Befreiung vom Präsenzunterricht \ Wie muss das Attest aussehen

  • Wer zur Risikogruppe gehört kann man in den RKI Vorschriften nachlesen. Wer betroffen ist ab zum Arzt, der weiss schon was er schreiben muss. Nein tut er nicht: häufig schreiben die Atteste nach dem Muster: Herr oder Frau XY kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Präsenzunterricht halten.
    Konsequenz: Der Dienstherr versteht es (absichtlich ?) falsch und zieht die Dienstfähigkeit in Zweifel. Daher wird der Kandidat zum Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit geschickt. Nach Auskunft meiner gewerkschaftlichen RechtsBeratung schon mehrere Fälle. Kollegen die das mitkriegen, trauen sich dann gar nicht mehr, den Antrag zu stellen.


    Auf dem Attest muss stehen:

    Der Patient leidet an einer oder mehreren chronischen Erkrankungen, die dazu führen, dass im Falle einer Erkrankung mit Covid 19 ein erhöhtes Risiko für einen besonders schweren Verlauf besteht.

    Datum StempelUnterschrift des Druiden



    Bitte nicht mehr und nicht weniger, da sonst die Gefahr besteht, dass Diskussionen ausgegangelöst oder sogar der Amtsarzt eingeschaltet wkrd,

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ja, genauso kenne ich das. Und vorher unbedingt nachhaken, ob das Bundesland keine betriebsärztlichen Atteste vorschreibt und am besten nochmal extra formlos bestätigen lassen, dass es sich hierbei um das sog. "Risikogruppenattest" handelt. Als es kurzfristig drauf ankam, wollte die Verwaltung selbst das noch falsch verstehen.

  • Bei mir steht drauf, dass aufgrund meiner Vorerkrankungen mit einem besonders schweren Verlauf im Falle einer Covid-Infektion zu rechnen ist und deshalb vom Einsatz im Präsenzunterricht abgeraten wird. Meine Schule hätte wohl gern gehabt, das "Betretungsverbot für die Schule" draufsteht.


    Welche Folgen kann denn die Konsultation des Amtsarztes haben? Ich sehe die Schwierigkeit darin, dass er den Patienten gar nicht kennt, wie will er dann sicher eine Erkrankung feststellen, die sich sowieso schlecht diagnostizieren lässt und trotzdem massive Einschränkungen mit sich bringt? (Davon gibt es leider so einige).

  • Mantik

    Für Lehrkräfte die akut nicht krank sind, aber zur Risikogruppe zählen prinzipiell keine, ansonsten muss Du bedenken, dass Du den behandelnden Arzt gegenüber dem Amtsarzt von der Schweigepflicht entbindest. Kommt dabei z. B. raus, dass Du am Rande des Burnout stehst und auch nicht damit zu rechnen ist, dass sich das in den nächsten 6 Monaten bessert, könnte die Dienststelle eine Teildienstfähigkeit feststellen. Also immer ein potentielles (eigentlich finanzielles) Risiko.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Bei mir steht drauf, dass aufgrund meiner Vorerkrankungen mit einem besonders schweren Verlauf im Falle einer Covid-Infektion zu rechnen ist und deshalb vom Einsatz im Präsenzunterricht abgeraten wird. Meine Schule hätte wohl gern gehabt, das "Betretungsverbot für die Schule" draufsteht.

    Ein Betretungsverbot für die Schule kann doch dein Arzt nicht aussprechen.

  • Danke für deine Antwort, Chemikus. Gilt das genauso für teilzeitbeschäftigte, angestellte LK? Ich hätte kein Problem damit, wenn der Hausarzt dem Amtsarzt meine Diagnosen und Befunde mitteilt. Wenn dieser dann der Meinung ist, dass man mit der derzeitigen Arbeitszeit überlastet ist, würde es dann nicht eher zu einer krankheitsbedingten Arbeitszeitverkürzung (bei (fast) gleicher Bezahlung kommen? Das steht bei mir zwar nicht zur Debatte, wäre aber interessant zu wissen.

  • Ein Betretungsverbot für die Schule kann doch dein Arzt nicht aussprechen.

    Das wundert mich auch. Allerdings hat mir die SL gesagt, dass ihnen von mehreren KuK "Befreiungsatteste" vom Präsenzunterricht vorliegen, aber nur eines mit "Betretungsverbot". Dem Attest mit "Betretungsverbot" würde die SL mehr Wert beimessen und deshalb würden sie wünschen, dass dieses auf allen genannten Attesten stünde. So wurde es mir gesagt...

  • Das Betretungsverbot für die Betreffenden müsste durch Vorgesetzte/Dienstvorgesetzte ausgesprochen werden als mögliche Konsequenz des ärztlichen Attests. Das ist ganz klar nicht mehr die Einflusssphäre des Arztes.


    Schon der Begriff Präsenzunterricht (bzw. die Befreiung von selbigem) ist schwierig, da dem Arzt i.d.R. die Kenntnisse fehlen, um die konkrete Arbeitssituation einschätzen zu können.


    Grundsätzlich bin ich kein Fan von den Ärzten vordiktierten Attesten, weil das häufig wiederum ein Eingreifen einer medizinfernen Institution (Schule) in einen fremden Fachbereich bedeutet. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn den Hausärzten im Vorfeld flächendeckend die notwendigen/gewünschten Formulierungen zur Befreiung vom Präsenzunterricht mitgeteilt worden wären. Das ist nie erfolgt.


    So jedenfalls kommt und kam es zu unnötigen Aufregungen, wiederholten Arztbesuchen sowie erhitzten und verängstigten Gemütern.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • elCaputo

    Ich gebe Dir vollkommen Recht. (Ich rede hier von NRW) Aber die Entscheidung des Ministeriums war, wer zur Risikogruppe gehört ist Präsenzbefreit. Also gibt dem Affen Zucker, sie kriegen genau das bescheinigt. Wenn jedoch der Arzt z.B.schreibt Betretungsverbot, dann fordert er schon mehr als der Dienstherr bereit ist zu geben. In dem Fall wird der Amtsarzt eingeschaltet, wenn's dann ganz dumm läuft sagt der, ja auch Betretungsverbot und die Bezirksregierung schliesst daraus, dass die Einsatzfähigkeit soweit reduziert ist, dass eine zwangsweise Zurruhesetzung ausgesprochen werden kann. Und da geh dann Mal gegen vor, wo zwei Ärzte es nach Auslegung der Dienststelle bestätigt haben. Dumm gelaufen.
    Mit so einem Mist, kennt sich der durchschnittliche Arzt nicht aus.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Mantik

    Das ist Mal was, wo wir Tarifbeschäftigte uns zurücklegen könne. In den Rentenstand kann uns nur die DRV versetzten. Nicht der Arbeitgeber🤣🤣

    An alle Deutschlehrer:
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  • Grundsätzlich bin ich kein Fan von den Ärzten vordiktierten Attesten, weil das häufig wiederum ein Eingreifen einer medizinfernen Institution (Schule) in einen fremden Fachbereich bedeutet. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn den Hausärzten im Vorfeld flächendeckend die notwendigen/gewünschten Formulierungen zur Befreiung vom Präsenzunterricht mitgeteilt worden wären. Das ist nie erfolgt.

    Klar ist eine entsprechende Information erfolgt. Nicht an die Hausärzte, sondern an die betroffenen Kollegen und Kolleginnen.

    MSB-Erlass_Personaleinsatz_2020-05-22.pdf

    Die darin zu findenden Formulierungen können die Ärzte doch übernehmen.

  • PeterKa

    Im Prinzip hast Du Recht.

    Dazu müsste jemand den Ärzten diesen Erlass geben, den kennen die nicht. Den kennen ja noch nicht Mal alle KuKs geschweige denn, dass sie auf die Idee kämen das mit zum Arzt zu schleppen.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Klar ist eine entsprechende Information erfolgt. Nicht an die Hausärzte, sondern an die betroffenen Kollegen und Kolleginnen.

    MSB-Erlass_Personaleinsatz_2020-05-22.pdf

    Die darin zu findenden Formulierungen können die Ärzte doch übernehmen.

    Erlasse des Schulministeriums sind für Ärzte ungefähr so wichtig, verbindlich und zugänglich, wie eine Betriebsanleitung für die ISS.


    Deren maßgebliche Instanz bzgl. Vorgaben ist die KV und die hätte man einbinden können/müssen.


    Und das mit den Vorgaben aus dem Erlass, die dann wiederum von Lehrern in die Praxen mitgebracht wurden, mag es gegeben haben, aber eben offensichtlich nicht im größeren Maßstab. Dafür gab es zu viele Querelen.


    Und dann war da häufig noch die mangelhafte Kommunikation aus den Schulleitungen heraus, die offenbar kein Interesse an Aufklärung und reibungslosen Abläufen hatten.


    Da war der Ton gegenüber Lehrern und Ärzten zuweilen schon ziemlich daneben, weil drohend und anmaßend.


    Man kann sich lebhaft vorstellen, wie ein Arzt so reagiert, wenn ein Schulleiter ein Attest nicht akzeptiert, weil es formalen Ansprüchen nicht genügt, die der Arzt wiederum nicht kennt, weil sie nicht medizinischer, sondern beamtenrechtlicher Natur sind.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Irgendwo setzt auch mal die Eigenverantwortung ein.


    Wenn ich etwas von meinem Dienstherren will (Corona-Präsenzbefreiung), dann ist doch klar, dass ich mich über den Erlass informiere (muss ich eigentlich ja eh) und dem Arzt die notwendigen Informationen gebe.


    Ich frag mich auch, wie bei einer individuellen Risiko-Bewertung eine Vorformulierung möglich sein soll. Das widerspricht sich doch.

  • Der Arzt nimmt eine individuelle Bewertung vor. Die geht aber den Dienstherren nichts an, sondern nur das Resultat. Und das Resultat ist ja oder nein. Dementsprechend kurz fällt das Attest aus. Sehe da keinen Widerspruch.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Der Erlass spielt keine Rolle für den Arzt, aber eben für denjenigen, der eine Befreiung haben will. Deshalb kann man die Formulierung durchaus dem Arzt zukommen lassen.

    Hast du die Rundverfügung gelesen? Die war in allen Reg.Bez. so kommuniziert worden, dass das bei Lehrern nicht ankommt liegt dann eher an den Schulleitungen oder ähnlichen Engstellen im System.

    Wie schon angesprochen, will ich als Lehrer eien Befreiung, mus sich mich eigenverantwortlich drum kümmern oder mit den Folgen leben.

  • PeterKa

    Vollkommen richtig, und weil wir GEWler nette Menschen sind, habe ich das als Hilfestellung Mal eingestellt 😂😜

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