Elternzeit/ Elterngeld und Teilzeit spezielle Fragen

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe folgende Fragen an euch, für eine männliche Lehrkraft, verbeamtet, Land NDS...


    - Elternzeit ab Geburt des Kindes für zwei Monate gewünscht, Elterngeld soll erst später im Lebensverlauf beantragt werden

    - ist es möglich hier für diese zwei Monate der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (Anspruch darauf oder Goodwill)?

    - gelten für diesen Antrag auch die 7 Wochen analog zur Elternzeit?

    - muss sich beim ersten Antrag auf zwei Jahre festgelegt werden? Der Formularvordruck enthält hierzu keinerlei Angaben ...später möchte ich ja nochmals Elternzeit mit Elterngeld nehmen...muss ich mich hier also schon festlegen wann oder gilt hier erneut sieben Wochen Vorlauf?


    Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen und kann berichten!


    Liebe Grüße :aufgepasst:

  • 1) ist natürlich möglich

    2) Anspruch bei entsprechender Stundenzahl

    3) ja tun sie, aber 7 Wochen vor dem VET, da ja das genaue Datum nicht feststeht

    4) Ja, Festlegung für die ersten 2 Jahre ist notwendig.

  • Hallo,


    danke für dir Antwort.


    Noch eine Nachfrage:


    - 1 bei entsprechender Stundenzahl besteht ein Anspruch...bei welcher denn? Mindestens 50%?

    - 2 geht man dann nach diesen zwei Monaten automatisch Vollzeit oder muss man dafür noch etwas beantragen?

    -3 Heftet man dann die Zeiträume an den ersten Elternzeitantrag einfach mit an und gibt dort die weiteren Zeiten an? Auf dem Formular findet sich da nix...


    - 4 weitere Planung wären weitere Elterngeld/ Elternzeit von zwei Monaten irgendwann gegen Ende des ersten Lebensjahres mit dann anschließend einen Monat Teilzeit —> dann hätte man die drei verbindlich zu genehmigen Elternzeit Abschnitte (Teilzeit Beginn, Elternzeit voll mit Elterngeld und ein Monat weitere Teilzeit, aufgebraucht, korrekt?


    B

  • 1 Nein, 15-30 auf 40 Stundenwoche berechnet, also 37,5-75%.


    2 Danach hat man seine normal beantragte Stundenzahl wieder, wenn die Vollzeit war, dann die, ja.

    3 Ja, macht man so

    4 Wenn da immer eine Pause dazwischen ist mit Vollzeit, dann ja, hängen die irgendwie zusammen, dann zählt das auch bei Veränderungen als ein Abschnitt.

  • Sorry ich muss nochmal zu 4.

    das bedeutet, dass ein letzter Abschnitt mit 2 Monaten ganz raus und direkt danach 1 Monat Teilzeit als ein Abschnitt zählt und mir noch einen dritten Abschnitt eröffnen würde für später?


    Letzte Frage noch...


    Sollte es wieder zum lockdown mit Home Office kommen darf man dann nachträglich die Stunden noch ändern?

  • Na die Gründe sollten auf der Hand liegen...aber da hat sicher jede andere Ansichten und mir ging es auch nur um die Optionen, die man hat...insbesondere darum, dass es nur sieben Wochen Vorlauf benötigt um Elternzeit und Teilzeit zu beantragen, was eine wirklich großzügige Frist ist...


    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen :).

  • Na die Gründe sollten auf der Hand liegen...aber da hat sicher jede andere Ansichten und mir ging es auch nur um die Optionen, die man hat...insbesondere darum, dass es nur sieben Wochen Vorlauf benötigt um Elternzeit und Teilzeit zu beantragen, was eine wirklich großzügige Frist ist...


    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen :).

    Wie gesagt, Teilzeit in Elternzeit muss ja nie länger als 7 Wochen vorher angemeldet sein, das geht also auch später, aber das man dann die Stundenzahl anpasst und daraus einen Vorteil zieht wird vermutlich genauso rechtsmissbräuchlich sein, wie Ferien auszusparen.

  • Frage aus reiner Neugier:

    - muss sich beim ersten Antrag auf zwei Jahre festgelegt werden? Der Formularvordruck enthält hierzu keinerlei Angaben ...später möchte ich ja nochmals Elternzeit mit Elterngeld nehmen...muss ich mich hier also schon festlegen wann oder gilt hier erneut sieben Wochen Vorlauf?

    4) Ja, Festlegung für die ersten 2 Jahre ist notwendig.

    War das schon immer so?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ja, das war schon immer so, seit es Elternzeit gibt, also seit 2007, einige Personalstellen handhaben es lockerer, aber rein rechtlich ist es mindestens seit 2007 so.

    Danke für die Info. Dann hat meine zuständige Stelle das damals sehr locker gesehen und war sehr flexibel. Ich hatte mich nur gewundert.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Es tut mir leid, aber es haben sich noch Fragen für mich ergeben bzgl. der Änderung der Stundenzahl in Elternzeit...


    Folgende Gesamtsituation würde sich ergeben:


    - Frau Elternzeit (inkl. Mutterschutz natürlich) vom 1-12 Monat mit Elterngeld, Mann in den ersten beiden Lebensmonaten parallel in Elternzeit mit Teilzeit

    - Mann dann anschließend vom 13-14 Monat Elternzeit ohne Bezüge und Elterngeld, Frau arbeitet Vollzeit

    - Mann im 15 Monat weiter in Elternzeit aber jetzt in 50 Prozent Teilzeit, Frau weiterhin in Vollzeit


    Kann die Frau in diesem Beispiel dann auch „präventiv“ Elternzeit zunächst mit voller Arbeitszeit vom 15. bis 24. Lebensmonat beantragen, um bei Bedarf entsprechend Stunden kurzfristig reduzieren zu können? Dies wäre ja sonst aufgrund der zwei jährigen Festlegung der Elternzeit zu Beginn problematisch, da man dann sich ja keine Elternzeit mehr beantragen könnte sondern erst wieder ab dem 25. Monat oder habe ich das falsch verstanden? Mir geht es hier um den Fall, dass die Eingewöhnung in der Krippe oder oder nicht klappt..


    Ganz liebe Grüße und danke für das Engagement!

  • Frau Elternzeit (inkl. Mutterschutz natürlich) vom 1-12 Monat mit Elterngeld,

    Achtung, Elternzeit erst nach dem Mutterschutz, Elterngeld ab Geburt verbraucht, auch wenn Bezüge oder Gehalt gezahlt wird.


    Kann die Frau in diesem Beispiel dann auch „präventiv“ Elternzeit zunächst mit voller Arbeitszeit vom 15. bis 24. Lebensmonat beantragen, um bei Bedarf entsprechend Stunden kurzfristig reduzieren zu können?

    Elternzeit kann höchsten 75% sein und ja, kann so angemeldet werden, aber muss eben auch nicht, sondern kann erst später gemacht werden. Wie gesagt, Elternzeit muss festgelegt werden für die ersten 24 Monate, nicht aber die Arbeitszeit in dieser.

  • Danke für deine Mühe! Das hilft wirklich weiter.


    Du schreibst, dass die Elternzeit festgelegt werden muss, nicht aber die Arbeitszeit. Einleitend steht jedoch, dass es höchstens 75 Prozent sein dürfen, was mich leider nochmal zu meiner Frage zurückführt...


    Meine Frau kann also nicht die Elternzeit von Monat 15 bis 24 beantragen und dann trotzdem 100 Prozent arbeiten sondern maximal 75 Prozent?


    Danke auch nochmals für diese Erklärung, denn dann brauche ich ja noch garnicht angeben, dass ich nach Monat 13+ 14 in Elternzeit und Elterngeld in Monat 15 50 Prozent arbeiten möchte, sondern nur, dass überhaupt ;-). Gebe ich es jedoch schon an, dass ich 50 Prozent beabsichtige, ist dies dann bindend oder kann dann auch nochmal geändert werden?


    Man man man soviele Fragen...es tut mir leeeeeid...!

  • dass ich nach Monat 13+ 14 in Elternzeit und Elterngeld in Monat 15 50 Prozent arbeiten möchte, sondern nur, dass überhaupt ;-). Gebe ich es jedoch schon an, dass ich 50 Prozent beabsichtige, ist dies dann bindend oder kann dann auch nochmal geändert werden?

    vorsicht, es gibt nur 12+2 Monate volles Elterngeld, in deinem Plan hättest du dann im Monat 15 nur deinen 50% Verdienst.

    Außer du nutzt die Partner Bonus Monate, dann muss deine Frau aber auch ne exakte Stundenzahl arbeiten ;)

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Außer du nutzt die Partner Bonus Monate, dann muss deine Frau aber auch ne exakte Stundenzahl arbeiten

    Und dann müsste es eben auch vier Monate betreffen (und gebe trotzdem nur 50% Elterngeld) und nicht nur einen. Mit Vollzeit ginge das als 15. Monat nicht. Aber von Elterngeld im 15. LM lese ich auch gar nichts.

  • Hey hey,


    danke für die Rückmeldungen. Elterngeld möchte ich nur voll in den Monaten 13/14 beanspruchen.

    In den Monaten 1/2 hätte ich dann 50 % Gehalt, meine Freundin aufgrund des Mutterschutzes ja noch volle Gehalt, was super passt, denn dadurch erhalte ich den vollen Elterngeldanspruch in Monat 13/14, wenn ich es richtig kalkuliert habe.


    In Monat 15 wollte ich dann ja mit den 50 Prozent Gehalt wieder auskommen, denn meine Partnerin arbeitet dann ja wieder voll.


    Die Partnermonate lohnen sich nur sehr bedingt, da wir beide Lehrer sind und es dort ja auch um die Einkommenshöhen geht, die trotz Teilzeit aus Sicht des Elterngeldes hoch sind, pauschal das halbe Elterngeld ist es dann also leider nicht. Gehen beide 50 Prozent bspw arbeiten über vier Monate (bei unserem Modell Monate 15-18) hat man immer noch deutlich weniger Geld zur Verfügung als wenn einer Vollzeit und der andere ein bisschen arbeitet. Natürlich setzt dies voraus, dass man das Kind betreuen lassen kann. Hätte man bei diesen Partnermonaten denn einen Anspruch darauf, dass Elternteil 1 bspw Montag und Dienstag arbeitet und Elternteil zwei dann Mittwoch und Donnerstag seine Stunden absolviert, sodass immer jemand da ist zur Betreuung?


    Und: hat man generell bei Teilzeit in Elternzeit einen Anspruch darauf, dass die Stunden auch zusammenhängen an einem Vormittag liegen? Würde man drei Tage bspw Stunde 1-6 mit Springstunden haben, wird der Zweck der Teilzeit in Elternzeit ja eig ad absurdum geführt.

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