Gespräch mit Arzt - Schweigepflichtsentbindung?

  • Ich soll am Montag einen Arzt (?) eines Schülers anrufen, keine Ahnung, wer das initiiert hat oder welcher Arzt das ist. Am Freitag hatte ich den Zettel der Sekretärin im Fach, dass ich am Montag einen gewissen Herrn Dr. XY anrufen solle zwischen 2 und halb 4 wegen des Schülers ABC. Ich habe keine Schweigepflichtsentbindung vorliegen, also darf ich doch rein rechtlich nicht mal sagen, ob der betreffende Schüler bei uns an der Schule ist, oder? Nix darf ich, oder? Außer der Mutter eine Schweigepflichtsentbindung zu geben, welche sie dann unterschrieben zurückgibt, oder - und dann darf ich reden...

    Sehe ich das falsch?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Jein, ggf. besteht Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, dann würde ich nicht vorher die Eltern fragen (siehe auch BuKiSchG). Allerdings würde ich lediglich sagen, dass ich gebeten wurde zurückzurufen und erst mal hören und selbst keine Auskünfte erteilen.

  • Denkbar wäre auch, dass dem Arzt eine Schweigepflichtentbindung vorliegt, so dass er Dich über den Schüler informieren darf.
    Falls Du den Arzt anrufst, kannst Du ja der Sprechstundenhilfe neutral sagen, dass der Arzt um einen Anruf gebeten hat. Dann hast Du keine Daten weitergegeben und bist auf der sicheren Seite - sofern der Arzt Dich nur über einen Schüler informieren möchte.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Dank euch für die hilfreichen Antworten! Werde es so machen und ja bzw nein, ich weiß nicht, wer den Anruf eigentlich will.

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    Aldous Huxley

  • Der betreffende Schüler war längere Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und von den Erziehungsberechtigten weiß ich, dass eine Folgetherapie gesucht und evtl auch schon aufgenommen wurde. Der Arzt will mir vielleicht sagen, was ich beachten soll oder er erhofft sich sich Infos über das Verhalten des Kindes in der Schule.

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    Aldous Huxley

  • Wenn Psychiatrien Infos von mir wollen, schicken sie Fragebögen und unterschriebene Schweigepflichtentbindungen mit.

  • Er WAR in der Psychiatrie, er ist schon wieder draußen, es kann nur ein "Folge-Psychologe" sein - oder eben ein ganz andrer Arzt...

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    Aldous Huxley

  • Vermutlich liegt dem Arzt eine Schweigepflichtsentbindung vor, sonst würde er dich nicht kontaktieren. Zur Sicherheit kannst du ja darum bitten, sie an die Schule zu faxen.


    Aus welchem Grund sollte ein Lehrer beim Arzt eines Schülers anrufen?

    Das ist gar nicht so selten. Meist handelt es sich um psychologische Diagnostik, Therapie oder längere stationäre Klinikaufenthalte. Auch körperliche Beeinträchtigungen, chronische Krankheiten etc. mit Auswirkungen auf den Schulalltag können Gründe sein.

  • Er WAR in der Psychiatrie, er ist schon wieder draußen, es kann nur ein "Folge-Psychologe" sein - oder eben ein ganz andrer Arzt...

    Was ich sagen will: wenn wer eine Auskunft über ein Kind möchte, muss er sich um die Schweigepflichtentbindung kümmern. Will er bloß was loswerden braucht er ja die Schweigepflichtentbindung selbst... Ich würde am Telefon eher nicht über Symptome psychischer Erkrankungen plaudern.

  • Ich würde dort anrufen und genau die Problematik schildern, dass Du die Nachricht erhalten hast, Du mögest anrufen, habest aber keine Schweigepflichtsentbindung und seiest auch nicht darüber im Bilde, ob er eine habe. Dann würde ich um eine Erklärung bitten.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Danke!

    Hab leider heute zu spät angerufen, warte nun auf Rückruf...

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    Aldous Huxley

  • Der betreffende Schüler war längere Zeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und von den Erziehungsberechtigten weiß ich, dass eine Folgetherapie gesucht und evtl auch schon aufgenommen wurde. Der Arzt will mir vielleicht sagen, was ich beachten soll oder er erhofft sich sich Infos über das Verhalten des Kindes in der Schule.

    Lass das Gespräch auf dich zukommen, der Arzt wird dir schon sagen, worüber er mit dir sprechen will. Ich würde, ohne dass ich irgendetwas Schriftliches in der Hand habe, aber auf keinen Fall so eine weiteres datenschutzrelevante Informationen preisgeben. Wie immer Zweifelsfällen, halte ggf. mit der SL Rücksprache und bitte um Weisung, dann bist du auf jeden Fall dienstrechtlich auf der sicheren Seite.

  • Ich würde dort anrufen und genau die Problematik schildern, dass Du die Nachricht erhalten hast, Du mögest anrufen, habest aber keine Schweigepflichtsentbindung und seiest auch nicht darüber im Bilde, ob er eine habe. Dann würde ich um eine Erklärung bitten.

    Ich würde überhaupt nichts schildern oder erklären. Der Arzt möchte etwas von der Schule, also muss er auch die Initiative ergreifen. Ganz konkret würde ich das Gespräch einleiten mit "Einen schönen guten Tag, Sie haben um Rückruf gebeten. Worum geht es denn?"

  • @ Nele: So habe ich es dann auch gemacht bzw die haben heute die Schweigepflichtsentbindung an die Schule gefaxt und ich Gute ich habe nachmittags von meinem Privatanschluss dort angerufen. Sie wollten meine einschätzung des Kindes, weil die Mutter doch etwas "einseitig" erzählt hat.

    Übrigens auch so eine Mutter (wie die andren 12 Eltern), die bei keinem Elternabend waren, auf keine Briefe reagiert haben und Infos generell durch ihr Kind mitteilen lassen (eines Tages kam das Kind und meinte: Ab Montag bin ich nicht mehr auf der Schule. - Nach Rückruf bei der Mutter war klar, dass er ab folgendem Montag einen Platz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hatte. Von der Mutter hatte ich bis dato NIE etwas gehört).

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    Aldous Huxley

  • Ähhhm. Ok. Ich habe das, was du in den Worten 5 bis 23 geschrieben hast falsch interpretiert, eigentlich sagtest du "ich hole Luft". Sorry, my bad. :_o_P

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