Auswirkungen der Entscheidung in Hessen auf andere Schulöffnungen

  • Hallo zusammen , wie ja vermutlich viele mitbekommen haben wurde die Grundschule in Hessen für die Klassen 4 heute nicht geöffnet mit der Begründung der fehlenden Gleichberechtigung. Das Gericht hat den 4. Klassen keinen besonderen Status - wie z.B. den Prüfungsklassen zuerkannt. Der Übergang sei keine ausreichende Begründung und daher dürfe im Sinne der Gleichberechtigung keine Klassenstufe früher oder später beschult werden.

    Ursprünglich hieß es ja, dass es ab Mai sukzessive mit anderen Jahrgängen weiter geht und ich weiß, dass dies in einigen Bundesländern( NRW und Niedersachsen z.B.) auch schon konkreter geplant ist. Nun frage ich mich :

    a) ist dieser Beginn mit klasse 4 und der stufenweise gestaffelte Beginn außerhalb von Hessen nur machbar , weil keiner geklagt hat ?

    b) wenn ich Stufe 4 nicht ungleich behandeln kann, gibt das ja auch für alle anderen , bedeutet im nächsten Schritt kommen alle oder eben keiner außer den Prüfungsklassen und der Q2 ?

  • Mir geht es nicht darum, ob sie unsinnig ist oder nicht - sie ist gültige Rechtssprechung und ich frage mich, welche Folgen diese Entscheidung hat bzgl. anderer Länder, wenn dort auch jemand klagt ( war ja in Hessen sehr kurzfristig) und anderer Jahrgangsstufen .

  • Das ist Ländersache, wenn in deinem Bundesland für Viertklässler die Schulen überhaupt geöffnet werden sollen (hier war davon bisher nicht die Rede), müsste m.M.n. zunächst wieder jemand klagen und dann Recht bekommen. Es gibt kein Gesetz für diesen Fall, also auch nur einzelne Gerichtsentscheidungen. Richter sind generell nicht anderen Rechtssprechungen unterworfen, es sei denn, das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen.

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  • Ja, hier kommen sie bisher.


    Diese unsinnige Entscheidung gilt ja glücklicher Weise nur für Hessen.

    Ich finde diese Entscheidung sehr richtig und alles andere unsinnig.

  • Ich finde, das hat der Herr Lorz sehr schön erklärt und damit seinen Respekt vor dem Rechtsstaat zum Ausdruck gebracht.
    Es ist nicht das erste Mal, das Gerichte die Entscheidungen von Regierungen stoppen. Ich glaube, da kommt noch so manche Überraschung.

  • Für die Schulen vor Ort ist das dennoch problematisch. Anstatt den Betrieb schrittweise hochfahren zu können und mit noch relativ wenig Schülern erarbeitete Konzepte für Rythmisierung, räumliche Trennung von Jahrgängen usw. schon einmal ausprobieren und nachjustieren zu können, müssen nun alle Jahrgänge gleichzeitig zurück kommen. Dass es dabei wahrscheinlich zu mehr Problemen als bei einer schrittweisen Öffnung kommen wird und dies dem Infektionsschutz eher entgegen läuft, scheint das Gericht nicht bedacht zu haben.


    Ich finde es im Übrigen auch schwer, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gegen das auf Bildung, welches auch in den Kinderrechtskonventionen normiert ist, abzuwägen. Das erste wiegt aber wahrscheinlich mehr. Gibt es irgendwo das ausformulierte Urteil zum nachlesen?

  • Ich kenne das Urteil und habe lange nicht mehr eine so bescheuerte Begründung gelesen.

    Ich kenne es nicht. Kannst du vielleicht (eventuell sogar sachlich) ausführen, was du daran zu kritisieren hast?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • https://kultusministerium.hess…7-april-nicht-aufgenommen


    https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/schulpflicht-z-t-außer-kraft-gesetzt


    Hat was damit zu tun, dass in Hessen die Schulpflicht ja bisher gar nicht außer Kraft gesetzt war, sondern nur ein Beschulungsverbot vor Ort bestand. Daher passen die Begründungen gar nicht, zumal der Antrag ja gestellt wurde mit einem "ich fühle mich übervorteilt".

  • In dem Urteil ging es ja um die SchulPFLICHT, nicht um den Schulbesuch selbst, oder?

    Könnte man diese nicht einfach bis Ende des Schuljahres aussetzen und den Schulbesuch ermöglichen, aber nicht erzwingen? Dann könnten die Klassen stufenweise zurückkehren und besorgte Eltern ihr Kind weiterhin zuhause behalten.

  • Aber das Gericht führt ja aus, dass eine Schulpflicht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Wenn der Schulbesuch aber freiwillig und keine Pflicht ist, hat das Urteil ja keine Grundlage mehr.

    Oder hab ich da einen Denkfehler?

  • Dann könnten die Klassen stufenweise zurückkehren

    Ich halte von dem Stufenweisen nichts. Mit 5 Menschen pro Raum klappt's, dann machen wir zehn. Kleine Läden klappen, dann öffnen wir große. Das ist doch nur randomisierte Extrapolation. Unterm Strich öffnet man so lange, bis es knallt und macht dann wieder alles dicht. Dann von vorne. Erinnert mich an Jenga.


    Der erste Versuch der stufenweise Öffnungen wurde jedenfalls gründlich verhagelt. Es wurden mehrere Parameter auf einmal verändert. Schulen, Läden, "Kirchen". Dann kann man nicht abwarten, bis man die Auswirkungen erkennt, sondern schiebt tageweise noch mal dies und mal das nach. G'rad' so, wie die Ministerpräsidenten gefrühstückt haben. Stufenweise hätte geheißen, man macht lockert eine Sache, wartet 14 Tage, lockert dann die nächste. Offenschtlich haben diese Leute noch nie mit einem hydraulisch geregelten Durchlauferhitzer geduscht.


    Vielleicht könnte aber eine Lehre aus dem hessischen Urteil sein, dass man sich mal überlegen muss, wie es für alle weitergeht, zunächts auf Dauer geplant. Also überlegen, wie wir die verhandenen Ressourcen (Platz/Räume, Kollegen) auf die zu beschulenden jungen Menschen verteilt, dass alle etwas Präsenzunterricht bekommen und trotzdem der Abstand (als wichtigste Sicherheitsmaßnahme) eingehalten werden kann. Ergänzend weiter Online-Unterricht. Entsprechend für Restaurants, Einzelhandel, Kino, Theater.


    Dann haben wir ein Bisschen Normalität und genug Sicherheit anstatt jede Woche ein anderes Risiko.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    3 Mal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Ergänzung (letzter Satz)

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