Unrechtmäßige Befristung?

  • Hallöchen,


    ich hätte mal eine Frage. Ich habe die GEW heute diesbezüglich nicht mehr erreicht.

    Es geht um die Befristung meines Vertretungsvertrags. Meines Wissens ist eine Befristung nur dann möglich, wenn z.B. ein Kollege wegen Krankheit ausfällt und vertreten werden muss, jedoch klar ist, dass er wieder in den Dienst kommt.

    Nun war folgende Situation. Ich habe den Vertrag unterschrieben und die Schulleiterin gefragt, ob mit der Rückkehr des Kollegen zu rechnen ist. Daraufhin sagte sie mir sehr klar, das dem nicht so sei. Natürlich ist das nur ihre persönliche Annahme, weshalb eine Befristung sicherlich auch zulässig ist. Mich würde allerdings mal eine zweite, dritte, vierte... Meinung interessieren. Das Gespräch verlief ohne "Zeugen".


    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Vera Maria

    Hat den Titel des Themas von „Unrechtmäßige Befristung“ zu „Unrechtmäßige Befristung?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ich meine mal gehört zu haben, dass dieser andere Kollege noch nicht einmal an der Schule sein muss, an der du eingesetzt wirst.


    Kl.gr.Frosch


    Korrektur: mir fällt gerade ein, dass ich das nicht nur gelesen habe. Nachdem ich an meiner neuen Schule vor ein paar Jahren Schulleiter geworden bin, habe ich mir die Schlips-Daten angesehen. Daraus war zu sehen, dass eine Kollegin an meiner neuen Schule über das Vertretungsticket eines Kollegen an meiner alten Schule gebucht wurde. :)

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