Zusammenfassung der Ausfallzeiten und Extraarbeit (rechtliche Frage)

  • Hallo zusammen,


    sicher kennt ihr das, dass zum Ende eines Schuljahres einige Stunden ausfallen. Klassen sind im Praktikum, die 13er sind weg, Projekte laufen, die 12er haben Prüfungen usw. Dadurch kommen viele von uns theoretisch auf (nicht selbst verschuldete) Minusstunden.
    An meiner Schule ist es nun so: Zum Schuljahresende muss gibt jede Lehrkraft einen Bogen ab, in dem 1. seine Ausfallstunden aufgeführt sind (ich glaube vorausgefüllt) und er 2. einträgt, welche Arbeiten er dafür in diesem Schuljahr zusätzlich gemacht hat (Prüfungen erstellen, Praktikumsbetreuung, Lehrpläne bearbeiten, Abiturkorrekturen, usw.). Der Bogen dient offiziell lediglich zur "groben Orientierung". Nun füllen alle Lehrkräfte sorgfältig ihre Bögen aus und achten darauf, dass am Ende eine positive Zahl herauskommt, also Überstunden. Weitere Konsequenzen entstehen daraus meines Wissens nicht.
    Da wir hier einige Rechtsexperten haben, wende ich mich mit meinen Fragen an euch:


    1. Kann ich dazu gezwungen werden, so einen Bogen auszufüllen (Sinn kaum klar, Extraarbeit für mich)?
    2. Was, wenn ich den Bogen ehrlich ausfülle (ich nehme an, die meisten schummeln etwas) und auf ... ka 50 Minusstunden komme? Meines Wissens nach ist eine Nachhaltung der geleisteten Stunden über ein Jahr nicht zulässig und damit eine eventuelle Nacharbeit nicht möglich.
    3. Wie ist eure generelle Meinung dazu und kennt ihr so etwas auch?


    Ob die Plusstunden, die ich eintrage, mir irgendetwas bringen, brauche ich wohl nicht zu fragen. ^^

  • Moin!


    Ich verstehe den Sinn nicht (frag bitte mal nach). Minusstunden dürfen nur innerhalb eines Monats verrechnet werden, bei Teilzeitkräften sogar nur innerhalb einer Woche. Du darfst während dieser Minusstunde zur Vertretung herangezogen werden.


    Hier noch ein Auszug aus dem Infoblatt zur Mehrarbeit von 2010:



  • Dieses Verfahren kenne ich nicht, wohl aber die Problematik um die Klassen, die weg sind, und die Lehrer, für die dann nicht genug Vertretungsstunden da sind. Das ist eine spezielle Problematik am BK. Die kommt wohl immer mal wieder auf.


    Man kann diese Stunden nicht auf das ganze Jahr verteilen. Das wurde ja auch schon gesagt.Andererseits ist jemand mit einem Leistungskurs in der Abiturphase mehr belastet als jemand, der am Abi eben nicht beteiligt ist. Das ist oder scheint alles irgendwie ungerecht, es gibt aber meines Wissens keine "amtliche" Regelung dafür. Die Schulen machen das jeweils auf ihre Weise, bei euch mit einem Erhebungsbogen, na gut. So schlecht finde ich das nicht, es steht ja niemand neben dir und kontrolliert, ob du die komplizierte Unterrichtsreihe auch wirklich so lange vorbereitet hast.


    Ich würde den ausfüllen, so dass es passt, und kein Gewese darum machen, denn damit weckt man nur schlafende Hunde. Das ließe sich alles nämlich beliebig bürokratisieren, mit Punktesystem, Anwesenheitspflichten und wer weiß was. Macht es nicht gerechter, nur aufwendiger.

  • ...wohl aber die Problematik um die Klassen, die weg sind, und die Lehrer, für die dann nicht genug Vertretungsstunden da sind.

    Wieso Problematik?
    Wir arbeiten in einem Dienstverhältnis, nich nach Werksvertrag. D.h. du stellst während der Dienstzeit deine Arbeitskraft zur Verfügung.
    Wenn dein Arbeitgeber/Dienstherr damit nichts anzufangen weiß, ist das doch nicht dein Problem.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Hier ist es leider nicht ganz so einfach. Bei angestellten Lehrkräfte verhält es sich tatsächlich so. Der Arbeitgeber gerät in sog. ANnahmeverzug, wenn er dem Angestellten keine entsprechende Arbeit zuweist. Bei verbeamteten Lehrkräften ist dies nicht so, da es ein Dienst- und kein Arbeitsverhältnis ist. Der DIestherr kann hier freier schalten und walten. Das von Trapito skizzierte Verfahren halte ich für sehr großzügig, da hier z.T. Arbeiten angerechnet werden, die nach AUffasung vieler Dienstherren und Gerichte bereits im Deputat verrechnet sind (Korrekturen, Prüfungen erstellen etc.). Ich würde also diesen Bogen sehr gerne ausfüllen statt Minusstunden zu kassieren.

  • Bei verbeamteten Lehrkräften ist dies nicht so, da es ein Dienst- und kein Arbeitsverhältnis ist. Der DIestherr kann hier freier schalten und walten. Das von Trapito skizzierte Verfahren halte ich für sehr großzügig, da hier z.T. Arbeiten angerechnet werden, die nach AUffasung vieler Dienstherren und Gerichte bereits im Deputat verrechnet sind (Korrekturen, Prüfungen erstellen etc.).

    Diese Rechtsauffassung ist extrem zweifelhaft, siehe auch das Rechtsgutachten von Prof. Battis hinsichtlich der Arbeitszeit der niedersächsischen Lehrkräfte. Nicht das Stundendeputat ist entscheidend, sondern die gesetzliche Arbeitszeitvorgabe für ALLE Landesbeamten im jeweiligen Bundesland. Und die beträgt 40 Stunden pro Woche (in Niedersachsen). Auch wenn diese Arbeitszeit mit außerunterrichtlichen Tätigkeiten ausgefüllt wird, bleibt es beamtenrechtlich Arbeitszeit. Dann kann man nicht noch zusätzlich fehlende "Minusstunden" aus dem Deputat nachfordern. Auch als Lehrkraft hat man das Recht, dass die Summe aus unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Tätigkeiten 40 Stunden pro Arbeitswoche im Jahresdurchschnitt, d.h. ca. 1800 Stunden pro Jahr, nicht überschreitet. Der zeitliche Umfang der außerunterrichtlichen Tätigkeiten liegt NICHT im beliebigen Ermessen des Dienstherrn!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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