BY: Noten "nachholen" von Steigreifaufgaben

  • @Grünfink: Habt ihr so genaue Festlegungen über die Lehrerkonferenz beschlossen? Bei uns gibt es über Exen und deren Anzahl (zum Glück) keine genauen Absprachen. Setzt Lehrer und Schüler nur unnötig unter Druck, finde ich.

    Mal abgesehen davon, dass viele eh nur noch Kurzarbeiten schreiben und die in der Regel nachgeschrieben werden.

  • @Grünfink: Habt ihr so genaue Festlegungen über die Lehrerkonferenz beschlossen?

    Ja, tatsächlich.

    Das wurde in der Lehrerkonferenz so festgelegt und auch immer wieder (besonders im Zeugniskontext) thematisiert - vor allem, wenn junge Lehrer neu an die Schule kamen.

  • Bei Realschulen ist folgendes festgelegt (ich weiß nicht GY aber vielleicht trotzdem interessant)

    Die Anzahl der Exen ist nicht festgelegt aber die Mindestanzahl der Noten.


    RSO

    § 19
    Kleine Leistungsnachweise

    (6) 1Die Zahl der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie der mündlichen und praktischen Leistungsnachweise bestimmt die Lehrkraft des betreffenden Fachs. 2In jedem Schulhalbjahr sind je Fach insgesamt mindestens zwei; in mehr als zweistündigen Fächern mindestens drei Leistungsnachweise nach Satz 1 zu fordern, davon in zwei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern mindestens ein Leistungsnachweis im Sinn von Abs. 4. 3Im Fall des § 16 Abs. 2 sind die für das Schuljahr vorgeschriebenen Leistungsnachweise jeweils im Schulhalbjahr zu erbringen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Falls es jemand vor Jahren anders gelernt hat: in dem Punkt hat sich die rechtliche Lage vor einigen Jahren geändert. Es steht nur noch in der GSO, dass man kleine schriftliche und mündliche Leistungsnachweise braucht und die Konferenz genaueres beschließt:


    GSO §21:

    (2) 1Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. 2Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf grundlegende Ergebnisse und Inhalte des bisherigen Kompetenzaufbaus beziehen. 3Im Fach Kunst können praktische Leistungen als Ersatz für schriftliche und mündliche Leistungsnachweise, im Fach Musik nur als Ersatz für mündliche Leistungsnachweise gefordert werden. 4Im Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung werden mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, insbesondere individuelle Projektbeiträge der Schülerinnen und Schüler, gefordert. 5Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.

    An meiner Schule bedeutet das, ich muss in Geschichte z.B. im Jahr (!) eine Stegreifaufgabe schreiben (schriftlicher Leistungsnachweis), in Englisch bräuchte ich gar keine schreiben, da sind die Schulaufgaben der (große) schriftliche Leistungsnachweis.

    Ich habe nur gar nix zu dem Thema gefunden, was passiert, wenn ein Schüler eine Ex versäumt (und dann - weil ich evtl. nur eine schreibe - keinen schriftlichen Leistungsnachweis hat). Die GSO spricht nämlich nur von Nachterminen bei großen Leistungsnachweisen.


    Wenn man die SuS, die eine Ex versäumt haben, nicht einfach nur kurz abfragen möchte, weil das dann weniger Leistung ist, als eine Ex zu schreiben, könnte man auch über zwei Stunden hinweg eine Unterrichtsbeitragsnote bilden. Das dürfte gerade bei besonders guter oder schlechter Beteiligung kein Problem sein (und man kann die SuS ja auch gezielt aufrufen).

  • Stegreifaufgaben würde ich nie nachschreiben lassen. Sie sind unangekündigt und wenn ein Schüler sie versäumt und nachschreiben könntr, hätte dieser einen Vorteil, weil für ihn der Leistungsnachweis angekündigt wäre. Wer bei mir eine Ex versäumt, ist bevorzugter Kandidat für eine Abfrage oder eine Mitarbeitsnote. Sollte ich von ihm diese Noten sowieso schon zur Genüge haben, ist auch gut. Die betreffenden Schüler werden auch nicht bei nächster Gelegenheit abgefragt, damit sie sich nicht gezielt auf die folgende Stunde vorbereiten und damit einen Vorteil gegenüber dem Rest der Klasse hätten.
    In seltenen hartnäckigen Fällen mit häufigen Absenzen habe ich auch schon eine Ersatzprüfung über den Stoff des Halbjahres angesetzt. In der Regel fällt diese nicht gut aus.


    Sarek

  • Von Nachschreiben war ja nicht die Rede. Sondern wie ich bei 7 Leuten die versäumte Ex-Note nachhole.


    Ich werde es so machen wie vorgeschlagen (Lückentext ausfüllen / vorlesen), da ich nicht möchte, dass sie mir einfach so davon kommen und den anderen gegenüber einen Vorteil haben.


    Wenn es nur 1-3 sind, die die Ex versäumen, mache ich das auch so, dass ich sie "bei nächster Gelegenheit" abfrage bzw. einmal mehr als andere, sofern die Zeit es erlaubt. Und wenn nicht, dann, wie gerade vorgeschlagen, Ersatzprüfung, denn da sind auch schon welche dabei, die auch die vorige Ex verpasst haben.

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