Weisungsrecht Schulleitung

  • Hallo, ich bin ziemlich platt - wie weit reicht eigentlich die Weisungsbefugnis der Schulleitung - darf sie mir vorschreiben, dass ich bitte "nur non-verbal auf Störungen" durch SuS reagiere und jeden verbalen Eingriff (also: Ermahnung) unterlasse? Abgesehen davon, dass ich schon beides versucht habe - aber sorry, nur non-verbal darauf aufmerksam zu machen, dass das laute Reden einer ganzen Clique den Unterricht stört, scheint mir doch eher eine unlösbare Aufgabe zu sein. Meine Schulleitung hat mir das jetzt angewiesen, dass ich jede verbale Ermahnung zu unterlassen hätte.
    Freue mich auf Antworten ...
    WiederimSchuldienst

  • Hallo, ich bin ziemlich platt - wie weit reicht eigentlich die Weisungsbefugnis der Schulleitung - darf sie mir vorschreiben, dass ich bitte "nur non-verbal auf Störungen" durch SuS reagiere und jeden verbalen Eingriff (also: Ermahnung) unterlasse? Abgesehen davon, dass ich schon beides versucht habe - aber sorry, nur non-verbal darauf aufmerksam zu machen, dass das laute Reden einer ganzen Clique den Unterricht stört, scheint mir doch eher eine unlösbare Aufgabe zu sein. Meine Schulleitung hat mir das jetzt angewiesen, dass ich jede verbale Ermahnung zu unterlassen hätte.
    Freue mich auf Antworten ...
    WiederimSchuldienst


    Hallo WiederimSchuldienst,


    immer schön, wenn die Schulleitung einem den Rücken stärkt. *Cave: Ironie*


    Falls du Referendar bist: Du kannst nichts machen.
    Falls du fertiger Lehrer bist: Du kannst dich wehren, da dies unter deine pädagogische Freiheit fällt, wie du konkret mit Unterrichtsstörungen umgehst, solange es keine gravierenderen Zwischenfälle gibt. Aber eine Schulleitung, die dich im Visier hat, kann dir das Leben schwer machen. Viel Glück!


    der Buntflieger

  • Danke für eure Hinweise - ich bin fertige Lehrerin, eigentlich habe ich auch aufgrund meiner Schwerbehinderung nur noch 3,5 Jahre bis zur Rente... ich unterrichte seit über 20 Jahren (Teilzeit in privaten Schulen) und bin in der Sozialen Arbeit seeehr lange berufserfahren ---- wenn ich neu oder Anfängerin wäre ... ok... aber so finde ich es eigentlich nur anmaßend und unprofessionell --- naja, wenn sie mir das Leben schwer machen will, muss sie wirklich viel früher aufstehen --- 8);) ... Danke nochmal...

  • Ich würde darum bitten, die Anweisung schriftlich zu bekommen. So viel Spaß muss sein :D


    (Also echt, solche Kämpfchen, 3 Jahre vor der Rente, spinnt die??)

  • Wie Krabappel sagt: schriftlich anweisen lassen.
    Wenn sie es tut, mit der Bitte um juristische Bewertung an den Juristen im Schulamt (sichtbar in cc: dein Bezirkspersonalrat) schicken.
    Abwarten und auf die Reaktionen freuen.
    Bis dahin deinen Unterricht so gestalten, wie du es für richtig hältst.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Jede Schulleitung, die halbwegs etwas in der Birne hat, wird wissen, dass sie sich komplett lächerlich macht, wenn sie das als Dienstanweisung herausgibt.


    Rein rechtlich betrachtet hat die Schulleitung hier keine Weisungsbefugnis, weil gerade die verbale Ermahnung integrativer Bestandteil von Erziehung im Unterricht ist. Ich frage mich im Gegenzug sogar, wie man das ausschließlich non-verbal hinbekommen will - ohne dabei völlig bescheuert auszusehen...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Leider ist es natürlich aus verschiedenen Gründen völlig undenkbar, aber:


    Wie cool wäre es, daraus eine Challenge zu machen, bei der sich alle Forumsmitglieder filmen, wie sie "nonverbal" in völlig desolaten Klassen für Ruhe sorgen. Und mit diesen Videos den Posteingang der oben besprochenen Rektorin vollspammen...


    Wie heißt nochmal das Spiel, wo man pantomimisch irgendwas darstellen muss? Vielleicht ist die Chefin ja Europameisterin darin oder so was...


    Oh mann!!! :autsch:

  • WiederimSchuldienst könnte Gebärdensprache einführen :P

    Das war auch mein erster Gedanke! Ich dachte nur, was, wenn die Kids nicht gucken?


    Aber du hast auch dafür die Lösung...

    Werfen mit der Kreide...pfeifen auf 2 Fingern, ...

    ...stampfen, winken? in hartnäckigen Fällen auch mal der Schlüsselbund? Vor kurzem, als Chemnitz noch Karl-Marx-Stadt hieß, war das nicht unüblich :P

  • Jede Schulleitung, die halbwegs etwas in der Birne hat, wird wissen, dass sie sich komplett lächerlich macht, wenn sie das als Dienstanweisung herausgibt.


    Rein rechtlich betrachtet hat die Schulleitung hier keine Weisungsbefugnis, weil gerade die verbale Ermahnung integrativer Bestandteil von Erziehung im Unterricht ist. Ich frage mich im Gegenzug sogar, wie man das ausschließlich non-verbal hinbekommen will - ohne dabei völlig bescheuert auszusehen...


    Hallo Bolzbold,


    so abwegig ist das nicht, von mir wurde dasselbe schon verlangt: "Versuch mal, gar nichts zu sagen und allein durch Körpersprache das Unterrichtsgeschehen zu lenken!"


    Ich habs bis heute nicht geschafft, aber auch niemanden gesehen, der es mir hätte zeigen können. Und ich rede jetzt nicht vom allseits bekannten stummen Impuls...


    der Buntflieger

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "Ich sage dem steif wirkenden Referendar, er solle mal verschiedene Möglichkeiten der Körpersprache ausprobieren, z.B. komplett pantomimisch" und "Ich mache mich als Schulleiter lächerlich, weil ich einem Lehrer vorschreiben will, ob er hü oder hott vor der Klasse sagt, gepaart mit dem Konflikt, den dieser SL mit einem Kollegen auf diese gestörte Weise ausübt, obwohl er weiß, dass der Kollege nicht noch 25 Jahre mit ihm zusammenarbeiten wird".


  • Das Ref ist, auch, zum Ausprobieren da. Ich habe gerade zu Beginn auch verschiedene Dinge im Bereich Clasroom Management probiert. Manches klappt, manches nicht. Ist auch eine Personenfrage. Aber ohne ausprobieren, weiß man es nicht.


    Hier liegt aber ein anderer Fall vor.


    Wie kam es denn zu der Anordnung? Unterrichtsbesuch?

  • Mikromanagment ist immer ein Symptom für eine überforderte Schulleitung. Die Freiheit des pädagogischen Handelns im Rahmen der Gesetze und Vorschriften ist rechtlich verbrieft.


    Als Praktiker finde ich, dass jede Methode und Kommunikationsform ihre Zeit und ihren Ort hat. Manchmal ist das eine passend, manchmal sein Gegenteil. Es kommt halt immer drauf an. Prinzipiell falsch ist, kategorisch eine Methode zu wählen und andere auszuschließen.

  • Es gibt einen Unterschied zwischen "Ich sage dem steif wirkenden Referendar, er solle mal verschiedene Möglichkeiten der Körpersprache ausprobieren, z.B. komplett pantomimisch" und "Ich mache mich als Schulleiter lächerlich, weil ich einem Lehrer vorschreiben will, ob er hü oder hott vor der Klasse sagt, gepaart mit dem Konflikt, den dieser SL mit einem Kollegen auf diese gestörte Weise ausübt, obwohl er weiß, dass der Kollege nicht noch 25 Jahre mit ihm zusammenarbeiten wird".

    Ja, jeder ist doch anders. Ich konnte z.B. nie etwas mit dem jetzt verbotenen "Schweigefuchs" anfangen.

  • Das Ref ist, auch, zum Ausprobieren da. Ich habe gerade zu Beginn auch verschiedene Dinge im Bereich Clasroom Management probiert. Manches klappt, manches nicht. Ist auch eine Personenfrage. Aber ohne ausprobieren, weiß man es nicht.


    Hier liegt aber ein anderer Fall vor.


    Wie kam es denn zu der Anordnung? Unterrichtsbesuch?

    Finden ab einem gewissen Alter nicht mehr statt --- und das habe ich schon erreicht ... 8):victory: endlich ist Alter mal kein Nachteil... :P

  • Ja, fänd ich auch eine gute Idee... aber die SL war vorher in der Schulaufsicht und ist da noch gut vernetworkt ;) ... da lass ich lieber die Finger davon... ^^ ... aber die Vorstellung ihres Gesichtes, wenn sie die Videos sähe, ist schon emotional entlastend... :victory:

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