Steuergruppe

  • Hallo, ich habe einmal eine Frage bezüglich der Steuergruppe und der Anrechnungsstunden in der Grundschule/NRW.
    In unserer Schule gibt es eine 4köpfige Steuergruppe, die sich regelmäßig zusammensetzt, um Konferenzen vorzubereiten und damit Schulentwicklungsfragen vorantreibt. Die Themen entstehen aus den täglichen Anforderungen oder werden aus dem Kollegium gefüttert (Förder-, Hausaufgabenkonzepte, Methodenentwicklung, Umgang mit Störungen etc)
    Es sind 4 Kollegen in diese Gruppe gewählt, zusätzlich ist der Schulleiter und die Konrektorin in dieser Gruppe.
    Die Kollegen erhalten Anrechnungsstunden für diese zusätzliche Arbeit (zb 1 freien Tag im Schuljahr)...
    Bekommt der Schulleiter diesen „Steuergruppen-Ausgleichstag“ auch? Es ist doch seine Aufgabe im Rahmen seiner Schulleiterstelle, oder wie ist das bei euch? Rechtlich?
    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
    Viele Grüße, Magmag

  • So wie du das beschreibst (einmalig freier Tag), hat da vermutlich keiner eine rechtlich abgesicherte Entlastung.


    Ansonsten gibt es 2 Entlastungsstundentöpfe, einen für die Schulleitung für Leitungstätigkeiten und den Lehrertopf.
    Der SL kann Stunden aus dem Leitungstopf weitergeben. Ihr habt da aber keinen Einlfuß drauf.
    Da die Leitungszeit in der GS vorne und hinten nicht ausreicht, glaube ich nicht, dass da Stunden weitergegeben wurden.


    Über die Verwendung der Entlastungsstunden aus dem Lehrertopf stimmt ihr in der Konferenz ab.
    Da könnt ihr auch den SL bedenken. ;)
    Aber das halte ich für unwahrscheinlich, weil auch die Entlastungen aus dem Lehrertopf an der GS für die vielen Zusatzaufgaben vorne und hinten nicht reicht.
    Falls daraus Entlastung an die Steuergruppenmitglieder gegangen ist, müßtest du es in den Konferenzprotokollen nachlesen können.

  • Vielen Dank für deine Antwort!
    Wir haben in der Konferenz darüber kurz gesprochen, dass die Kollegen, die an der Steuergruppe teilnehmen natürlich Anrechnungsstunden (aus dem Leistungs-Lehrer-Topf) erhalten. Sie haben diese ZUSÄTZLICHE regelmäßige Arbeit und machen diese fantastisch und es ist mehr als gerecht und sinnvoll....
    Wie viele Stunden pro Schuljahr das sind, wurde nicht genau erörtert, sondern es wurde 1 Anrechnungstag vorgeschlagen, den man sich in ruhigen Zeiten nehmen kann...damit waren das Kollegium sowie die Mitglieder der Steuergruppe einverstanden...
    Diese Entlastung (in welcher Form auch immer) steht ihnen ja zu, da sie Schulleiter-Aufgaben übernehmen... „sie nehmen der Schulleitung Arbeit ab!“


    Ich stolpere nur darüber, dass unser Schulleiter nun auch freie Steuergruppentage geltend macht? Hat er dies nicht eh schon als Verwaltungsstunden im Rahmen seiner Tätigkeit als „Schulleiter“ vergütet? Das ist doch sein Anforderungsprofil und NICHT zusätzlich?
    Und diese Tage nimmt er sich, wenn wir Schulfest haben? Ich bin darüber ziemlich erstaunt?!
    VG

  • Einen Anrechnungstag pro Schuljahr finde ich wenig für die regelmäßige Arbeit der Steuergruppe. Der Schulleiter nimmt sich frei am Schulfest? Das ist wirklich erstaunlich.

  • ...na, wenn ihm die Anrechnungstage auch als SL zustehen, wäre ich ja halb versôhnt...er lässt sich durch die Konrektorin nun vertreten, die sich aber dann am Folgetag dafür freinehmen darf...
    Aber ich kriege es nicht fair verpackt, dass er sich überhaupt einen Tag als Steuergruppentag frei nehmen darf als „Schulleiter“... für die Kollegen ist die Steuergruppenzeit ja zusätzlich zu der wöchentlichen Unterrichtsarbeit, er hat doch schon eine verminderte Stundenzahl genau für solche Aufgaben... Oder? ...darüber stolpere ich...???

  • Vielleicht ist es faktisch ja gar nicht der Ausgleich für diese Tätigkeit, sondern einen der 1000 Extrajobs, die man als SL ständig noch zu erledigen hat und für die jeder "normale" Kollege Ermäßigungsstunden erhalten würde. Ein Familiemitglied von mir hat grad Matheabi korrigiert. Eigentlich würden ihm dafür zwei Korrekturtage zustehen. Als SL hat er nur derart viele Aufgaben, dass er gar nicht weiß, wann er diese Korrekturtage sinnvoll im Korrekturzeitraum nehmen könnte, also hat er jetzt halt drauf verzichtet. Geht halt nicht alles als SL. Vielleicht hatte dein SL nach Jahren in denen er - auch ohne Abikorrekturen, die es an der GS natürlich nicht gibt- ständig Extrajobs ohne Ermäßigungsstunden, nur aus reinem Pflichtbewusstsein gemacht hat jetzt mal das Bedürfnis auch für sich selbst zu sorgen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, es ist bestimmt so, dass unser, nein jeder Schulleiter nicht um seinen Job zu beneiden ist! Ich sehe die mannigfaltigen Aufgaben, die SL generell zu erledigen haben... ich möchte diesen Job nicht machen und entscheide mich bewusst gegen diese Laufbahn, gegen die Verantwortung, gegen die Pflichten, aber auch gegen die Rechte und gegen das Gehalt! Diesen Blickwinkel übersehe ich nicht! Mir reicht es tatsächlich, mich als „einfache“, teilzeitarbeitende Klassenlehrerin in zig andere Richtungen teilen zu müssen... und auch zum Schulfest zu erscheinen, obwohl 5 Tage später die ewiglangen Berichtszeugnisse fertig sein müssen! Das ist mein Job, ohne extra um Ermäßigungsstunden zu bitten... solche Zeiten gibt es...
    Ich hinterfrage deshalb, wo die Grenzen sind? Wie die Anrechnungsstunden geregelt sind? Schulleiter haben nunmal Schulleiter-Aufgaben - JA- , aber nehmen sich freie Tage am Schulfest, weil ein privater Termin drückt!?
    Er hat den Schulfest-Termin ausgewählt, ohne das Kollegium einzubeziehen, er hat es nun angewiesen anwesend zu sein, trotz Zeugnisse schreiben und fehlt jetzt mit dieser Begründung, dass er sich Steuergruppentage nimmt?! Das macht mich stutzig... und wirft Fragen auf?!
    VG

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