Verlust der Pension bei Entlassung?

  • Aloha.
    Bevor jemand Sorgenfalten kriegt: Die Frage ist ausdrücklich ohne jeglichen konkreten Hintergrund, aber ich bin heute über einen Artikel in der SZ (online) drüber gestolpert:


    Es gibt ja im Beamtenrecht diesen Passus, dass man bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr den Beamtenstatus und sämtliche Versorgungsbezüge verliert.
    Wenn nun bei jemandem (konstruiertes Beispiel) zwei, drei Jahre vor der Pension so ein Fall eintritt, gibt es dann irgendein "Auffangbecken"? In dem Alter wird man ja aller Wahrscheinlichkeit nach nirgends mehr unterkommen. Oder bleibt dann tatsächlich nur die vollkommene Altersarmut?


    Gruß,
    DpB

  • Man wird bei der BfA nachversichert und bekommt dann eine Rente. Die Frage ist nur mit welcher Summe man nachversichert wird? Die Rente wird üblicherweise ja von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Wenn man da nachversichert wird, wird man dann mit dem kompletten Betrag nachversichert oder nur mit dem Arbeitgeberanteil? Kann man dann, wenn man genug Geld auf der hohen Kante hat, auch noch den Arbeitnehmeranteil nachversichern?


    Eine Rente nur aus dem Arbeitgeberanteil dürfte ja praktisch immer eine Rente unterhalb der Grundsicherung ergeben.

  • Also weniger brutal würde ich es nicht nennen.
    Ob du gar keine Rente bekommst oder eine Rente auf Niveau der Grundsicherung kann dir egal sein, weil bis zur Grundsicherung der Staat eh deine Rente aufstockt.


    Hinzu kommt, daß man als normaler Arbeitnehmer vorher schon wußte, daß es kaum Rente geben wird und man selber (z.B. durch Betriebsrenten) vorsorgen muß. Das fällt dann natürlich komplett weg.


    Also machen wir es mal praktisch. Zur Vereinfachung stellen wir uns vor, daß ein Lehrer sein ganzes Berufsleben lang ca. gleichviel verdient hat.

    • Als Pensionär bekommt er 71% des Einkommens von den letzten 3 Jahren (wo man üblicherweise wegen der Erfahrungsstufen den Spitzenverdienst erreicht)
    • Als Rentner bekommt er 44% des Durchschnittseinkommens
    • Sollte der Arbeitgeber jetzt nur den Arbeitgeberanteil nachversichern müssen, halbieren sich die 44% noch einmal und er landet bei einem Rentenniveau von 22%.

    So, jetzt überleg dir mal, was 22% von einem durchschnittlichen a13 gehalt sind... genau... Grundsicherung
    --> Da ist es dann total egal, ob der Pensionär nachversichert wird oder nicht. Er hat so oder so am Ende gleich wenig Geld in der Tasche.


    Nachtrag: Habe gerade nachgelesen. Der Dienstherr muß auch den Arbeitnehmeranteil nachversichern (§ 181 Abs. 5 SGB VI). Trotzdem bleibt da kaum was über, weil das Rentenniveau bei uns in D einfach so verdammt weit unten ist. Bei dem Thema muß ich mich gerade wieder sehr schwer zurückhalten, um nicht loszupoltern für was unsere Regierung das Geld so alles alternativlos raushaut. :stumm:

    • Sollte der Arbeitgeber jetzt nur den Arbeitgeberanteil nachversichern müssen [...]

    An der Stelle aber stimmt deine Argumentation (glaube ich) nicht.
    Bei oben angebenen link zur Rentenversicherung steht: Zitat "Die Nachversicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr in voller Höhe."

  • Bei dem Thema muß ich mich gerade wieder sehr schwer zurückhalten, um nicht loszupoltern für was unsere Regierung das Geld so alles alternativlos raushaut.


    Ja, z.B. für so einen Schwachsinn wie:


    - Mütterrente I
    - Mütterrente II
    - Rente mit 63
    - Rentengarantie
    - "doppelte Haltelinie"



    Das wird der Rentenversicherung bzw. auch dem Haushalt durch Zuschüsse auf Jahre hinaus im Magen liegen.


    Der mit Abstand größte Schwachsinn ist die zurzeit debattierte Grundrente.

  • @Karl-Dieter:


    Ob Du das Ding nun Grundrente oder Grundsicherung nennst, ist doch nur von der einen in die andere Tasche gewirtschaftet. Ich würde das auch gar nicht so generell an den Leistungen der Sozialversicherung festmachen, die kann notfalls auch mit Steuereinnahmen gestützt werden. Ich sehe es viel genereller:


    Es gibt in unserer Gesellschaft keine Abstimmung darüber, was wir uns leisten können und wollen und was eben nicht. :(


    Leider führt niemand diese Diskussion auf der Basis, daß eben jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Das würde dann nämlich politisch ggf. anstrengend werden, wenn man wirklich Entscheidungen treffen muß. Aber solche Diskussionen werden eh immer mit den Adjektiven "alternativlos" und "fremdenfeindlich" abgewürgt.


    Ich denke da z.B. an:

    • Bankrenrettung
    • Rettung ausländischer Volkswirtschaften
    • Leuchtturmprojekte a la "BER, Stuttgart 21, ..."
    • Flüchtlingskrise und deren Folgekosten
    • Gleichzeitiger Ausstieg aus Atom- und Kohlestrom mit enorm ansteigender EEG-Umlage, Stromtrassen und allem, was hinten dran hängt
    • Elektrifizierung des Straßenverkehrs innerhalb von 10 Jahren

    Und ja, ich wäre auch dafür das Rentenniveau wie in Österreich anzuheben, weil sich dann viele Probleme wie die Grundrente nicht stellen würden. Dafür werden dann keine Banken mehr gerettet sondern im Pleitefall abgewickelt, ausländische Volkswirtschaften werden auch nicht gerettet, weil das Geld eh nicht bei denen ankommt sondern nur bei deren Gläubigern (also anderen Banken). Sollen diese Banken ruhig mal ihr Risiko tragen und einen Kreditausfall verbuchen. Leuchtturmprojekte braucht auch niemand. Mit den Mühen der weiten Ebene (genug Schulen, baufällige Straßen, ...) haben wir schon genug zutun. Flüchtlinge, die ausreisepflichtig sind und vor ihrer Abschiebung untertauchen bekommen keinen Cent Geld mehr auf ihr Konto überwiesen und auch keine Naturalleistungen. ...


    Gerade heute labert die Linke wieder davon, daß wir den Griechen doch 300 Mrd. Euro Reparationen für den 2. Weltkrieg zahlen sollten oder zumindest darüber diskutieren. Was meint diese Partei denn, was passiert, wenn wir in diese Diskussion überhaupt einsteigen? Genau, dann kommen morgen die Polen, Tschechen, Slowaken, Belgier, ... halt alle, die den 2+4 Vertrag nicht unterzeichnet haben.


    Soll ich die Liste weiter fortsetzen?

    • Als Pensionär bekommt er 71% des Einkommens von den letzten 3 Jahren (wo man üblicherweise wegen der Erfahrungsstufen den Spitzenverdienst erreicht)

    Kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Dann könnte man ja die ganze Zeit Teilzeit arbeiten, in den letzten 3 Jahren aufstocken und würde dann die volle Pension beziehen. Ich meine, mal gelesen zu haben, dass sich die Pension auf die durchschnittliche Lebensarbeitszeit bezieht und meine auch zu wissen, dass sich Teilzeit sehr wohl auswirkt. Zumindest meinte unsere SL immer: "Sie wissen schon alle, dass sich jede Stunde Teilzeit negativ auf ihre Pension auswirkt... ."

  • Du hast einen Punkt vergessen:


    Nämlich die schon heute zu 100% aus Steuern finanzierten und völlig überzogenen Pensionen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Kann mir nicht vorstellen, dass das stimmt. Dann könnte man ja die ganze Zeit Teilzeit arbeiten, in den letzten 3 Jahren aufstocken und würde dann die volle Pension beziehen.

    Ja, das mit den 71% war die Kurzform, hier in Langform:

    • Für jedes Jahr, das man als Beamter im Vollzeit-Dienst ist, bekommt man 1,79375%.
    • Arbeitet man nur Teilzeit, also z.B. 50%, bekommt man auch nur die Hälfte der Anwartschaft, also 1,79%/2 = 0,895%.
    • Nach 40 Dienstjahren in Vollzeit kommt man so zur maximalen Pensions-Anwartschaft von 71,75%.
    • Arbeitet man in 50% Teilzeit, müßte man 80 Jahre arbeiten, um die volle Anwartschaft von 71,75% zu bekommen. Das so lange niemand von uns arbeitet, dürfte klar sein. Wenn Du also 40 Jahre 50% Teilzeit gearbeitet hast, bekommst nur 35,875%.

    Alle diese Prozent-Werte beziehen sich aber auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt der letzten 3 Dienstjahre.

  • Nämlich die schon heute zu 100% aus Steuern finanzierten und völlig überzogenen Pensionen.

    Du weißt aber schon, daß die Beamten dafür zwei Gehaltskürzungen von jeweils 7% hatten und auch bei den Lohnerhöhungen immer eine Kürzung von 0,2% hinnehmen müssen, um damit Rücklagen in der Pensionskasse zu bilden? Was kann der Beamte dafür, daß die Politik dieses Geld zwar eingefordert, aber nie davon die Rücklagen gebildet sondern das Geld für Wahlversprechen ausgegeben hat?

  • Natürlich nicht direkt "für" die Pension, aber ebenfalls mal eben in den letzten Jahren gemacht:
    - Urlaubsgeld gestrichen (hatte man damals noch schön für die Sommerferien bekommen)
    - WS von 27 auf 28 angehoben
    - Altersermäßigung mit 55 von 2 auf 1 reduziert
    - Altersermäßigung mit 60 von (insgesamt) 4 auf 3 reduziert
    - Realschullehrer in Sek I Lehrer "umbenannt" und damit mal eben von A13 auf A12 gesetzt
    - ...

  • Die Pensionen werden praktisch übrigens immer aus Steuergeldern finanziert. Auch wenn man in die gesetzlich Rentenkasse einzahlen würde, da wir unser Einkommen von den Steuergeldern erhalten. Wenn man das abschaffen möchte, dann müssten z.B. die Schüler Schulgeld bezahlen, wovon unser Lohn bezahlt wird, dann wären es zumindest keine direkten Steuergelder mehr.

  • Das mit der Altersermäßigung sieht in BaWü so aus:



    Altersermäßigung (§ 4 Lehrkräfte-ArbeitszeitVO)



    Die Altersermäßigung ist ab dem 1. August 2014 wie folgt geregelt:
    "§ 4 Altersermäßigung
    (1) Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der vollbeschäftigten Lehrkräfte allerSchularten ermäßigt sich zu Beginn des Schuljahres, in dem sie1. das 60. Lebensjahr vollenden um eine Wochenstunde,2. das 62. Lebensjahr vollenden um zwei Wochenstunden.

  • ok. Ich habe für NRW geantwortet. Das spannende in BaWü wäre jetzt noch: Wie hat sich da im laufe der letzten Jahre geändert? Wurde es besser, schlechter oder hat sich sie noch nie geändert?

  • Nämlich die schon heute zu 100% aus Steuern finanzierten und völlig überzogenen Pensionen.

    Das kann man so nicht sagen. Erstmal existiert schon seit den 50er Jahren eine Kürzung von 8% der Bruttobezüge um die Pensionen mitzufinanzieren.
    Außerdem müsstest du noch die betriebliche Altersvorsorge, die für die Angestellten existiert, aus den Pensionen herausrechnen.

  • Erstmal existiert schon seit den 50er Jahren eine Kürzung von 8% der Bruttobezüge um die Pensionen mitzufinanzieren.

    Das kann man so nicht sagen. 1955 wurden die Beamtengehälter um 7% gekürzt und 1957 noch einmal um weitere 7%. Hinzu kommt bei jeder Gehaltserhöhung ein Abschlag von 0,2% zum Aufbau einer Versorgungsrücklage.
    --> https://www.myheimat.de/bobing…en-an-ihnen-d1279941.html
    Wie gesagt, hat die Politik allerdings versäumt das Geld wirklich zurückzulagen.


    Die andere Frage, die sich zudem bei einer etwaigen Kürzung der Beamtenpension stellt: Wer will den Job denn dann noch machen? Die öffentliche Hand kämpft doch zur Zeit damit, daß sie keine bzw. nicht ausreichend Bewerber findet, weil in der Privatwirtschaft einfach besser bezahlt wird. Wenn jetzt auch noch die Aussicht auf eine Pension wegfällt, werden die öffentlichen Arbeitgeber für etwaige Bewerber noch unattraktiver.

  • ok. Ich habe für NRW geantwortet. Das spannende in BaWü wäre jetzt noch: Wie hat sich da im laufe der letzten Jahre geändert? Wurde es besser, schlechter oder hat sich sie noch nie geändert?

    Es hat sich verschlechtert. Soweit ich weiß, waren es früher 2 Wochenstunden Ermäßigung ab dem Alter von 60. Das gilt alles sowieso nur für Vollzeitkräfte. Bei Teilzeitleuten rechnet man das anteilig aus, so dass man z.B. 0,8 Ermäßigungsstunden hat. Wie das dann genau "erteilt" wird, weiß ich nicht so genau.



    Okay, stimmte nicht ganz. Früher begann die Altersermäßigung mit 58 für die erste Stunde … und für die 2. Stunde mit 60s.u.


    Durch die Neuregelung der Altersermäßigung beginnt die erste Stufe der Altersermäßigung (eine Wochenstunde) ab dem 1. August 2014 erst mit dem vollendeten 60. Lebensjahr (nicht mehr wie bisher mit dem vollendeten 58. Lebensjahr). Die zweite Stufe der Altersermäßigung (zwei Wochenstunden) beginnt künftig mit dem vollendeten 62. Lebensjahr (nicht mehr wie bisher mit dem vollendeten 60. Lebensjahr). Lehrkräfte mit einer Reduzierung ihres Deputats bis einschließlich zwei Wochenstunden sind teilzeitbeschäftigt und werden künftig bei der Gewährung der Alters- und Schwerbehindertenermäßigung auch als Teilzeitbeschäftigte behandelt (und nicht mehr wie bisher als Vollzeitbeschäftigte). Eine Lehrkraft, die ein Deputat von 20/25 hat, hat einen Beschäftigungsumfang von 80%. Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet, erhält sie damit eine Altersermäßigung von 0,8 Wochenstunden (eine vollbeschäftigte Lehrkraft erhält eine Wochenstunde Altersermäßigung). - Zu Beginn des Schuljahres, in dem sie das 62. Lebensjahr vollendet, erhält sie eine Altersermäßigung von 1,6 Wochenstunden (eine vollbeschäftigte Lehrkraft erhält zwei Wochenstunden Altersermäßigung). Der Anspruch auf anteilige Altersermäßigung kann zu einem Anspruch auf Stundenbruchteile führen. Besteht z.B. bei einer mit 25/28 teilzeitbeschäftigten 61jährigen Lehrkraft ein Anspruch auf 0,8929 Wochenstunden (Beschäftigungsumfang: 89,29%), werden 0,5 Wochenstunden durch die Schulleitung in Zeit gewährt. Die verbleibende Differenz von 0,3929 Wochenstunden wird „angespart“. Kommen im Folgejahr bspw. weitere Bruchteile von 0,3929 Wochenstunden hinzu, beträgt der Anspruch 0,7858 Wochenstunden. Der Schulleiter gewährt hiervon 0,5 Wochenstunden, die übrigen 0,2858 Wochenstunden werden angespart.

    2 Mal editiert, zuletzt von lamaison ()

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