Kann der Arbeitgeber mich zur Heirat zwingen?

  • SchmidtsKatze:
    Welchen Wert hat Religion denn nun gesamtgesellschaftlich gesehen? Darum geht es doch. Wenn Religion bzw. deren Wert lediglich individueller, höchst persönlicher, Natur ist, wie sollte denn eine einzelne Meinung deinen persönlichen Glauben entwerten? Das Christentum muss sich in 21. Jahrhundert nun einmal in einer westlichen Demokratie die Frage gefallen lassen, mit welcher Berechtigung an mittelalterlichen Ansprüchen in bestimmten Bereichen festgehalten wird. Mit welchem Recht darf zum Beispiel eine kirchliche Institution jemanden aufgrund seiner Partnerschaft diskriminieren während dieses Vorgehen doch im Grundgesetz, und somit in unserer Staatsverfassung, als nicht rechtens deklariert ist?

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • @Kapa: Die mittelalterlichen Grundlagen dafür sind Artikel 4 und 140 GG in Verbindung mit den Artikeln 136-141 WRV. Für kirchliche Schulen und Religionsunterricht kommt dann noch Artikel 7 GG dazu.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Man kann die Frage nach dem Wert von Religion deswegen nicht beantworten, weil es für jeden ein persönlicher Wert ist.Für manche ist es eine Leitlinie, für manche Quelle der Hoffnung, für andere etwas völlig anderes.

    Vorsicht mit solchen Aussagen! Eine reine Subjektivität von Religion wird oft als Argument gegen deren üble Auswüchse ins Feld geführt aber du hast damit gleichzeitig stichhaltig begründet, warum:


    a) Religion keinerlei verbindliche Wertgrundlage darstellen kann,
    b) Religion nicht mit verbindlichen Inhalten an Schulen gelehrt werden kann,
    c) es auf keinen Fall Sanktionen der Religionsgemeinschaften für "falsches" Verhalten geben darf und
    d) es keinerlei Rechtfertigung für die privilegierte Teilhabe von Religionsgemeinschaften an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen gibt (z.B. in Rundfunkräten oder mit Theologielehrstühlen.)


    Niemals mit dem Denkprozess aufhören, bloß, weil die Gedanken gerade so kuschelig gefühlig werden. Auch, wenn das beim "Wort zum Sonntag" und im Religionsunterricht oder im Gottesdienst immer so vorgemacht wird. ;)


    Abgesehen davon finde ich deine Aussage, die ich in ähnlicher Form schon von einem gestandenen protestantischen Pastor gehört habe, erstaunlich... wie soll ich sagen?... kühn. Ich sage mal so, außer in den letzen ca. 30 von insgesamt ca. 1900 Jahren der Kirchengeschichte, hättest du bisweilen allerschwersten Ärger oder zumindest sehr unangenehme Konsequenzen durch solche Aussagen erlitten und heute noch würde man dich für deinen Subjektivismus in den allermeisten Gemeinden der Welt auf das übelste anfeinden. :angst: Und in Deutschland? Die Lektüre der Erzählungen Heinrich Bölls sind mit die besten Einblicke über den Komplex der Religion in den 50ern. Erst durch den Machtverlust der christlichen Kirchen im Zuge der Säkularisierung der Gesellschaft waren sie zu zumindest wässrigen Konzessionen bereit.


    Ich empfehle jedem Christen eine sehr gründliche Auseinandersetzung mit seinem Glauben, damit er überhaupt erst in die Lage versetzt wird, kritisch darüber nachzudenken. Weder Religionsunterricht noch die Kirchen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit tragen dazu irgendwelche Bildungsinhalte bei - man frage in seinen Lerngruppen z.B. was Ostern oder Pfingsten oder Allerheiligen eigentlich ist oder was überhaupt in der Bibel steht, bzw. was die tatsächlichen Glaubensaussagen sind. Und das Ergebnis ist ein äußert kläglicher Wissensstand, selbst bei Menschen, die sich mit großer Überzeugung "Christen" nennen. Nicht selten sogar bei Religionslehrern, vor allem im Bereich der Sek I und der Primarstufe... Aber das hat eben, das muss man klar so sehen, vom PR-Standpunkt her große Vorteile für die Kirchen.


    Die Lehren der Konfessionen, die theologischen Dogmen des Katholizismus, der protestantische Katechismus und das apostolische Glaubensbekenntnis, das die Gemeinde in jedem Gottesdienst zur Verinnerlichung nachplappert, gelten selbstverständlich weiterhin und zwar genau so, wie sie da stehen. Am Ende eines langen Tages gibt es da nichts zu deuteln und man wird kirchlicherseits im Konfliktfall zwischen Individuum und Kirche, z.B. beim Entzug der Missio von Religionslehrern oder der Entlassung von wiederverheirateten Chefärzten, klare Position beziehen. Deshalb unbedingt einmal lesen! Auch, wenn es Mühe kostet! Das ist wichtig!


    Natürlich spricht nichts dagegen, dass du dir ein durch Vernunft begründetes eigenes Wertebild und eine eigene Weltsicht formst. Das ist schließlich die berechtigte Forderung, die der humanistische Atheismus nennt und für das er geeignetes Wissen und Werkzeuge bereitstellt! Aber du musst dir klar sein, dass du damit eindeutig den Boden des christlichen Glaubens verlässt. Auch, wenn die Religionsgemeinschaften da offiziell nicht so gerne drüber reden. Sonst wäre die Zahl der Vereinsmitglieder und die finanziellen Einkünfte ja noch geringer...


    P.S. Ich kann mir sogar vorstellen, dass ich mit meinen Aussagen über die Verbindlichkeit religiöser Glaubenssätze ausnahmsweise mit @Valerianus einig bin. ;)

  • Artikel 137 Absatz 3:
    „...innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.“


    Dementsprechend haben sich kirchliche Institutionen an geltendes Recht zu halten.
    Und gerade da kollidiert die Vorgehensweise der kirchlichen Institutionen hinsichtlich der Ehe ja mit dem Gesetz wenn davon auszugehen ist, dass man negative Folgen befürchten muss wenn man nicht verheiratet ist.

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  • P.S.: Kreationismus als Schöpfung entsprechend des Wortlautes der Bibel...gibt es das in Deutschland? In einer der großen Konfessionen? Vielleicht irgendwo in sehr evangelikalen Gemeinden in Baden-Württemberg, aber ansonsten?

    Aber natürlich! Vor allem in der Form des "intelligent design", das hiesige ReligionslehrerInnen verbreiten, ohne es zu wissen, weil sie zwar "die Schöpfung" im Religionsunterricht lehren aber nicht über das nötige naturwissenschaftliche Wissen verfügen. (Fluch der Geisteswissenschaften...) Auch hier, in diesem Lehrerforum:

    Ich unterrichte auch Religion und da ist es eher, dass die Schüler sagen, Religion und Schöpfung ist Quatsch, da die Evolutionbesagt, dass etc. ich bin auch voll für die Evolution und steiteda nichts ab. Aber ich sag dann z.b. für die einen war es Zufall, dass die Fische an Land gekrabbelt sind, für die anderen war es eben Gott, der da einen kleinen Schubs in die richtige Richtung gegeben hat. Und dann gibt es auch eigentlich keine Diskussionen mehr, weil sich jeder irgendwie wieder findet.

    Dazu kann man natürlich nur das sagen, was ich damals auch schon gesagt habe:


    Und genau das ist der Grund, warum Leute, die die Grundprinzipien von Evolution nicht verstanden haben, nicht wissen, wie genau Zufall in der Entwicklung wirkt, nicht verstehen, dass es keine evolutionäre Entwicklungsrichtung gibt und nicht begreifen, dass Intentionalität mit dem Grundkonzept von Evolution nicht vereinbar ist, nicht über Dinge reden sollten, von denen sie nichts verstehen! O.o


    Wenn im Religionsunterricht irgendwie der biblische Mythos mit der wissenschaftlichen Theorie verglichen wird, kommt erfahrungsgemäß regelmäßig nur Quatsch bei raus. Es kann nicht das Ziel sein, dass "sich jeder irgendwie wieder findet" - das sind doch nur belanglose
    Wohlfühlwölkchen.

  • @Kapa: Die mittelalterlichen Grundlagen dafür sind Artikel 4 und 140 GG in Verbindung mit den Artikeln 136-141 WRV. Für kirchliche Schulen und Religionsunterricht kommt dann noch Artikel 7 GG dazu.

    Artikel 4 GG
    "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."


    Artikel 7 GG
    "
    (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
    (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
    (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
    (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
    (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
    (6) Vorschulen bleiben aufgehoben."


    Artikel 136 WRV
    "(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
    (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
    (3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
    (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."


    Artikel 137 WRV
    "(1) Es besteht keine Staatskirche.
    (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
    (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
    (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
    (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
    (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
    (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen."


    Artikel 138 WRV
    "(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
    (2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet."


    Artikel 139 WRV
    "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."


    Artikel 141 WRV
    "Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist."





    Wie leitest du daraus ab, dass
    1) es konfessionellen evangelischen und katholischen Religionsunterricht, statt eines umfassenden, regligionswissenschaftlichen Unterrichts geben muss?
    2) Schulen überhaupt Religionsunterricht anbieten müssen? Ob Schulen bekenntnisfrei sind oder nicht, entscheiden die jeweiligen Länder.
    3) ein pseudo-religiöser Eingriff in die Privatsphäre gerechtfertigt ist, wo geltende Gesetze klare, andersgerichtete Aussagen treffen?
    4) die katholische und evangelische Kirche eine besondere Stellung in der Geselleschaft haben müssen?
    5) Religion (welche auch immer) eine verbindliche Wertgrundlage für die Gesellschaft darstellen soll und kann?
    6) die christlichen Kirchen überhaupt irgendeinen Anspruch an den Staat haben, außer in Ruhe gelassen zu werden und die Kirchensteuer vom Staat eintreiben zu lassen (was beides auf alle Religionen, nicht nur auf Christen zutrifft)?



    Wir diskutieren hier, unter anderem, nicht darüber, dass das Grundgesetz geändert werden müsste, sondern darüber, wie Landesrecht ausgestaltet werden kann, um dem Grundgesetz und gleichzeitig einem aufgeklärten, religionsunabhängigen Staat sowie dem Bildungsauftrag der Schulen gerecht zu werden.

  • Das Christentum muss sich in 21. Jahrhundert nun einmal in einer westlichen Demokratie die Frage gefallen lassen, mit welcher Berechtigung an mittelalterlichen Ansprüchen in bestimmten Bereichen festgehalten wird. Mit welchem Recht darf zum Beispiel eine kirchliche Institution jemanden aufgrund seiner Partnerschaft diskriminieren während dieses Vorgehen doch im Grundgesetz, und somit in unserer Staatsverfassung, als nicht rechtens deklariert ist?

    Das finde ich ja eben völlig daneben. Deswegen habe ich ja diese Frage überhaupt erst ins Rollen gebracht.
    Ich finde das auch nicht so spitze, dass die Kirche glaubt, es stünden ihr Privilegien zu, die sie einfach nicht mehr haben sollte.

    Empfindlich oder überempfindlich? Und inwiefern beziehst du daraus die Rechtfertigung mir Unterstellungen zu machen?

    Vermutlich sogar überempfindlich. Ich habe versucht, die Beträge noch einmal ohne das große Selbstoffenbarungsohr zu lesen. Das hat die Perspektive doch etwas angepasst, an das, was du wirklich sagen wolltest.

    Aber du musst dir klar sein, dass du damit eindeutig den Boden des christlichen Glaubens verlässt. Auch, wenn die Religionsgemeinschaften da offiziell nicht so gerne drüber reden. Sonst wäre die Zahl der Vereinsmitglieder und die finanziellen Einkünfte ja noch geringer...

    Klar. Vermutlich findet der Pfarrer meine Ansichten vom Christentum vielleicht nicht gerade die Tollsten und auch nicht dogmatisch korrekt. Dem Glauben, mit dem ich aufgewachsen bin, widerspricht das jedoch nicht und ich verstehe mich weiterhin als Christin.

  • Vielen Dank, dass du die Artikel zitiert hast, diese umfangreiche Recherchearbeit hätte sicherlich niemand sonst zustande gebracht.
    1-3 hat das BVerfG entschieden (1 und 2 folgen direkt aus Artikel 7 (beachte hier für Bremen und Berlin Artikel 141 GG, das sind nämlich die einzigen beiden Bundesländern in denen es keinen konfessionsgebundenen Religionsunterricht geben muss), 4 lässt sich nicht herleiten, da keine Religionsgemeinschaft bevorzugt werden darf, 5 folgt aus der Präambel des Grundgesetzes und aus der Landesverfassung NRW, auf die Lehrer in NRW vereidigt werden, 6 in der Form wie du es beschreibst ist tatsächlich die in Deutschland praktizierte Form von Trennung von Kirche und Staat, die staatliche Eintreibung der Kirchensteuer erfolgt, weil der Staat damit selbst verdammt viel Geld verdient. Darüber hat übrigens auch das BVerfG bereits entschieden. Warum ich dir die Urteile nicht einzeln raussuche? Weil du offensichtlich Recherchearbeit liebst.

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  • Das hat die Perspektive doch etwas angepasst, an das, was du wirklich sagen wolltest.

    Es reicht aber nicht dafür an deinen bisherigen Äußerungen etwas zu ändern, relativieren, klar zu stellen? War das im Rückblick alles so richtig?

    Deswegen habe ich ja diese Frage überhaupt erst ins Rollen gebracht.

    Ahja. So war das. Die Situation, die du im Ausgangsposting beschrieben hast, wäre die sicherlich an einer staatlichen Schule in einem säkularen Staat nicht widerfahren. Auch wenn du da nur einer Einzelmeinung ausgesetzt warst, so konnte diese sich doch hinter dem religiösen Anspruch der Schule verstecken. Und vielleicht steht die Betreffende in dem Club nicht so allein da.


    Unterm Strich war's ja falscher Alarm. Das kann aber auch anders ausgehen. Anderen fehlt vielleicht der Mut, eine gute Idee, Rechtskenntnisse oder Unterstützung und Freunde, um sich zur Wehr zusetzen. Und da wird man wohl noch die Frage in den raum stellen dürfen, warum solche Situationen überhaupt zulässt, warum öffentliche Aufgabe wie Schule, Kita, Krankenhäuser ideologisch von Glaubensgemeinschaften besetzt werden dürfen, ohne sich dafür vorwerfen lassen zu müssen, man gönne dem anderen seinen "Seelenfrieden" nicht.


    Jetzt aber echt, ey!

  • Vielen Dank, dass du die Artikel zitiert hast, diese umfangreiche Recherchearbeit hätte sicherlich niemand sonst zustande gebracht.

    Bis du sicher, dass du das so schreiben wolltest? Ist das ein Beitrag zur Sache oder doch er zur (bzw. gegen eine) Person?



    Weil du offensichtlich Recherchearbeit liebst.

    So offensichtlich finde ich das nicht. Aber selbst wenn, ist das doch auch wieder eine deutliche Äußerung zur Person und als Vorbringen in der Sache nicht hilfreich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Klar. Vermutlich findet der Pfarrer meine Ansichten vom Christentum vielleicht nicht gerade die Tollsten und auch nicht dogmatisch korrekt. Dem Glauben, mit dem ich aufgewachsen bin, widerspricht das jedoch nicht und ich verstehe mich weiterhin als Christin.

    Das kannst du sagen, das kannst du machen, damit habe ich keine Schwierigkeiten. Nur hat der Begriff "Christ" dann eben keine Bedeutung mehr, weil er alles, nichts und sein Gegenteil heißen kann.


    Vielleicht liegt es ja an dem randständigen Beruf, den ich ausübe, aber ich denke eigentlich, dass es bei Grundüberzeugungen auf etwas ankommt, dass die nicht je nach Bedarf beliebig sind, dass man sie begründen und verteidigen kann und dass man dabei klar überlegend zwischen richtig und falsch unterscheiden kann. Gerade in Zeiten wie den heutigen!


    Aber dann wiederum bin ich in meinem intellektuellen Selbstverständnis ja auch durch den kritischen Rationalismus geprägt und nicht durch Religion. Denken ist mehr meine Sache als Glauben.

  • Nur hat der Begriff "Christ" dann eben keine Bedeutung mehr, weil er alles, nichts und sein Gegenteil heißen kann.

    So sieht's aus. Warum gibt es denn zigpluseine verschiedene Glaubensgemeinschaften, die sich "christlich" nennt, sich auf die Bibel beruft oder sonstwie daran anlehnt. Sollte tatsächlich eine davon im Besitz der vollen Wahrheit und der göttlichen Offenbarung sein, während alle anderen etwas falsch verstanden haben? Oder wie kommt's, dass jeder einen passenden Gott zu den eigenen Ansichten findet?


    Nee, Christ ist nicht mal mehr ein Sammelbegriff. Insofern macht es auch wenig Sinn, sich auf christlichte Werte oder Traditionen zu berufen.


    Denken ist mehr meine Sache als Glauben.

    Echt? Ich habe mal gehört, das soll furchtbar anstrengend sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich habe mir alles durchgelesen und zur Kenntnis genommen, mein Geschriebenes überdacht und vielleicht einiges noch dazu zu sagen, aber das hier wird mein letzter Post in diesem Thread sein.


    Ich möchte mich dazu nicht mehr äußern, weil ich es niemandem hier recht machen kann. Bin ich zu dogmatisch, ist mein Glaube menschenverachtend (siehe Beitrag vor einigen Seiten) oder bin ich zu losgelöst vom Dogma, wird meine Identifikation mit dem Glauben als nichtig erachtet.
    Liege ich irgendwie dazwischen, ist es auch auf jeden Fall falsch.
    Ich kann es also nur verkehrt machen und das möchte ich mir einfach nicht antun.
    Ich hätte schon vor mehreren Tagen aussteigen sollen.
    Ihr werdet mich eventuell für feige, ignorant oder desinteressiert halten, aber damit kann ich leben.
    Diskutiert Gerne weiter, aber ohne mich!

  • Du musst es niemandem recht machen. Dein Glaube ist deiner und er lässt sich nicht durch Religionskritik entwerten. Wie du deinen Glauben ausgestaltest ist auch erst mal deine Sache.
    Es geht, zumindest mir, unter anderem, darum, dass niemand die Deutungshoheit über Religion hat und das zu einer Vielzahl von Problemen führt. Radikale Islamisten die den Koran so deuten, dass sie Ungläubige in die Luft sprengen müssen, haben eine genauso gültige Interpretation ihrer heiligen Schrift bzw. ihrer Religion, wie die Mutter auf dem katholischen Dorf, die ihren Sohn aus der Familie ausschließt, weil er schwul ist oder du. So ein System darf keine Grundlage für ein Gesellschaftssystem und auch kein Bestandteil des Schulunterrichts sein.

  • Wenn wir bei den haltlosen Vorwürfen sind: Die beiden Systeme die man heute als historischer Sicht als die unmenschlichsten aller Zeiten ansehen würde, waren zutiefst un-, bzw. sogar antireligiös. Wenn also radikale Atheisten, mehrere Millionen Menschen unterdrücken, foltern und ermorden...wenn man daraus jetzt wirklich eine analoge Folgerung zöge, würde man zurecht als...nennen wir es seltsam...bezeichnet...

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  • Ist ja nicht so das nicht wenige Vertreter der Kirche in diesen Systemen willfährig unterstützten.
    Im Reichskonkordat zB.

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  • ...ach, also waren Kreuzzüge, Hexenjagden, Conquistadores (und damit eingehender Genozid in Lateinamerika) und "abbezahlbare Sünden" also sehr "menschlich"? Oder sind es so genderdiskriminierende Strukturen wie zB im "streng religiösen" Saudi-Arabien heutzutage?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Das ist sicherlich korrekt, eigentlich waren sämtliche Faschisten und Kommunisten nur willfährige Marionetten des Papstes, von der Theorie habe ich häufiger schon gehört. Auch Kreuzzüge und die Eroberung Südamerikas fanden allein zu dem Zwecke statt, den Einfluss der Heiligen Mutter Kirche zu mehren und sämtliche Teilnehmer waren stets allein auf ihr Seelenheil bedacht und kämpften unter dem Kreuz ohne einen Gedanken an auch nur einen weltlichen Vorteil. Auch der saudische König ist allein deshalb Wahhabit, um mit seinem Allah wohlgefälligen Leben seinen Platz im Himmelreich zu sichern und in seiner unendlichen Weisheit und Güte die Worte des einen Gottes und seines Propheten in die Tat umzusetzen.


    Vielleicht verwechseln hier manche...Mittel...und Zweck..?


    Armut in Europa und marodierende Ritter nach dem Untergang des Frankenreiches --> Kreuzzüge
    kleine Eiszeit, Hungersnöte, wer könnte Schuld sein? --> Hexenjagden (das war aber echt schwierig, weil die katholische Kirche den Hexenglauben als Häresie bezeichnet hat)
    teure Kriege in Europa + Gold und Silber in Südamerika --> Conquistadores
    Zum Reichskonkordat vielleicht doch Cicero
    Zu den Verbindungen zwischen Wahabiten und dem saudischen Königshaus reicht eigentlich sogar Wikipedia, da ist nur tatsächlich vielleicht die Frage wer wen mehr ausnutzt

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  • Bevor das jetzt völlig OT geht, nur zwei kleine Anmerkungen:
    Es handelt sich bei allen erwähnten Beispielen um eine (Zweck?)"allianz" eines totalitären Systems und eines monotheistischen "Kultes"...
    Und... es ist weniger die Frage, wer wen ausnutzt, als wen du fragst, was das jetzt jeweils war oder ist - also ob du einen "braven dummen systemkonformen Untertan" oder einen der eigentlichen "Akteure" fragst (unnd wie ehrlich der ist), also was den "Zweck" der diversen Aktionen angeht...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
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