Klinikaufenthalt während der Ferien - meldet Beihilfe dies dem Regierungspräsidium?

  • Klinikaufenthalt während der Ferien - meldet die Beihilfe dies dem Regierungspräsidium (für die Akten) und das RP an meine Schulleitung?


    Der SL habe ich den Aufenthalt nicht mitgeteilt, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht notwendig war (Ferien) und zum
    Schulbeginn war ich ja zurück.


    Hat jemand damit seine eigenen Erfahrungen und mag sie mitteilen?


    Nur damit ich mich darauf einstellen kann, sollte die SL doch noch ein Gespräch initiieren o. ä.


    Danke. :laola:

  • Laut deinem Beitrag vom 30.1.2016 kommst du wohl aus BaWü.
    In der Verwaltungsvorschrift Teilzeit, Urlaub, Dienst- und Arbeitsunfähigkeit, Zuständigkeiten in der Kultusverwaltung heißt es:


    1.Jede Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich der Schulleiterin oder dem Schulleiter mitzuteilen. Dies gilt für Tarifbeschäftigte auch für die Zeiten während der Schulferien. Beamte haben während der Schulferien diese Mitteilung zu machen, soweit die Dienstunfähigkeit durch Unfall oder Dritte (mit-)verursacht wurde.


    Umgekehrt würde ich das so lesen, dass eine Meldung nicht erforderlich ist, wenn die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Unfall oder durch Dritte (mit-)verursacht wurde.


    Ob "das gemeldet wird" weiß ich nicht - aber ich glaube nicht, dass dies ein Problem ist (außer den Fällen Unfall ... .)

  • Die Beihilfestelle ist zur Verschwiegenheit auch gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet. Da geht nichts weiter...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Nur damit ich mich darauf einstellen kann, sollte die SL doch noch ein Gespräch initiieren o. ä.

    Warum in Dreigottesnamen sollte die das tun? Schulleitungen haben andere Dinge zu tun. Abgesehen davon - siehe Valerianus' Beitrag.

Werbung