Variante von Ausfallstunden im Praktikum (NRW)

  • Hallo,


    der Sachverhalt ist IMHO zwar geklärt, aber vielleicht kennt jemand eine gute kurze Zusammenfassung für NRW.


    Wegen eines Betriebspraktikums sind Schüler für zwei Wochen außerschulisch unterwegs, der Unterricht findet nicht statt.
    Zu der Verrechnung dieser Ausfallstunden mit Mehrarbeit gibt es ja schon etliche Freds, das soll hier auch nicht Thema sein.


    Ich teilte dem Stundenplanmensch mit, dass sie mich bitte zwecks Praktikantenbesuchen für die Stunden, in denen ich Unterricht in den Klassen hätte, für Vertretungsunterricht ausplanen soll. Ich bekam die Antwort, dass die Schulleitung das untersagt hätte, die Kollegen hätten sich in diesen Stunden für Vertretung (die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist) zur Verfügung zu halten.


    Ich halte das für Unsinn, da eine Anwesenheit in der Schule nur für einen konkreten Anlass angeordnet werden kann (vgl. dazu die üblichen Gesetze und Hinweise von GEW und PhV), was ja in diesem Fall offensichtlich nicht gegeben ist. Kennt dazu vielleicht jemand eine Handreichung speziell für diesen Fall, das würde es mir ersparen die verschiedenen Quellen zusammenzukopieren.


    PS: Falls jemand vor dem gleichen Problem steht: Ich habe meinen Praktikanten jetzt unter anderem diese Zeiten als mögliche Besuchszeiten angegeben. Wenn die Schulleitung mir da dann kurzfristig Vertretungsunterricht reinlegt sage ich die Besuche halt ersatzlos (wg. Zeitknappheit) ab.


    PPS: Ach ja, falls ich mich irren sollte würde ich mich über einen begründeten Hinweis mit Quellenangaben ebenso freuen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    Einmal editiert, zuletzt von TwoEdgedWord ()

  • Wie besuchst du eigentlich deine Praktikanten? Mit dem Dienstwagen? Mit öffentlichen Verkehrsmitteln? Ich würde mir das schriftlich geben lassen von der SL, wie du da zu den Besuchen kommen sollst.
    Fahrtwege als Arbeitszeit notieren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (denn er wird nicht das Risiko eingehen dich anzuweisen mit dem Privatwagen zu fahren).
    Wer einem ans Bein pinkelt, dem gehört gehörig zurückgepinkelt.

  • Firelilly - ich glaube nicht, dass das jetzt die Lösung des Problems ist.

    Ich hingegen glaube nicht, dass es für das Problem überhaupt eine kurzfristige Lösung gibt. Da sind Tipps zu grundsätzlichen Verhaltensstrategien durchaus angebracht.

  • Bei uns ist das folgendermaßen geregelt:
    Lehrerin Meier hat zwei neunte Klassen in Physik, also zusammen 4 Stunden Unterricht in der Jahrgangsstufe 9. In den zwei Wochen fallen bei ihr also insgessamt 8 Stunden "weg".
    Nehmen wir an, sie soll 3 Praktikanten besuchen. Für jeden dieser Praktikanten bekommt sie eine Stunde Vertretung erlassen, muss also damit rechnen, in den zwei Wochen 5 mal Stattvertretung zu machen.
    Frau Meier sagt Bescheid, wann die Besuche sind, sobald sie das weiß. Auch teilt sie mit, wie lange sie weg ist. In dieser Zeit wird sie selbstverständlich nicht für Vertretung eingesetzt.
    Ob die anderen 5 Vertretungen während ihres regulären "9er" Unterrichts liegen, oder wann anders, ist eine Frage der Absprache, Die "Default-Einstellung" ist so, aber wenn Frau Meier am Mittwoch 1./2. die 9d hätte, dann vier Freistunden und dann die Oberstufe, würde sie nicht in der 1./2. eingesetzt, sondern eher in der 5./6. Stunde.


    Vielleicht noch wichtig zu wissen: Die Praktikumsberichte müssen bei uns grundsätzlich die PolitklehrerInnen der jeweiligen Klassen lesen und bewerten, d.h., da hat Frau Meier keine zusätzliche Arbeit.

  • Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Die ADO lässt hier der Schulleitung entsprechenden Spielraum.


    Es wird Dir im Rahmen Deiner dienstlichen Pflichten nichts anderes übrig bleiben, als die Praktikanten zu anderen Zeiten zu besuchen. Wenn das seitens des Betriebs nicht möglich ist, rufst Du eben nur an und besprichst das Ganze am Telefon. Die ADO verlangt von Dir (immerhin) nicht, das Unmögliche möglich zu machen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ADO § 13 Abs. 3, 4 und 5. Das lässt Spielraum. Ob Deine Schulleitung hier sonderlich geschickt reagiert, ist natürlich eine andere Sache.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Einverstanden, ich kann kurzfristig für Vertretungsunterricht herangezogen werden. Das ist ja auch ok, dann fällt der Praktikumsbesuch halt aus (ein späterer Termin kommt aus verschiedenen schulorganisatorischen Gründen nicht in Frage).


    Ich kann jedoch beim besten Willen nicht aus den Abschnitten herauslesen, dass ich dort keine andere dienstliche Tätigkeit planen darf. Und darum geht es ja: Kann der Schulleiter jetzt im Voraus anordnen, dass ich ohne einen bisher bekannten konkreten Anlass an einem bestimmten Tag in der Schule zu sein habe, wenn ich dort keine Unterrichtsverpflichtung habe.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Du sollst Dich ja für eventuellen Vertretungsunterricht bereit halten. Wenn dadurch aufgrund anderer Verpflichtungen kein Praktikumsbesuch möglich ist, dann liegt das in der Verantwortung der Schulleitung. Das würde ich auf der nächsten Lehrerkonferenz einmal thematisieren. Durch das Praktikum werden ja einige Kollegen "freigesetzt" - da müsste bei Euch schon extremst der Busch brennen, wenn die sich jetzt alle für Vertretungsunterricht bereitzuhalten haben, weil zu erwarten wäre, dass sie auch allesamt eingesetzt werden.


    Andererseits: Wenn ich nur eine 45-Minuten-Freistunde durch das Praktikum habe, kann ich in der Regel in dieser Zeit auch keinen Praktikumsbesuch machen. Bei uns ist (bzw. in meinem Fall war) das so geregelt, dass wir die Besuche beim Vertretungsteam angezeigt haben und dann in der Regel vom Vertretungsunterricht ausgenommen waren - besondere Umstände natürlich ausgenommen.


    Deine Schulleitung macht sich bzw. Euch durch diese "Machtdemonstration" das Leben unnötig schwer.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung