Gestaltung mündlicher Nachprüfung

  • Das BL wäre entscheidend.


    NRW:

    Der Vorsitz darf die Prüfung (Vorschlag) ablehnen und Veränderungen verlangen. In einer harmonischen Kommission passiert dies aber nicht (von leichten, konstruktiven Verbesserungsvorschlägen abgesehen).

  • Dann spricht er auch noch davon, dass der Name vom Unternehmen unseriös ist, [...]

    was hat das denn mit der Qualität der Aufgabe zu tun? Der koreferent hat bei uns in der Beziehung gar nichts zu entscheiden (wahrscheinlich anderes Bundesland und andere Schulform).

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von chilipaprika () aus folgendem Grund: Bearbeitet (Mod). Sagt Bescheid, wenn ich komplett löschen soll

  • Bin gerade verwirrt... Um was geht es denn hier??? Der Ausgangspost wurde ja gelöscht - aus welchem Grund auch immer!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich weiß zwar nicht, ob es hier noch diskutiert wird, wollte aber auch mal was dazu fragen.


    Dürfen Kollegen einen zwingen eine mündliche Nachprüfung zu verändern, nur weil sie eine andere Aufgabe oder eine andere Formulierung gehabt hätten. Ich habe mich jetzt dazu verleiten lassen die Prüfung noch zu verändern. Aber mir ging es danach echt schlecht damit, weil ich keinen Grund sah. Es war eine runde Prüfung. Die erste Aufgabe im AfB I damit der Prüfling gut starten kann. Und danach war es eine solide Aufgabenstellung über die ich mir eine ganze Woche Gedanken gemacht habe.

  • Welche Kollegen wollen dich denn "zwingen" die Prüfung zu verändern? Ich bin der Meinung, dass du als Hauptprüfer derjenige bist, der die Prüfung stellt. Intervenieren könnte m. E. nur der Prüfungssausschussvorsitzende.

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  • Der Protokollant... Mitglied der Schulleitung. Haben eigentlich ein gutes Verhältnis. Hat sich aber meiner Meinung nach zu sehr eingemischt. Und seine Prüfung (ich protokolliere bei ihm) hat er mir bis jetzt noch nicht zur Verfügung gestellt, obwohl morgen die Prüfung ist...

  • Ganz ehrlich: ich glaube, der Protokollant hat sich da mal gar nicht einzumischen! Wie es rein rechtlich ist, kann ich allerdings nicht genau sagen; dazu bin ich schon zu lange aus den mündlichen Abi-Prüfungen am BG 'raus, weil ich selbst dort seit 2013 nicht mehr eingesetzt bin (die letzten mündlichen Prüfungen hatte ich als Protokollantin 2014, meine ich; danach war ich nur noch zweimal Zweitprüferin beim schriflichen Englischabi).

    Ist denn deine Nachprüfung (in veränderter Form) nun schon gelaufen oder steht die noch an?

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  • Welches Bundesland denn? Hatte ewig keine Nachprüfung, aber hab immer wie im Abi verfahren und da hat der Protokollant das gleiche Mitspracherecht. Prüfungsaufgaben werden aber nur geändert, wenn sie sonst (formal) falsch oder missverständlich sind.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Welches Bundesland denn? Hatte ewig keine Nachprüfung, aber hab immer wie im Abi verfahren und da hat der Protokollant das gleiche Mitspracherecht. Prüfungsaufgaben werden aber nur geändert, wenn sie sonst (formal) falsch oder missverständlich sind.

    Es geht um mündliche Abi-Nachprüfungen am BG in Niedersachsen, wenn ich das richtig interpretiert habe.

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  • Ach, Leute, wie wäre es, wenn ihr als erstes mal in die Prüfungsordnung schaut? Dazu muss man natürlich wissen, um welche Schulform und gegebenenfalls welchen Bildungsgang es sich handelt. Sollte es sich um nidersächsiche Abiturprüfungen handeln, könnte man z. B. hier schauen:


    https://www.mk.niedersachsen.de/download/136515


    Da finde ich zwar nichts zu Nachprüfungen (die ich im Abitur auch nicht kenne), aber zu mündlichen Prüfungen könnte man das hier zu rate ziehen:

    Zitat von Ergänzende Bestimmung 10.3 zu §10

    Verantwortlich für die Aufgabenstellung und die Durchführung der Prüfung ist die Prüferin oder der Prüfer. Die Aufgabenstellung ist den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses und dem vorsitzenden Mitglied der Prüfungskommission rechtzeitig vor Beginn der Prüfung vorzulegen,[...]

    Steht das was, dass irgendjemand an der Aufgabenstellung etwas 'rumzukammelen hat? Die Recherche hat etwa eine Minute gedauert. Das war der einfache Teil, der ist aber Grundlage für das, was noch kommt. Man muss nämlich dem Wichtigtuer im Ausschuss klar machen, dass er nichts zu melden hat. Eventuell stößt man damit in ein Wespennest von Machtkämpfchen, das man gar nicht so gerne hat.


    Ich würde allerdings von einer Prüfungsaufgabe, die ich für den Prüfling als Fair erachte nur dann abweichen, wenn der Alternativvorschlag mich tatsächlich überzeugt. Insbesondere, wenn da sogar steht, dass ich verantwortlichbin.


    PS: Ich finde es unprofessionell zu prüfen, ohne die Prüfungsordnung in den relevanten Teilen zu kennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Mit "Nachprüfung" ist wohl die "zusätzliche mündliche Prüfung" nach §13 gemeint, gell? Die wird zumindest von meinen am BG tätigen KuK auch immer als "mündliche Nachprüfung" (in den schritlichen Prüfungsfächern) bezeichnet.

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