Weihnachtsgeld für Referendare?

  • Hallo ihr!


    Gibt es Weihnachtsgeld für Referendare bzw. gibt es überhaupt Weihnachtsgeld für Lehrer? Schön wäre es ja ;-).
    Ich bin in Schleswig-Holstein - habe schon gehört, dass das Ländersache sein soll.
    Wer weiß Bescheid?


    Viele Grüße, Britta

    • Offizieller Beitrag

    Hi, eine Mitreferendarin brauchte für ?? (Kindergeld glaube ich) eine Bescheinigung, was sie so verdienen wird, da stand wohl was von Weihnachtsgeld drin. Habe leider vergessen, wieviel, ich frag noch mal nach. Meines Wissens bekommen wir etwas. *freu*


    Schönen abend noch, jotto

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Dieses Thema würde mich für Bayern auch interessieren. Also, falls zufällig jemand etwas weiß.....

  • In NRW bekommen Beamte auf Lebenszeit 60% Weihnachtsgeld, Refis 70%.
    Gruß
    Britta

  • Hallo Jotto!


    Wäre super, wenn du noch einmal nachfragen würdest. Aber: Hört sich schon mal vielversprechend an...auch wenn es nicht viel sein wird


    LG, Britta

  • Laut dem LBV in NRW gibt es nur dann Weihnachtsgeld, wenn man im folgenden Jahr bis mindestens 31. März im öffentlichen Dienst tätig ist.
    Dieses würde bedeuten, dass man im ersten Jahr des Ref. Weihnachtsgeld bekommt :D und im zweiten Jahr kein Weihnachtsgeld bekommt X( (für alle Kollegen, die am 1.2. den Dienst angetreten haben)
    Ich hoffe aber, dass ich mich irre!!!

  • Ich hatte diese Problematik bei meiner Stelle an der Uni mal diskutiert und wenn ich mich recht erinnere, war es so, dass man ja nichts dafür kann, dass die Stelle Ende Januar endet. Das Weihnachtsgeld soll ja wohl ein Dankeschön für die Arbeit des aktuellen Jahres und ein Ansporn für das nächste sein. Ich musste jedenfalls nichts zurückzahlen, als ich mit dem Ref. angefangen habe.
    Warum gibt es Antworten zu diesen Fragen eigentlich nicht mal auf einer offiziellen Seite des LBV? Stattdessen schlagen wir uns immer wieder mit diesen Fragen und der Unsicherheit rum...

  • Hallo Zusammen...


    in Berlin werden nur noch 200€ als Weihnachtsgeld für die Refs ausgezahlt!
    Hier ein Statement der GEW:


    -Teilerfolg für die Gewerkschaften: „Weihnachtsgeld“ wird nicht komplett gestrichen: 200 Euro bleiben erhalten.
    -Der Bundesgesetzgeber hat es nunmehr den Ländern überlassen, ob und in welcher Höhe sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld an ihre BeamtInnen zahlen. Berlin ist wieder einmal Vorreiter beim Abkassieren.
    -Das Land Berlin hat im letzten Jahr das „Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung“ beschlossen (GVBl Berlin 2003, S. 538). Danach fällt das Urlaubsgeld bei allen BeamtInnen weg. Das sog. „Weihnachtsgeld“ ist auf 640 € gekürzt. Anwärter/innen sollten ursprünglich überhaupt kein „Weihnachtsgeld“ mehr erhalten. Nach scharfen Protesten der GEW BERLIN, des DGB und der Personalräte konnte im Ergebnis wenigstens ein Betrag von 200 € erhalten bleiben.
    Nach dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung erhalten Anwärter/innen in Berlin noch einen Betrag von 200 €. Das „Weihnachtsgeld“ wird nur gewährt, wenn das Dienstverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres besteht und seit dem ersten Arbeitstag im Monat Juli (i.d.R. 1. Juli) ununterbrochen bestanden hat. Wer also im August ins Referendariat eingestellt wird, erhält erst im darauf folgenden Jahr das „Weihnachtsgeld“.
    -Hat das Referendariat nicht das ganze Kalenderjahr bestanden, wird das „Weihnachtsgeld“ gekürzt – für jeden vollen Kalendermonat ohne Bezüge um 1/12. Wer also Mitte Februar ins Referendariat eingestellt wird, erhält 11/12 von 200 Euro. (der Monat Februar zählt noch mit).
    -Die Auszahlung des „Weihnachtsgeldes“ erfolgt mit den Bezügen im Monat Dezember.


    Toll nicht wahr!
    Grüsse aus BLN

  • In NRW bekommt man auch im zweiten Jahr Weihnachtsgeld, war bei uns so und ich bin dieses Jahr im Feb. fertig geworden und habe letztes Jahr noch Weihnachtsgeld bekommen. Keiner von uns musste was zurückzahlen. Gruß Nof.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • anna


    In Ba-Wü wird seit letztem Jahr das "Weihnachtsgeld" = 13.Monatsgehalt auf alle Monate verteilt ausbezahlt. Es gibt zu Weihnachten keine Sonderzuwendung mehr. Parallel dazu wurde das Urlaubsgeld abgeschafft und an den Gyms das Deputat erhöht.


    Wird wohl in allen Bundesländern so kommen.
    So geht's halt, wenn alle: "Gewerkschaft?! -- Pfui!!" rufen.
    Wer die Interessenvertretung nicht unterstützt, muss sich nicht wundern, wenn seinen Interessen geschadet wird. Da haben die Herren und Damen leichtes Spiel....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Und wie sieht es nun mit Schleswig-Holstein aus?
    Gibt es dort etwas, wenn man erst am 1.8. angefangen hat?


    LG, Britta

    • Offizieller Beitrag

    ich habe noch mal nachgefragt, es soll angeblich irgendwas bei 200 € sein. dann kann ich ja doch noch ein kleines weihnachtsbäumchen finanzieren *g*


    lg, jotto

  • Hmm, das ist ja nicht so seeeehr viel... Na ja, was solls! Besser als gar nichts!


    LG, Britta

    • Offizieller Beitrag

    Weiß jemand genau, wie s in Hessen ist?


    Ich vermute, es ist so wie in Ba.-Wü., dass das Weihnachtsgeld auf die Monate verteilt wurde, weiß es aber nicht genau.


    Danke!


    LG, M.

Werbung