Elternzeit / Teilzeit/ Versetzung

  • Hallo KollegInnen,


    ich habe ein paar Fragen zum Thema Versetzung und Elternzeit in Teilzeit. Ich weiß schon einige Sachen darüber, aber sämtliche Gewerkschaften scheinen gerade so beschäftigt mit dem Thema Corona zu sein, dass man niemanden erreicht momentan.


    Vielleicht könnt ihr mir etwas zu folgenden Fragen sagen?


    Ich werde bald Vater (verbeamtet, NRW) und stehe vor ein paar für mich sehr wichtigen Fragen.


    Die wichtigste Frage ist für mich:


    1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?


    Erläuterung: Ich lebe und arbeite aktuell ca 90 km von dem Ort entfernt, an dem ich in Zukunft mit meiner Familie leben möchte. An meiner aktuellen Stammschule würde ich direkt nach der Geburt gerne in Teilzeit arbeiten und ggf. auf eine halbe Stelle reduzieren für die Dauer von acht Monaten. Als Erstwohnsitz würde ich dann meinen neuen Wohnort angeben, als Zweitwohnsitz evtl. meinen jetzigen Wohn- und Arbeitsort beibehalten.


    2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?


    3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?


    Ich weiß, es sind recht spezielle Fragen, aber ich hoffe auf die Schwarmintelligenz des Forums ;)


    Viele Grüße und Danke für's Lesen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich berichte mal aus meiner Erfahrung:

    Zu Frage 1:
    Das kann Dir nur die Bezirksregierung beantworten - die Begründung, dass man auf einmal dennoch wohnortnah eingesetzt werden will, zieht womöglich nicht mehr so, wenn man zuvor in Teilzeit an der Stammschule gearbeitet hat.

    Zu Frage 2:
    Während der Elternzeit beim dritten Kind hat man meiner Frau sogar einen Wechsel an eine völlig andere Schulform genehmigt. Danach nicht mehr. Sie hat infolge dessen Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragt und genehmigt bekommen. Sie durfte sich dann eine Schule mit Bedarf "aussuchen", als sie nicht mehr an ihre Stammschule zurück wollte. Da fängt sie im August an.

    Zu Frage 3:

    Bei meiner Frau und mir gab es beim ersten Kind eine ähnliche Konstellation. Nach Rückkehr aus der einjährigen Elternzeit wurde sie automatisch an eine wohnortnahe Schule versetzt - wobei wir während der Elternzeit umgezogen waren - auch in einen anderen Regierungsbezirk. Ich habe im Vorfeld viele Telefonate mit der "aufnehmenden" Bezirksregierung geführt - hat aber alles geklappt.


    Es empfiehlt sich, das direkte Gespräch mit der Bezirksregierung zu suchen. Die Leute dort sind in der Regel hilfsbereit und sagen einem, was geht und was nicht geht. Sich über die Rechtslage vorher schlau zu machen (nicht in Foren sondern selbst anlesen und verstehen) ist taktisch ebenfalls sehr zu empfehlen.

  • Ich danke euch für eure Antworten!


    Glücklicherweise wurde mir mittlerweile von einer sehr kompetenten Gewerkschaftlerin geholfen und ich kann hiermit selbst meine Fragen beantworten :P

    Falls es jemanden in Zukunft interessieren sollte, schreibe ich die Antworten mal ins Forum


    Kurz gefasst:


    1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?


    Ja, das geht! Die Art und der Ort der Arbeit in Teilzeit läuft ganz getrennt von der eigentlichen Elternzeit und dem Sachverhalt der Versetzung.


    2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?


    Ja, das geht theoretisch auch!


    3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?


    Das ist auch möglich, man sollte hierbei aber schon beim Stellen des Antrags auf Elternzeit und Teilzeit den Wunsch der Versetzung mit angeben. Genauso kann man schon im Vorfeld "Wunschschulen" kontaktieren und darauf hinarbeiten, dass man schon zu Beginn der Elternzeit abgeordnet wird. Wie das mit dem Stundenkontingent funktioniert habe ich nicht ganz verstanden, ist eine Zahlen- und Rechensache seitens der Bezirksregierungen. Beim Stellen des Rückkehrantrags soll die Wunschschule nochmals genannt werden.


    Also, man muss festhalten, dass die Möglichkeiten wirklich familienfreundlich sind. Da kann man sagen, was man will...


    Beste Grüße

  • Wenn du nur 8 Monate in Elternzeit bist und wenn dein Schuleiter deine Versetzung nicht genehmigt hat, kommst du normalerweise aber an deine alte Schule zurück. AFAIK musst du ein Jahr von der Schule weg sein, damit der Schulleiter dagegen nichts machen kann.

    Hat er die Versetzung genehmigt, ist es aber auch egal, ob du in Elternzeit bist oder nicht.

  • Es sind 8 Monate, man kann nur nach der Elternzeit versetzt werden( also nicht während der Elternzeit).

    Die wohnortnahe Versetzung kann im Radius von 35km liegen.

  • Hallo,

    zu den von dir genannten 35 km auch noch mal eine Frage. Bist du sicher, dass es um die Entfernung (35 km Luftlinie?) geht und nicht um die tatsächlichen Pendelzeiten (1.5 h mit öffentlichen Verkehrsmitteln?).

    Ich weiss, dass diese Zahlen beide kursieren, aber mir fehlen dazu als Beleg die aktuellen Vorschriften bzw. Erlasse.

    Danke

    Peter

  • 35 km echter Autoweg, so würde mir das auch vom PR und meiner Sachbearbeiterin bei der BR gesagt.

    Ich bin vorher auch nur eine Stunde gefahren, aber die Schule war so weit weg, dass ich den Anspruch auf Versetzung hatte.

    Viel Glück bei deinem Antrag.

  • Lieber leiferikson,


    Danke für deinen Beitrag. Ich habe noch ein paar Nachfragen:

    Teilzeit und Versetzung werden also getrennt behandelt. Wie bist du verfahren bei der Vertretungsstelle? Hast du dich dann bei deiner alten Schule komplett abgemeldet? Hast du die aufnehmende Schule vorher kontaktiert? Hast du Erfahrungen zu Schulen im Überhang gemacht? Bei mir sind das quasi alle in nächster Umgebung. 30 von 40 Stunden die Woche darf man ja in Teilzeit arbeiten. Was hast du dann genommen? 3/4 Stelle oder eine bestimmte Stundenanzahl.

    Zu meinem Hintergrund:

    Ich habe genau die gleiche Ausgangslage. Bald Vater, möchte in Teilzeit und danach wohnortnah arbeiten, nicht mehr 100km pendeln. Ich will noch meine Probezeit abwarten, man weiß ja nie, wie der aufnehmende Schulleiter die Versetzung so findet.

    Ich bin jedenfalls recht aufgeregt, ob alles so klappt!

    Beste Grüße
    Growl

  • Ich hänge mich hier auch mal dran..

    Insbesondere interessiert mich, was tatsächlich passiert, wenn keine Schule innerhalb des 35 km Umkreises einen Bedarf haben sollte und ob die 35 km Regel auch gilt, wenn man dann (ganz knapp) in einem anderen Bundesland wohnt, aber in dem Bundesland, in dem man verbeamtet wurde, weiter tätig sein würde.
    Muss man dann zurück an die alte Schule, auch wenn man in der Elternzeit 100 km weit weggezogen ist?

    Ich überlege unbezahlte Elternzeit zu nehmen, damit wir umziehen können. Wir sind alle sehr unglücklich am jetzigen Wohnort, so sehr, dass es massiv auf die Gesundheit geht (von Kindern und Eltern). Leider bin ich im Moment zugleich Alleinverdienerin, am neuen Wohnort wäre ich das nicht mehr, da könnte mein Mann auch arbeiten, aber das würde uns alle auch schon massiv entlasten. Auf jeden Fall wäre unbezahlte Elternzeit plus evtl. Teilzeit an der alten Schule eine echte Möglichkeit, falls mein Chef meinen Versetzungsantrag wieder ablehnt.


    Der Personalrat konnte mir leider nicht helfen bisher.. die meinten nur, da wir ja alle noch am Schulort wohnen, hätten wir keine Chance. Mein Mann soll halt erst alleine umziehen, aber das geht auch nicht, weil die Strecke zum pendeln wirklich zu weit ist und zwei getrennte Wohnsitze mit 2 Kindern unter 6 echt keine Option sind.


    Da es gerne noch ein drittes Kind geben soll, wir aber sehr unsicher sind, ob das noch klappt, wäre Teilzeit weiter arbeiten während die Elternzeit läuft, natürlich eine sehr elegante Lösung, um falls wir doch riesiges Glück haben sollten, nicht ganz ohne Elterngeld dazustehen. (Ich hab nämlich schon mal nach 8 Wochen wieder angefangen zu arbeiten, weil ich keinen Elterngeldanspruch und mein Mann weder Einkommen noch mehr als 300 Euro-Anspurch hatte, das war nicht lustig...)


    Vielen Dank und viele Grüße an alle!
    ZeitZuLeben

    • Offizieller Beitrag

    Bist du zur Zeit in NRW? und willst weiter nach NRW?
    Die 35km-Regel gilt ja nur für NRW.
    Natürlich kannst du damit keine Versetzung umgehen.


    Selbst wenn keine Schule "Bedarf" hat, findet man schon eine. Ob die Schule am Ende glücklich ist, dich aufzunehmen oder der freien Stelle nachtrauert, die sie hätte ausschreiben können, tja, das ist auch mal die Rückseite der Medaille.

  • Danke für die Antwort.

    Ja, ich bin in NRW. Der neue Wohnort wäre in einem anderen Bundesland, Schulen aber im 35 km Radius in NRW vorhanden und da würde ich auch hinwollen.

    Ich bin, was die Schule anbelangt, leider einiges gewöhnt und finde da trotzdem mein Glück. Ehrlich gesagt war das leider der Grund, warum ich bisher nur einen Versetzungsantrag gestellt habe. Ich dachte immer: "Schlimmer geht immer und hier kennst du wenigstens die Schattenseiten."

    Mittlerweile denke ich aber, dass ich echt schon viel Schatten gesehen habe und mich schon zurecht finden werde, wenn es dann auch der ganzen Familie besser geht - und wir haben uns jahrelang versucht hier zu arrangieren.

    • Offizieller Beitrag

    okay, dann kann ich dir leider keine Antwort sagen, weil ich genau diese Frage vor einigen Jahren hatte (Wohnort 5Km vor der NRW-Grenze, ich wollte eben wissen, ob ich mich später zu Not innerhalb des Radius versetzen lassen könnte, was ca. 3-5 Schulen bedeutete). Dies konnte mir keiner mit SIcherheit beantworten, aber bei mir kam erschwerend hinzu, dass ich zu dem Zeitpunkt "nur" über eine Partnerschaft verfügte und klar war, dass es nie Kinder geben würde. Es hat sich anders gelöst, ich brauche diesen "Trick" nicht. Frag mal den Personalrat, sie sind genau dafür da (bei mir war es noch bevor ich überhaupt die Planstelle annehme, da konnte ich schlecht den PR fragen :D )
    Ich vermute aber, wenn es nicht gerade nur eine Schule gibt, wird es klappen. Die meisten PR sind wirklich sehr unterstützend, auch wenn sie eben wissen, warum man nicht nur irgendwohin will, sondern auch woanders weg.
    Viel Erfolg!

  • Danke, das werde ich machen.

    Bei mir sind es auch 3-5 Schulen, ich hab mir leider schon gedacht, dass es nicht so eindeutig ist, wenn man nicht mehr innerhalb NRWs wohnen würde.

  • Hallo Zeitzuleben,


    Ich habe es diese Woche mit meiner Personalrätin durchgekaut: Es wird eine Stelle für dich geschaffen, so viel ist klar. Ich selbst möchte aber gerne wieder am Gymnasium arbeiten. Nun könnte es in meinem Fall sein, dass alle 34 Gymnasium in meinem Umkreis keinen Bedarf haben (recht unwahrscheinlich, aber derzeit leider diskutiert). Dann können sie auch vom Schulformwunsch abweichen und mir eine Gesamtschule bzw. Sekundarschule anbieten. Schlage ich das aus, ist das Recht erloschen und ich muss weiter an meiner alten Schule arbeiten, ggf. dann nochmal Elternzeit nehmen und es erneut versuchen (was ja auch total Unsinn ist).

    Wenn dir also die Schulform egal ist, kannst du sicher sein: Es wird dir eine Stelle angeboten!

    Beste Grüße


    Growl

  • hallo growl,

    bei mir ist das Verfahren noch im Gang. Das Kind ist noch nicht geboren und bis dahin läuft ja noch nichts.


    Bei mir ist die Ausgangslage offenbar anders: ich habe Mangelfächer anzubieten und ich will auch nicht ans Gymnasium. Ich habe im Vorfeld bei 2 Schulen angefragt, ob sie mich ab Geburt vorzeitig abordnen würden und beide Schulen möchten mich gerne haben. Dann habe ich mich an die Gewerkschaft und die betreffenden Personalrate gewendet, die habem wiederum bei den Bezirksregierungen angefragt, ob die mit meinem Wunsch einverstanden wären und sie sind es offenbar. (ich wechsle von Bezreg Ddorf nach K)


    Aber: es sind Behörden und die werden erst aktiv, wenn Anträge gestellt und Babies geboren werden. Also gilt weiterhin: Abwarten!


    Wenn jemand Interesse am Ausgang hat, meldet euch ;)


    Viel Glück euch!

  • Hallo leiferikson,


    Wie ist es dir bisher ergangen?
    Ich schreibe gerade den Antrag auf Elternzeit. Hast du auf deinem Antrag vermerkt, dass du schon in der Elternzeit versetzt werden willst? Da gibt es ja zumindest kein Feld für.


    Mit vielen Grüßen

    Growl

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