Fahrradunterricht, eigenes Fahrrad, Haftung

  • Hallo,


    heute muss ich mal was privates fragen.


    Meine Tochter geht in die 3. Klasse in Niedersachsen und soll nun an 5 oder 6 Terminen ihr Fahrrad mitbringen. Mir ist nicht ganz klar, wie die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie erst dort üben wie man sich im Straßenverkehr verhält. In Hamburg bringt daher die Verkehrspolizei Trainingsräder mit und nur die Abschlussprüfung wird mit dem eigenen Fahrrad durchgeführt.


    Das scheint in der Schule meiner Tochter anders zu sein, aber okay das kriegen wir noch irgendwie hin.


    Nun hat sie aber ein ziemlich teures neues Fahrrad (500 Euro). Normalerweise würde ich sie damit nicht zur Schule fahren lassen. Nun wird das anscheinend erwartet. Natürlich wird sie ihr Fahrrad abschließen, aber übernimmt die Schule irgendeine Haftung, wenn das Fahrrad dennoch abhanden kommt?


    FÜr Tipps dankbar, LG Anja

  • Kann ich mir kaum vorstellen. Die Schule haftet ja auch nicht für Taschenrechner, Atlanten oder Winterjacken, auch wenn ein Kind diese Dinge braucht, um erfolgreich in die Schule zu gehen. (Vielleicht kannst du das Rad mit in die Hausratsversicherung nehmen, oder ein gebrauchtes Rad mitschicken?)


    Wichtiger fände ich persönlich die Frage nach der Sicherheit, die du zuerst gestellt hast.

  • Das ist bei uns genauso. Ich werde, wenn es geht, die Kinder morgens begleiten und wir werden auf dem Bürgersteig laufen. Meine Kinder (2. Klasse) sind noch nie auf der Straße gefahren und werden es definitiv auch nicht nach den Sommerferien tun, schon gar nicht im Berufsverkehr morgens. Wir wohnen in einer Großstadt.

    • Offizieller Beitrag

    Haften täte die Schule nur bei grober Fahrlässigkeit. Insofern geschieht die Fahrradmitnahme - Fahrradunterricht hin oder her - auf eigenes Risiko.
    Und nein, ich fange natürlich keine Diskussion über 500€-Fahrräder für Drittklässler an.

  • mei, wenn du ihr so ein sauteures fahrrad kaufst, aus dem sie eh rauswächst - dann hat man halt nachher solche sorgen. nein, die schule haftet natürlich nicht. wieso sollte sie? wenn du angst um das rad hast, musst du sie eben ohne losschicken.

  • Meine Tochter geht in die 3. Klasse in Niedersachsen und soll nun an 5 oder 6 Terminen ihr Fahrrad mitbringen. Mir ist nicht ganz klar, wie die Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn sie erst dort üben wie man sich im Straßenverkehr verhält. In Hamburg bringt daher die Verkehrspolizei Trainingsräder mit und nur die Abschlussprüfung wird mit dem eigenen Fahrrad durchgeführt.

    Das ist doch nun kein Problem ;)
    Wenn die Kinder gewöhnlich zur Schule laufen, können sie ihr Fahrrad einfach schieben.
    Wenn sie mit dem Schulbus fahren, können sie das Fahrrad auch im Bus mitnehmen.
    Wenn die Eltern es erlauben und den Kindern zutrauen, auch ohne absolvierter Fahrradprüfung den Weg zur Schule zurückzulegen, kann das Kind auch mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das liegt letztlich in der Entscheidung der Eltern.


    Die Schule haftet sicherlich nicht, wenn etwas kaputt geht oder geklaut wird. Du könntest dich allerdings erkundigen, wie eure Versicherung das sieht.


    Ansonsten: Ein vernünftiges Fahrradschloss sollte reichen, ich kann mir nicht vorstellen, dass da während der Schulzeit jemand Fahrräder klaut oder beschädigt. Heutzutage haben viele Grundschulkinder auch schon recht teure Räder. Vielleicht einfach mal nachfragen, wo die Räder "geparkt" werden sollen.


    Und zuletzt: Wenn du ganz große Bauchschmerzen wegen des teuren Fahrrads hast, dann besorg deiner Tochter ein günstiges Fahrrad oder leih eins aus. Aber grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es Sinn macht, die Übungen auch auf dem eigenen Fahrrad zu absolvieren, wenn man das auch noch ein paar Jährchen fahren will.

  • Wenn sie mit dem Schulbus fahren, können sie das Fahrrad auch im Bus mitnehmen.

    DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn ich mir vorstelle, wie die Schulbusse und andere Mittel des ÖPNV morgens in großen Städten überlaufen sind, dürfte das kaum möglich sein. Vor allem, wenn mehrere Kinder der gleichen Schule/Jahrgangsstufe mit dem gleichen Bus kommen und auf die gleiche Idee kommen.

  • DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn ich mir vorstelle, wie die Schulbusse und andere Mittel des ÖPNV morgens in großen Städten überlaufen sind, dürfte das kaum möglich sein. Vor allem, wenn mehrere Kinder der gleichen Schule/Jahrgangsstufe mit dem gleichen Bus kommen und auf die gleiche Idee kommen.

    DAS ist bei uns überhaupt kein Problem.


    Es kommt natürlich darauf an, wie der Schulbusverkehr geregelt ist und von welcher städtischen Größenordnung wir hier reden.
    Außerdem haben ja nicht alle Schulen und alle Klassen gleichzeitig Radfahrtraining.


    Sollten die Busse zu der besagten Grundschule natürlich überfüllt sein, geht das nunmal nicht. Dann bleiben nur noch Möglichkeit 1 und 3 oder die Eltern müssen das Kind samt Fahrrad zur Schule fahren und das Rad bleibt dann für die nächsten Wochen einfach dort.

  • Hm ... warum habe ich nur gerade das Bild vor Augen, dass die Eltern das teure Fahrrad samt Kind mit dem SUV direkt vor das Schultor bringen, wo sie es im absoluten Halteverbot ausladen ...

  • Die Schule haftet ja auch nicht für Taschenrechner, Atlanten oder Winterjacken

    ... die im Einzelfall viel billiger und viel weniger klauaffin und außerdem viel mehr "am Mann" sind.

    Haften täte die Schule nur bei grober Fahrlässigkeit. Insofern geschieht die Fahrradmitnahme - Fahrradunterricht hin oder her - auf eigenes Risiko.

    Wenn die Schule auf dem Mitbringen des eigenen Rades besteht, dann muss auch eine adäquate Möglichkeit da sein, die Dinger unterzubringen. Wenn nicht, sehe ich hier keinen Grund, warum die Schule nicht haften sollte.


    Und nein, ich fange natürlich keine Diskussion über 500€-Fahrräder für Drittklässler an.

    Du hast schon lang kein Fahrrad mehr gekauft, kann das sein? Ok, für unsere Große war auch ein "Decsy" von Decathlon gut genug - aber das hat auch seine 300 Euro gekostet. Ja, sicher - bei "Real" oder einer sonstigen Ramschbude hätten wir vielleicht auch für 150 eines bekommen. Allerdings hänge ich an meiner Tochter. Wenn das Rad außerdem danach noch von anderen Kindern be- oder mit der Familie für häufigere und längere Radtouren genutzt werden soll, halte ich ein 500€-Fahrrad keineswegs für übertrieben.

    mei, wenn du ihr so ein sauteures fahrrad kaufst, aus dem sie eh rauswächst - dann hat man halt nachher solche sorgen.

    Aus den genannten Gründen halte ich diese Aussage für ebenso arrogant wie anmaßend.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    @Fossy


    Für meinen künftigen Drittklässler habe ich ein Pegasus Fahrrad gebraucht für 100 Euro erstanden. Dass es zwischen der 500er Klasse und den Ramschteilen von Discountern doch noch hinreichend qualitativ zufriedenstellenden Spielraum gibt, weißt Du ja sicherlich selbst. Und gerade in dem Alter würde ich so viel Geld nicht ausgeben wollen, weil die Kinder unter Umständen zu schnell rauswachsen.


    Wenn es um Fahrradunterricht geht und die Schule keine eigenen Fahrräder zur Verfügung stellen kann, dann gibt es nur die Möglichkeit der Benutzung des eigenen Rades. Wie bereits gesagt wird die Schule wohl nur bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.

  • Pegasus Fahrrad gebraucht für 100 Euro

    Siehste - das hat neu auch vielleicht keine 500, aber doch deutlich mehr als 150 gekostet. Muss dann halt auch ein passendes Exemplar gebraucht verfügbar sein. Aber wir wollten ja nicht über 500-Euro-Räder für Drittklässler diskutieren :)

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nun ist meine Tochter körperbehindert ( vererbte Neuropathie = Muskelschwund, sie ist ein I-Kind) und braucht daher ein qualitativ sehr gutes Fahrrad mit einer bestimmten Umsetzung der Pedale. Und ein Fahrrad in der Größe von Puky kostet nunmal so viel. Außerdem lebt hier noch eine kleine Schwester, die das Fahrrad später weiternutzt. Gebrauchte Fahrräder habe ich gekauft als sie fahren lernte. Jetzt ist sie geübte Fahrerin, allerdings nicht alleine im Straßenverkehr.


    Meine Tochter ist mit 1,38 und Schuhgröße 38 auch schon recht groß, das heißt auch das Fahrrad ist recht groß.


    Einfach mal in den nächsten Fahrradladen gehen und nach Preisen schauen. Habe jetzt nochmal genau nachgeschaut, das Fahrrad hat 399 Euro gekostet. Also 400 Euro plus Nötiges Zubehör. Wenn das Kind dann noch eine sehr ungünstige Kombi von langen Armen/Oberkörper und kurzen Beinen hat, geht eben nicht jedes Fahrrad.


    Normalerweise setze ich meine Tochter am Kindergarten der Kleinen ab (mit dem Auto nicht im Parkverbot) und von dort geht sie circa 10 Minuten zu Fuß. Da ich arbeite passiert das ganze gegen 7 Uhr. Das Fahrrad kann ich nicht mitnehmen mit dem Auto und von uns zu Hause ist es sicherheitstechnisch nicht wirklich okay.


    Bei google habe ich übrigens diesen Ausschnitt gefunden.


    "Fahrräder fallen in der Regel nicht unter die Haftung des Schulträgers. Einzige Ausnahme: Wenn die Schüler für die Fahrradprüfung ihr eigenes Rad mitbringen, dann ist es für diese bestimmte Zeit auf dem Gelände abgesichert." http://www1.wdr.de/radio/wdr2/schuelerversicherung-100.html Keine Ahnung wie rechtlich sicher das ist.


    PS: Danke für die wenig sachlichen Beiträge Kecks und Piksieben, manchmal sollte man erstmal sachlich nachfragen warum es denn so ein teures Rad sein muss.

  • Kann ich mir kaum vorstellen. Die Schule haftet ja auch nicht für Taschenrechner, Atlanten oder Winterjacken, auch wenn ein Kind diese Dinge braucht, um erfolgreich in die Schule zu gehen. (Vielleicht kannst du das Rad mit in die Hausratsversicherung nehmen, oder ein gebrauchtes Rad mitschicken?)


    Wichtiger fände ich persönlich die Frage nach der Sicherheit, die du zuerst gestellt hast.

    Hierzu die oben zitierte Seite:
    "
    Diebstahl
    Bei den meisten Schulhausmeistern türmen sich Brotdosen, Turnbeutel und Jacken, die Schüler vergessen haben. Manche Gegenstände tauchen aber auch nie wieder auf. Meistens bleibt Schülern und Eltern dann nichts anderes übrig, als die verlorenen Sachen zu ersetzen. In manchen Fällen haben sie aber auch einen Anspruch gegenüber der Schule. Die Schule – genauer der Schulträger, also Städte und Gemeinden – haften nämlich für Gegenstände, die notwendigerweise zum Unterricht mitgebracht werden müssen, also Schulbücher, Schreibmaterial, Schultasche und so weiter. Außerdem für Jacken und Turnbeutel, die an der vorgeschriebenen Garderobe abgelegt werden. Das allerdings nur für die Zeit des Unterrichts und auf dem Schulgelände.


    Die Schule ist verpflichtet, in zumutbarem Rahmen dafür zu sorgen, dass diese Gegenstände nicht geklaut werden oder beschädigt werden. Meistens reicht es aus, wenn das Klassenzimmer und die Umkleidekabine abgeschlossen werden, sobald niemand mehr drin ist. Was genau als zumutbar gilt, muss dann im Einzelfall geklärt werden. Die Rechtsprechung ist hier bislang nicht eindeutig.
    Wenn eine Schülerin ihren Turnbeutel im Klassenzimmer vergisst und er am nächsten Tag nicht mehr da ist, dann haftet die Schule jedenfalls nicht.

  • tut mir leid, wenn ich dir zu nahe getreten bin! aus deinem ersten post geht der kontext leider gar nicht hervor. der post klang sehr wie die typischen aussagen der zahlreichen, sehr zahlreichen überbehütenden eltern mit zuviel geld und zu wenig abstand zum eigenen kind und dessen bedürfnissen. du kennst die spezies, für meinen schatz nur das beste, aber wehe, er schreibt ne vier oder funktioniert sonstwie nicht wie gewünscht. ein gebrauchtes, neuwertiges kinderrad ist für 100 euro leicht zu finden... wer da mehr reinpulvert ist selbst schuld und muss nicht heulen, wenn es gestohlen wird. wertsachen gehören nicht in kinderhand. ein rad für ein behindertes kind ist dagegen eine ganz andere veranstaltung imo.


    es wäre für mich also hilfreich gewesen, wenn du mehr details geliefert hättest. mein tipp ist ein gutes schloss, damit wenigstens eure diebstahlsversicherung im fall des falls greift, so ihr denn eine habt. und vor gelegenheitsdieben ohne erfahrung schützt es immerhin durchaus.

  • Naja Kecks es ist kein Behindertenfahrrad, aber zum Beispiel haben wir festgestellt, dass gebrauchte Fahrräder oft zu schwer zu treten sind für meine Tochter. Über das (leider fortschreitende) Krankheitsbild hatte ich in einem separatem Thread schonmal geschrieben. Dazu kommen eben die beschriebenen Probleme und da fiel die Entscheidung ein neues zu kaufen was perfekt passt vom Verhältnis Oberkörper / Beine usw.. Niemals habe ich bisher so viel Geld für ein Fahrrad ausgegeben, nicht mal für mich. ;)


    Und da wir wie gesagt noch die Kleine haben, haben wir uns das positiv geredet.


    Heute habe ich mit unserem Verkehrspolizisten gesprochen, der zufällig da war (in HH wird ja der Verkehrsunterricht komplett von der Polizei übernommen). Der meinte, dass Fahrräder bis 500 Euro normalerweise in der Hausrat mit drin sind. Das werde ich mal checken.


    LG Anja

  • Hm, du hast mich offensichtlich falsch verstanden. Ich meinte nur: du brauchst doch niemandem zu erklären, warum du welches Fahrrad gekauft hast.

    • Offizieller Beitrag

    @Anja


    Auch wenn ich es nicht als Deinen Fehler im eigentlichen Sinne ansehen würde, so hast Du meines Erachtens mit der Erwähnung des Preises, der mit Sicherheit ohne Kenntnis der Situation Deines Kindes - und die hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm - dem einen oder anderen sauer aufgestoßen ist, eine Steilvorlage geliefert, wenngleich auch vermutlich unbeabsichtigt.

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