Umgang mit Ausfallstunden durch Prüfungsklassen

  • Man hat einen Kurs im Abi und korrigiert die Klausuren und/ oder nimmt die mündlichen Prüfungen ab.


    Man entwirft (Berufskolleg) Fachabi-Vorschläge oder Prüfungsvorschläge für Berufsfachschulen und korrigiert die Klausuren, führt ggf. sogar mündliche Abweichungsprüfungen durch.
    Oder man hat in diesen Klassen keine Prüfungen.


    Dadurch, dass diese Klassen/ Kurse ja irgendwann im Frühling ihren letzten Schultag haben, fällt einem ja Unterricht aus.


    Wie läuft das bei euch? Wie wird bei euch mit diesen Ausfallstunden umgegangen?


    An meiner alten Schule gab es ein Formular, da trug man ein, was ausfiel. War man aber in die Prüfungen involviert, musste man das Formular nicht ausfüllen und hatte halt die Korrekturen und die Ausfallstunden.


    Hatte man keine Prüfungen, musste man eintragen, was man in den Ausfallstunden gemacht hat bzw. im Ausgleich für die Ausfallstunden.


    Das ist aber wohl nicht rechtens.


    Rein rechtlich ist es wohl so, dass Prüfungsvorschläge/ - korrekuren zum Lehrerjob gehören. Daher müssen sich wohl alle KuK, die Ausfallstunden durch Prüfungsklassen haben, in diesen Stunden für Vertretungsunterricht, Projekte etc. bereit halten/ eintragen.


    So ist mein Kenntnisstand.


    Im Kollegium herrscht Unwissen, und unsere SL hat dazu noch nichts gesagt. Sie möchte eine Arbeitsgruppe dazu bilden. Das Resultat der Arbeitsgruppe soll dann der juristischen Stelle unserer Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt werden.


    Wo finde ich die entsprechenden Paragraphen dazu? Wie viel Ermessensspielraum hat die Schule? Wie ist das bei euch geregelt?

  • Ist zwar nicht NRW, aber für Niedersachsen ist die Sache eindeutig geregelt:


    Unterricht, der wegen der Abwesenheit der Schüler aufgrund des Abiturs ausfällt, darf erst nach dem 6. Werktag nach dem landesweit letztmöglichen Termin für die mündlichen Abiturprüfungen in Form von "Minusstunden" gezählt werden. Davor muss man auch nichts "nachweisen", was man in der Zeit macht, der Unterricht gilt als erteilt.


    Siehe:
    http://phvn.de/index.php/aktue…em-abitur-aktueller-stand


    Vielleicht gibt's ja in NRW einen ähnlichen Erlass.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • §13 ADO


    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besondere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.


    Bei uns trägt keiner irgendwelche Ausfallstunden in Listen ein - außer, wenn auf der anderen Seite Mehrarbeit ansteht. Dann wird das verrechnet.

  • Weiß jemand, wie das in RLP gehandhabt wird?
    Ich habe etwas gehört von 26 LWS statt der normalen 24, wenn man einen LK im Abschlussjahr hat. Von den 26 LWS fallen ja im Frühjahr 5 weg, deshalb wären es mehr (sozusagen als Ausgleich). Aber wie gesagt, das habe ich nur gerüchteweise mitbekommen.

  • In RLP am G9-Gymnasium muss ein Lehrer, der einen LK in 13 hat, 1,5 Vorhaltestunden leisten. Bei einem GK ist es eine. Wenn die 13er Ende März weg sind, ist damit alles abgegolten, d.h. Die 13er Stunden fallen einfach weg, ohne weitere Verpflichtung für Vertretungsstunden.
    Bei G8-Gymnasien gibt es keine Vorhaltestunden.

  • Man kann ganz normal für Vertretung eingetragen werden. Das ist, gerade beim Lehramt SII auch mit dem höheren Gehalt abgegolten.


    Bei uns ist das so, dass die Kollegen, die besonders beansprucht sind, in diesen Stunden nicht zur Vertretung eingetragen sind. Aber da hat man keinen Anspruch drauf.

    Weiß jemand, wie das in RLP gehandhabt wird?
    Ich habe etwas gehört von 26 LWS statt der normalen 24, wenn man einen LK im Abschlussjahr hat.


    Das ist in NRW z.B. nicht erlaubt.

  • Man kann ganz normal für Vertretung eingetragen werden. Das ist, gerade beim Lehramt SII auch mit dem höheren Gehalt abgegolten.

    Das "höhere Gehalt" hat damit überhaupt nichts zu tun. Dann müssten Schulleiter ja die meisten Vertretungsstunden haben...


    Entscheidend ist, was die Rechtslage sagt. In Niedersachsen ist das eindeutig (s.o.).


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Das "höhere Gehalt" hat damit überhaupt nichts zu tun. Dann müssten Schulleiter ja die meisten Vertretungsstunden haben...


    Ich rede von Statt-Vertretungen, die durch Abgangsklassen entstehen. Und hier kann jeder eingesetzt werden.


    Der Arbeitsaufwand im Abitur ist durch das höhere Gehalt abgedeckt.


    Das eine hat erstmal nichts mit dem Anderen zu tun.

  • Ich rede von Statt-Vertretungen, die durch Abgangsklassen entstehen. Und hier kann jeder eingesetzt werden.

    Du redest wahrscheinlich von der Pflicht von Beamten, bis zu drei Unterrichtsstunden pro Monat zusätzlich unentgeldlich abzuleisten (also pro Monat, nicht pro Woche). Diese Stunden dürfen aber nur bei unvorhergesehenem Stundenausfall angeordnet werden und müssen alle Kollegen und Kolleginnen gleichmäßig belasten. Das systematische Einplanen von Kollegen und Kolleginnen, bei denen aufgund des Abiturs Unterricht wegfällt, ist deshalb rechtswidrig. Erkundige dich bei den Verbänden, notfalls auch der GEW, die sehen das genauso.


    Zitat

    Der Arbeitsaufwand im Abitur ist durch das höhere Gehalt abgedeckt.

    Unsinn! Das hat nichts damit zu tun, bekommen ja mittlerweile (oder auch demnächst) berechtigterweise auch Grund- und Mittelstufen-Kollegen A13 (siehe anderer Thread). Und wie die Rechtslage in Niedersachsen ist, habe ich schon ausgeführt. Da kannst du den ganzen Tag lang etwas von "höherem Gehalt" herumphantasieren, das hat nichts damit zu tun.


    Lehrer machen oft den Fehler, dass sie ihre eigenen Rechte nicht kennen und auch nicht dazulernen wollen. Dann basteln sie sich irgendwelche (moralisierenden) Pseudo-Argumente zusammen, die ihr persönliches Weltbild bestätigen sollen. Das ist nicht professionell, das ist Pipi-Langstrumpf ("Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."). Peinlich.


    Trotzdem Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Du redest wahrscheinlich von der Pflicht von Beamten, bis zu drei Unterrichtsstunden pro Monat zusätzlich unentgeldlich abzuleisten (also pro Monat, nicht pro Woche). Diese Stunden dürfen aber nur bei unvorhergesehenem Stundenausfall angeordnet werden und müssen alle Kollegen und Kolleginnen gleichmäßig belasten. Das systematische Einplanen von Kollegen und Kolleginnen, bei denen aufgund des Abiturs Unterricht wegfällt, ist deshalb rechtswidrig. Erkundige dich bei den Verbänden, notfalls auch der GEW, die sehen das genauso.


    Nein. Rede ich nicht. Ich rede von §13 ADO. Und das ist dort sehr eindeutig geregelt. Aus diesem Grund habe ich auch deutlich von "Statt-Vertretungen" gesprochen die "durch Abgangsklassen" entstehen.


    https://www.schulministerium.n…recht/Grundlegend/ADO.pdf


    (4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zuUnterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schulfahrten,Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen(z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichtsstundeninsbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Besonderedienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen.



    Lehrer machen oft den Fehler, dass sie ihre eigenen Rechte nicht kennen und auch nicht dazulernen wollen. Dann basteln sie sich irgendwelche (moralisierenden) Pseudo-Argumente zusammen, die ihr persönliches Weltbild bestätigen sollen. Das ist nicht professionell, das ist Pipi-Langstrumpf ("Ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt."). Peinlich.

  • Danke. Das sind ja maximal 4 Wochen, oder?

  • Interessant, dass das zwischen den Bundesländern so unterschiedlich geregelt ist.
    Bei uns sind die Ausfallzeiten kürzer als beim Abi, aber wir verfahren da nach ADO (NRW). Die Entfallstunden werden wie bezahlte Vertretungsreserven behandelt und sind damit als erstes bei Vertretungsbedarf dran.



    Bezüglich der Korrekturbelastung habe ich zwei Varianten (für die ZP10) kennengelernt:
    1. Alle Fachkollegen korrigieren. Drei Beispiel werden gemeinsamen durchgesprochen. Ob sowas auch beim Abi geht, weiß ich nicht.
    2. Korrekturtag aus Solidarbeitrag des Restkollegiums, dh. Vertretung für den Korrekturtag durch nichtabrechenbare Mehrarbeit.

Werbung