Elster 2014 - was lohnt sich anzugeben?

  • Hallo!
    Ich sitze gerade an Elster und habe die Berechnung gerade quasi "nackig" vorgenommen.
    Nur Lohnsteuerbescheid und Kinderbetreuung.
    Es wurde nun recht viel als Pauschbetrag akzeptiert.
    Nun frage ich mich, ob es sich überhaupt lohnt, dass ich mir die Mühe mache und Krankenkasse, Haftpflicht, Kilometer, ... einzeln aufzuführen.
    Kommt es mir nur so vor oder sind in diesem Jahr die Pauschbeträge bereits so großzügig, dass man sie kaum ausschöpft?
    Ich bin ansonsten noch in der GEW, aber das fällt wohl ebenfalls kaum ins Gewicht.
    Was setzt ihr denn alles ab?

  • Was setzt ihr denn alles ab?


    Alles, was geht. Arbeitszimmer, Arbeitsweg, Büromaterial (alles, von der Büroklammer bis zu größeren Dingen), Versicherungen, Telefonkosten, Verpflegung bei Elternabenden, Fachliteratur, alles, was ich irgendwie für die Schule angeschafft habe, Gewerkschaftsbeitrag, haushaltsnahe Dienstleistungen und vieles mehr. Da kommt gut was bei rum.

    • Offizieller Beitrag

    Letztlich musst Du es selbst abschätzen / ausrechnen, ob Du unter den Pauschbeträgen oder drüber liegst. Wir liegen oft drüber (Werbungskosten, Kilometer), so dass sich das bei uns lohnt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke schonmal.
    Nur damit wir uns nicht falsch verstehen - mit Verpflegung Elternabend meinst du deinen Restaurantbesuch vorher wenn es sich nicht lohnt heimzufahren? (Oder Verpflegung für die Eltern im Sinne von Keksen und Getränken?)

  • In meinem Programm gibt's da die Möglichkeit ne kleine Pauschale anzusetzen. Also leider nicht das große Dinner 8) Also so Kleinkram wie Kekse. Hat das Amt bisher immer durchgehen lassen. Kleinvieh macht auch Mist, deshalb gebe ich wirklich jeden Pups an und komme so schnell über die Pauschbeträge.

  • Danke. Ob ich mir bei Restaurantbesuchen mit ner Kollegin nach der 6. Stunde künftig eine Quittung geben lassen sollte und das als Unterrichtsvorbeireituingszeit absetzen ?

  • Du solltest überschlägig ausrechnen, ob deine Werbungskosten mehr als 1000 € ergeben. Falls du weit darunter bleibst, spar' dir die Mühe, denn nur, was diesen Werbungskostenpauschbatrag überschreitet, wirkt sich aus. Der Werbungskostenpauschbetrag ist in deine bereits bezahlten Steuern eingerechnet.


    Wenn man sich die Mühe macht, jedes Kleinvieh mit Belegen nachzuweisen, kann man - mit Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeitrag und Arbeitszimmer - die 1000 € jedoch leicht toppen.
    Tipps dazu habe ich bereits mehrfach gepostet - nutz' die Suchfunktion.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich stehe gerade auch etwas auf dem Schlauch. Meine zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingetippt (10 Monate LAA, 2 Monate Vertretungsstelle) und soll 300 Euro nachzahlen, obwohl keine Lohnsteuerermäßigung o.ä.

  • Danke schonmal.
    Nur damit wir uns nicht falsch verstehen - mit Verpflegung Elternabend meinst du deinen Restaurantbesuch vorher wenn es sich nicht lohnt heimzufahren? (Oder Verpflegung für die Eltern im Sinne von Keksen und Getränken?)


    Wenn die Abwesenheit vom Wohnort länger als 8 h ist, gibt es pauschal 12 Euro, allerdings meine ich, dass es da eine Einschränkung mit der regelmäßigen Arbeitsstätte gab.
    Und natürlich Verpflegungen für die anderen Anwesenden, leider nicht für dich ;)


    Marlboro, bei uns wurde gleich von der Personalstelle die Ermäßigung durch die Krankenkassenbeiträge eingerechnet, wenn du die jetzt aber evtl. nicht angegeben hast, dann kommt natürlich eine Nachzahlung. Außerdem kann die auch durch die veränderte Höhe des Einkommens im laufe des Jahres entstehen.



    Ich habe gerade die Stapel an Belegen vor mir liegen und alleine für Bewerbungen und Bewerbungsgespräche beim Wechsel von Ref zur festen Stelle werden vom Programm Pauschalen von über 250 Euro angesetzt (Bewerbungen, Fahrten usw.), was eine Steuerersparnis bei uns von ca. 80 Euro bringt.

  • mein mann hatte eine fortbildung die über 2 tag ging (fr/sa).
    da wir "nachwuchs" im haus haben ist mein mann jeden tag hin und zurück gefahren statt dort zu übernachten (was ja auch gekoste hätte).
    kann er die fahrtkosten für beide tage abrechnen ?
    sprich 2x in und 2x zurück. eine strecke sind knapp 200km.

  • Ich stehe gerade auch etwas auf dem Schlauch. Meine zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingetippt (10 Monate LAA, 2 Monate Vertretungsstelle) und soll 300 Euro nachzahlen, obwohl keine Lohnsteuerermäßigung o.ä.


    Entweder wie Annie111 schrieb eine Rückerstattung, oder du hast die private KV noch nicht eingegeben. Das hat mir bei meiner ersten Steuererklärung der Art auch erstmal nen Schlag versetzt. :D

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Liest du das falsch?
    Wenn du zB -300 raushast, bekommst du die Erstattung.
    Schau nochmal genau nach!



    Ne, ist schon Nachzahlung. PKV verändert das auch nur unwesentlich, habe dann irgendwann den Belegabruf von Elster-Online gemacht, da ist dann auch alles drin. Dann sind es noch 250 Euro Nachzahlung o.ä.

  • mein mann hatte eine fortbildung die über 2 tag ging (fr/sa).
    da wir "nachwuchs" im haus haben ist mein mann jeden tag hin und zurück gefahren statt dort zu übernachten (was ja auch gekoste hätte).
    kann er die fahrtkosten für beide tage abrechnen ?
    sprich 2x in und 2x zurück. eine strecke sind knapp 200km.


    Ja, natürlich kannst du. Denn wie gesagt, sonst wären es Übernachtungskosten gewesen.


    Annie: Das kommt eben darauf an, wo das stattfindet. In der Schule, dann gibt's meine ich die Pauschale gar nicht, wenn ihr den aber an einem anderen Ort macht, dann zählt sogar die Abwesenheit von morgens an, wenn du direkt von der Schule weiter fährst.


    @Marlboro: Ich vermutet das liegt wirklich daran, dass du vermutlich in den zwei deutlich mehr verdient hast (oder ist das bei euch nicht so?), somit der Steuersatz insgesamt hätte höher sein müssen durch die höhere Jahressumme und damit es dann zu einer Nachzahlung kommt.


    Hoffe, das war noch verständlich.

  • Ich hänge mich hier mal dran.


    Wie ist das, gerade bei den Werbungskosten, wenn bei einigen Posten die Belege über dem Pauschbetrag sind und ich bei einigen Posten gar keine Belege habe?
    Zählt da das Motto "Entweder alles oder gar nichts", also entweder per Beleg belegen oder den Pauschbetrag angeben oder kann ich tatsächlich mischen?

  • Ich hänge mich hier mal dran.


    Wie ist das, gerade bei den Werbungskosten, wenn bei einigen Posten die Belege über dem Pauschbetrag sind und ich bei einigen Posten gar keine Belege habe?
    Zählt da das Motto "Entweder alles oder gar nichts", also entweder per Beleg belegen oder den Pauschbetrag angeben oder kann ich tatsächlich mischen?

    DA Belege inzwischen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden müssen, kannst du erstmal alles angeben. Sollten die angefordert werden, kann immer noch gestrichen werden.

  • DA Belege inzwischen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden müssen, kannst du erstmal alles angeben. Sollten die angefordert werden, kann immer noch gestrichen werden.

    Das gilt meiner Meinung nach nur, wenn man die Steuererklärung elektronisch mit Zertifikat einreicht. Bei allen anderen Wegen müssen Belege direkt mit eingereicht werden.

  • Das gilt meiner Meinung nach nur, wenn man die Steuererklärung elektronisch mit Zertifikat einreicht. Bei allen anderen Wegen müssen Belege direkt mit eingereicht werden.

    Nein, das gilt schon seit einer Weile, wenn man mit Elster einreicht, egal ob mit oder ohne Zertifikat. Und da wir hier in einem Thread sind, wo es um Elster geht, gilt das also dann ;)


    https://www.elster.de/download…Einzureichende_Belege.pdf


    Gilt klar für alle Einreichungen mit Elster. Also kein Problem es erstmal zu probieren.

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