Lehrerfortbildung in Präsenzform

  • Liebe Kolleginnen,


    an meiner Schule (Gymnasium NRW) soll eine Lehrerfortbildung im Präsenzformat durchgeführt werden. Hierbei sollen jeweils 50 Personen für circa 45 Minuten in einem großen Raum sein, anschließend findet Kleingruppenarbeit in einem Klassenraum statt (jeweils 15 Personen).

    Grundsätzlich sind Fortbildungen sicher wichtig, fraglich ist m.E. die Rechtmäßigkeit vor dem Hintergrund der CoronaSchVO.


    Gibt es diebezüglich Erfahrungen an anderen Schulen?


    Viele Grüße

  • Völliger Wahnsinn, jegliche "Gruppenarbeit" ist mit Abstand nicht durchführbar.


    Gegenmaßnahme (falls die SL keine einsicht zeigt):

    1. Remonstieren, dann möge es Dir dir SL schriftlich geben, dass sie verantwortlich für resultierende Ansteckungen ist

    2. Die Variante für Leute, denen ihre Karriere scheißegal ist: Weigern und gucken, was passiert. Dabei ausdrücklich darauf hinweise, dass du natürlich nicht den Dienst an sich, sondern lediglich die Präsenz verweigerst.

  • Wir hatten das Drama ja leider nach den Herbstferien mit dem Studientag und ja, wenn die Schulleitung sagt, ist dringend notwendig, dann ist das zulässig, weil die Angaben in der Regel nicht für berufliche Versammlungen gelten.

  • Bei uns wurden Konferenzen (Gesamtkonferenz, Abteilungsdienstbesprechungen,...) mittlerweile ausgesetzt - die letzte Abteilungs-DB fand nach den Sommerferien statt - und Teamsitzungen (die entsprechen bei uns den Fachkonferenzen) finden momentan nur online / per Videokonferenz statt.


    Ich würde in deinem Fall auch remonstrieren, wie @DpB vorschlägt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ich würde in deinem Fall auch remonstrieren, wie DpB vorschlägt.

    Gibt hier schon ein paar Threads zu.


    Ich hatte im November (?) Kontakt mit dem Personalrat deswegen, die haben sich dann eingesetzt, die FoBi online durchzuführen.

  • In der CoronaSchVO steht zu Versammlungen folgendes:

    erlaubt sind:

    3. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften, Parteien oder Ver-

    eine

    a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durch-

    geführt werden können,...“


    In der CoronaBetrVO allerdings, dass die schulische Nutzung des Schulgebäudes erlaubt sei und dass unter schulische Nutzung die Tätigkeiten fallen, die

    „ aus § 1 Absatz (2)

    3. mit der Aus- und Fortbildung sowie der Einstellung von Lehr- und Betreuungspersonen...“

    verbunden sind.

    M. E. lässt das den Schluss zu, dass Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz gestattet sind. Ich vermute auch, leider bekäme man von der zuständigen Bez.reg. auf Nachfrage nur eine entsprechende Antwort. Eventuell aber mit dem Hinweis, dass solche Veranstaltungen nur bei Notwendigkeit abgehalten werden sollen.

    Natürlich sind die meist nicht notwendig und aus Infektionsschutzgründen erst recht nicht sinnvoll.

    Nebentopic:

    Schulleitungen, die solcherlei aktuell in Präsenz anordnen, fallen unter die Kategorie, die O. Meier letztens als Gegenbeispiel zu „so blöd kann doch niemand sein“ nannte (worauf sie/er mich leider zu Unrecht plonkte, weil ich mir Quatsch erlaubte).

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • ... (worauf sie/er mich leider zu Unrecht plonkte, weil ich mir Quatsch erlaubte).

    Wenn's dich beruhigt: geplonkt werden ist m.E. nicht gleichzusetzen mit gesperrt werden:zungeraus:

  • ...

    Gibt es diebezüglich Erfahrungen an anderen Schulen?

    Nein, hier ist alle per VK oder fällt aus. Logischerweise. Ich würde mich auch an den PR oder die Gewerkschaft wenden, denn viel Zeit bleibt nicht, um sich gegen so einen Blödsinn zu wehren.

  • Wenn's dich beruhigt: geplonkt werden ist m.E. nicht gleichzusetzen mit gesperrt werden :zungeraus:

    Das ist mir schon klar, fand’s trotzdem blöd.

    Wenn mich eine der Mods sperren würde, müsste ich auch erheblich an meinem Verstand bzw. meiner Selbstwahrnehmung zweifeln😅

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Das ist mir schon klar, fand’s trotzdem blöd.

    Wenn mich eine der Mods sperren würde, müsste ich auch erheblich an meinem Verstand bzw. meiner Selbstwahrnehmung zweifeln😅

    Nee, ich meinte "ignorieren" oder wie das heißt. Ich habe allerdings auch noch nicht herausgefunden, was Plonken genau ist.

  • Plonk ist ein aus dem Usenet stammender Ausdruck dafür, dass man einen bestimmten anderen Benutzer dem eigenen Killfile zugefügt hat, mit der Folge, dass die Einträge dieses Benutzers einem selbst nicht mehr angezeigt werden.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Es kann auch nur die "Drohung" sein, jemanden dem Killfile hinzuzufügen. Beides war üblich. Wir könnten ihn ja mal fragen, was er damit meint.


    Generell ist es aber bei den blockierten Usern nicht so, dass man sie gar nicht mehr sieht. Man sieht den ausgeblendeten Beitrag schon noch, kann ihn aber erst lesen, wenn man ihn anklickt. Vielleicht wurdest du ge-killfiled-plonkt, aber aus Neugierde werden einzelne Beiträge trotzdem noch gelesen. Wer weiß.


    kl. gr. frosch

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