Pflege eines Elternteils als niedersächsische Lehrkraft

  • Schönen guten Tag,


    ich habe mich kursorisch über die eine oder andere Regelung bzgl. der Pflege eines Elternteils informiert. Allerdings ist in den genannten Szenarien immer nur von maximal zehn Tagen die Rede.


    Es ginge um meine Mutter, die sich vor einiger Zeit eine Gürtelrose zugezogen hat und außerdem an Arthrose leidet, weshalb jenseits eines schlurfenden Humpelns in Sachen Fortbewegung nicht mehr sehr viel möglich ist. Durch die medikamentöse Behandlung kam es in den letzten Wochen auch vermehrt zu Blutdruckschwankungen, weshalb sie im Alltag (und übrigens bei der Pflege und Versorgung der fünf Hunde) unterstützungsbedürftig wäre. Mein Vater geht seit einem Autounfall an Krücken, kann also nicht helfen.


    Was zu alledem dazukommt, ist die Tatsache, dass sie in Rumänien ansässig sind, weshalb ich freilich nicht auf das Stundenreduktionsmodell zurückgreifen könnte, sondern mich längerfristig freistellen lassen müsste.


    Bestünde für eine längerfristige Unterstützung/Pflege überhaupt die Möglichkeit, seine Bezüge (zumindest teilweise) weiterzubeziehen oder garantiert der Staat mit seiner gewissenhaften Stopfung jeden (auch eingebildeten) Schlupfloches in diesem Fall die baldige Verarmung?


    Für jede Art von Feedback/Aufklärung/Korrektur meiner unwissenden Perspektive wäre ich euch inständig dankbar.

  • Haben deine Eltern einen anerkannten Pflegegrad? Bzw etwas vergleichbares in Rumänien? Gibt es die Möglichkeit so etwas zu beantragen?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Verstehe ich das richtig - Du willst allen Ernstes eine komplette Freistellung auf unbestimmte Zeit, und zwar unter Fortzahlung Deiner Bezüge? Und Du glaubst, wie ich Deinem leicht sarkastischen Tonfall entnehme, darauf ein Anrecht zu haben?

    Ungeachtet Deiner momentanen, sicher nicht leichten Situation: :autsch::autsch::autsch:

  • Obwohl ich, zugegebenermaßen, keine Ahnung habe, wie sich das in Niedersachsen verhält, aber mich aufgrund der Pflegebedürftigkeit meiner Mutter durch den Dschungel des deutschen Sozualrechts wühlen durfte - kurz und knapp: Nein, es gibt keine Möglichkeit, mit Bezügen frei gestellt zu werden, außer den schon von dir erwähnten zehn Tagen. Eine lächerliche Frist, wenn man bedenkt, was da im Ernstfall mit, gegen und auf deutschen Behörden alles geregelt werden

  • Bestünde für eine längerfristige Unterstützung/Pflege überhaupt die Möglichkeit, seine Bezüge (zumindest teilweise) weiterzubeziehen oder garantiert der Staat mit seiner gewissenhaften Stopfung jeden (auch eingebildeten) Schlupfloches in diesem Fall die baldige Verarmung?

    Du könntest doch auch Weiterarbeiten, weiter Bezüge erhalten und damit wahrscheinlich relativ locker eine Vollzeitpflege in Rumänien für deine Mutter organisieren. Bei durchschnittlichen Vollzeitlöhnen von deutlich unter 1000€/Monat in diesem Sektor in Rumänien droht dann selbst bei voller Übernahme durch dich auch keine Verarmung.

  • Eine Möglichkeit gäbe es natürlich noch: Der TE könnte sich aus dem niedersächsischen Beamtenverhältnis entlassen lassen und sich in Rumänien als Lehrer*in bewerben. Dort wird es ja wohl auch Schulen geben.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Eine Möglichkeit gäbe es natürlich noch: Der TE könnte sich aus dem niedersächsischen Beamtenverhältnis entlassen lassen und sich in Rumänien als Lehrer*in bewerben. Dort wird es ja wohl auch Schulen geben.

    Das würde zwar die Präsenz gewährleisten, dürfte bei den Löhnen und Gehältern in Rumänien aber kaum dazu geeignet sein, den Lebensunterhalt von drei Erwachsenen- davon zwei mit gesundheitlichen Problemen- und den 5 Hunden sicherzustellen. Menschlich ein hartes Dilemma: Entweder der Verdienst in Deutschland, der externe Pflege in Rumänien finanzierbar macht oder eben die persönliche Anwesenheit, in der Folge aber womöglich große finanzielle Nöte (falls eine Einstellung in Rumänien überhaupt so mal eben möglich ist mit deutschem Abschluss- nicht nur wir hierzulande sind dabei ja anspruchsvoll bis kompliziert an manchen Stellen der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse/Lehrbefähigungen, sondern auch andere Länder). Ich wünsche dir rein menschlich alles Gute dushkoo und viel Kraft für die kommende Zeit. Dein Dienstherr ist nur nicht dafür zuständig dich weiterzubezahlen für Monate der Pflege naher Angehöriger und zwar ganz unabhängig davon, ob diese Pflege im In- oder Ausland stattfindet. Vielleicht kannst du aber mit den 10 bezahlten Tagen in Rumänien vor Ort eine Unterstützung organisieren. Gibt es vielleicht weitere Familie vor Ort, die ebenfalls helfen könnte?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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