 € zusammenbekoḿmst, wird sich die Mühe der Berechnung wohl kaum lohnen - es sei denn, dein Einkommen war sehr niedrig.
    Bei einer zumutbaren Belastungsgrenze von 5% und 700 € Ausgaben, dürfte dein Einkommen nicht mehr als 14.000 € betragen haben, damit du etwas von der Steuer zurück bekommst. Die Steuergrenze liegt jedoch bereits bei 10.000 € - also hättest du bei diesem Einkommen sowieso kaum Steuern bezahlt.

    Zu 1: Dein Wort in Gottes Ohr, aber von wegen alles ganz einfach, mag sein wenn man an einer Schule fest ist und eine feste Abordnung hat, dann ist das vielleicht schnell erledigt. Ich bin 2012 aber jeden Tag an drei Schulen gefahren, insgesamt 9 Stück. Und nicht jeder Wochentag hatte eine festgelegte Reihenfolge der Schulen, oft war es spontan auf Abruf (DaZ). Jetzt muss ich mich also an meine alten Belege setzen und ALLE Fahrten nochmals neu berechnen, allein das wird Tage dauern, keine Ahnung ob ich das jetzt übrhaupt noch alles nachvollziehen kann, oje.


    Zu 2: Zu der Härtefallregelung, kann ich dort auch meine Tierarztkosten geltend machen? Tiere sind zwar ein Privatvergnügen so man will und wenn man sie teuer behandeln lässt, ist man selber dafür verantwortlich, aber für mich stand diese Frage nie im Raum und ich hatte in dem Jahr zu meinen eigenen Apothekenkosten von 500-700 € sicher noch an die 5000-6000 € Tierarztkosten, bei meinem Gehalt ist das eine immense finanzielle Belastung gewesen, zumindest für mich war es ganz klar eine Härtefall, emotional und finanziell. Die Belege dafür habe ich alle. Und wenn ich etwas angeben darf, dann alles oder nur Behandlungskosten, nur Medikamente, nur Physiotherapie oder nur Ergänzungsmittelchen?


    Vielene Dank für deinen fachlichen/sachlichen Rat :)


    Gruß Jenny

  • Und noch eine Frage:


    Lohnt sich ergänzend das Buch "GEW Steuererklärung Tipps für die Vorbereitung des beruflichen Teils der Steuererklärung als Lehrerin und Lehrer - Vón Kollegen für Kolleginnen und Kollegen."


    Die 6 € hätte ich auch noch übrig.


    Gruß Jenny

  • Hi!
    Ich dachte immer, dass man über alle Steuerprogramme die Daten direkt über Elster versenden kann?!
    Wie dem auch sei... ein dickes Handbuch würde mich auch total demotivieren, ich hab noch nie eins gehabt, obwohl ich auch zu denjenigen gehöre, die eigentlich wenig Ahnung davon haben.
    Ich hab mir einfach im Referendariat ein bei A...zon gut bewertetes Steuerprogramm gekauft (allerdings nicht Wiso, wegen der versteckten Abo-Falle hatte ich da etwas Sorge) und dann hab ich damit losgelegt.
    Und mein Programm sagt mir bei Eingabe der Wohnadresse auch automatisch, welches Finanzamt in Frage kommt, wobei das ja von vorneherein bekannt sein sollte.


    Das "GEW-Buch" kenn ich nicht, aber mir reicht einzig und allein das Programm mit seinen Tipps aus.
    Hat bisher immer gut geklappt.
    Also nur Mut und durchbeißen! ;)


  • Wie dem auch sei... ein dickes Handbuch würde mich auch total demotivieren, ich hab noch nie eins gehabt, obwohl ich auch zu denjenigen gehöre, die eigentlich wenig Ahnung davon haben.

    Gehörte zum besagten Programm bzw. konnte mit beiliegender Karte gratis nachgefordert werden und umfasst 900 Seiten, du hast Recht, das demotiviert mich völlig :staun:


    Gruß Jenny

  • Gehörte zum besagten Programm bzw. konnte mit beiliegender Karte gratis nachgefordert werden und umfasst 900 Seiten, du hast Recht, das demotiviert mich völlig :staun:

    Dann lies es nicht - brauchen wirst Du es kaum. Eigentlich sind - unabhängig vom verwendeten Programm - nur wenige Punkte in der Steuererklärung für Dich relevant, nämlich die Werbungskosten (zu denen die Fahrtkosten gehören), die Aufwendungen für die private Vorsorge (so du welche hast) und die Aufwendungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" (das ist der Arbeitslohn für z.B. die Haushaltshilfe oder den Waschmaschinenmonteur; seit einigen Jahren absetzbar bis 6.000 Euro). Bei den Werbungskosten musst du halt Belege sammeln und addieren, bei den Fahrtkosten eine genaue Aufstellung der Kilometer machen, und für die private Vorsorge bekommst Du normalerweise von den Versicherungsgesellschaften einen Jahresbeleg. Das gleiche gilt für das Arbeitslosengeld und für Dein Gehalt ja sowieso. Wichtig ist also in erster Linie, die Belege zusammenzuhaben, damit man sie parat hat, wenn das Programm sie verlangt.


    Noch eines (auch wenn Du das wieder nicht hören wollen wirst): Weiter oben schreibst Du, dass Du manchmal nur 300 Kilometer anerkannt bekommst, obwohl Du tatsächlich 500 km gefahren bist, hab ich das richtig verstanden? Ich kann nur meine Aussage (und die vieler anderer hier) wiederholen: Wehr Dich. Lass das nicht mit Dir machen. Du bist Beamtin, Dir kann nichts passieren (und schon gar keine dienstlichen Konsequenzen, wenn Du auf Dein Recht bestehst). Geh zu Deinem Schulleiter und sag ihm, dass Du unter diesen Bedingungen nicht arbeiten kannst. Sag ihm, dass Du Dein Privatfahrzeug nicht mehr für dienstliche Fahrten einsetzen wirst und dass eine Lösung gefunden werden muss. Nirgendwo steht geschrieben, dass Lehrer für ihre dienstlichen Belange ein KFZ vorhalten müssen. Lass Dich nicht so ausnutzen für das bisschen Geld. Da kann die Dankbarkeit für die Stelle noch so groß sein.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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