Wie "streng" seid ihr mit Elternrückmeldeabschnitten?

  • Das Bundesland ist ja häufig entscheidend, hier ist es ein Unterschied, wo der Test läuft, letztlich ist das Problem aber gleich: Was macht man, wenn keine Einwilligung vorliegt, mit den Kindern.


    Es wäre ein großes Problem, wenn das Kind da ist und die Eltern und sonstige angegebene Kontakte nicht zu erreichen wären.

    Hoffentlich ist das jetzt nach der ersten Woche allen klar.


    Wir hatten uns darauf eingestellt und die Telefone besetzt und für die 1. Stunde Sachen vorgesehen, die selbstständig zu bearbeiten waren, damit man telefonieren konnte.

    Die Sekretärin kommt viel später oder gar nicht an bestimmten Tagen.

  • bei uns wurden alle Kinder ohne Einwilligung nach Hause geschickt (in manchen Klassen bis 1/3, heute hatten alle die Einwilligung dabei)


    (Es gab aber die Möglichkeit, dass Eltern die Einwilligung brachten statt das Kind abzuholen, bis dahin mussten die Kinder auf dem Schulhof mit Abstand warten. Es wurde mehrfach vorgewarnt, aber auch wir haben einen schwierigen Einzugsbereich. Und es gäbe Riesenprobleme, wenn ein ungetestes Kind nachher Covid-19 hätte.)


    Auch Anmeldung zu Notbetreuung muss rechtzeitig vorliegen. Wenn ein Kind fehlt, wird angerufen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, puduhepa - wollte dich nicht versehentlich outen.

    Bei weiß zwar scheinbar dein geheimes Bundesland, weiß aber nicht, dass es geheim ist. Das steht dort nirgendwo.


    Ob das Bundesland wichtig ist? Ich denke schon. Zumindest schrieb Palim, dass die Kinder in Niedersachsen eine Unterschrift brauchen.

    In NRW werden sie einfach getestet. Wer da ist, wird getestet, er sei denn er sagt dann "Will ich nicht". Dann wird er nach hause geschickt. Eine schriftliche Einverständnis-Erklärung der Eltern braucht es nicht.


    Daher der Hinweis aufs Bundesland.

  • In NRW werden sie einfach getestet. Wer da ist, wird getestet, er sei denn er sagt dann "Will ich nicht". Dann wird er nach hause geschickt. Eine schriftliche Einverständnis-Erklärung der Eltern braucht es nicht.


    Daher der Hinweis aufs Bundesland.

    Alles klar, das wusste ich nicht, dass in NRW so gar keine Unterschrift der Eltern erforderlich ist. Danke für die Aufklärung!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wenn die Deadline Montag 12 Uhr ist, nehmt ihr dann danach oder gar noch am Dienstag Anmeldungen an?

    Bei der Notbetreuungsanmeldung nach klar, denn da kann ja immer noch etwas dazu kommen als Grund oder der AG eben so lange mit der Bescheinigung brauchen oder oder oder. Wir haben seit Dezember meine ich nur Notbetreuung und jeden Tag kommen noch Anmeldungen dazu.

  • Bei der Notbetreuungsanmeldung nach klar, denn da kann ja immer noch etwas dazu kommen als Grund oder der AG eben so lange mit der Bescheinigung brauchen oder oder oder. Wir haben seit Dezember meine ich nur Notbetreuung und jeden Tag kommen noch Anmeldungen dazu.

    Dann geht es halt erst ein Tag später. Ja, es kommen täglich Anmeldungen hinzu, aber für denselben Tag geht es eben nicht mehr,


    Wir Lehrer müssen die Notbetreuung stemmen und es wird wochenweise geplant. Wenn plötzlich viel zu viele dastehen, können sie nicht betreut werden.

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  • Dann geht es halt erst ein Tag später.

    Das das für den selben Tag nur in gut begründeten Ausnahmefällen gehen kann, ist klar. Aber für mich klang das wie generell Montag Annahmeende und das gibt es bei uns nicht und da halte ich auch nichts von (finde ich immer schlimm genug, dass so die Ferienbetreuung im Hort läuft, wo damit dann lieber alle anmelden und dann doch nicht gehen, weil es einfacher ist als anders rum)

  • .

    Für NDS lautet meines Wissens die offizielle Regelung auch, dass das Kind betreut werden muss, bis es abgeholt werden kann. Fakt ist aber, dass es ohne negativen Coronatest nicht am Unterricht teilnehmen kann. Das müsste doch auch für NRW gelten, oder?

    Klar gilt das auch in NRW, aber nach Hause wird es trotzdem nicht geschickt. Es bleibt solange unter Aufsicht isoliert, bis die Eltern es abholen kommen.

  • Klar gilt das auch in NRW, aber nach Hause wird es trotzdem nicht geschickt. Es bleibt solange unter Aufsicht isoliert, bis die Eltern es abholen kommen.

    Nichts anderes habe ich doch für Niedersachsen geschrieben: Das Kind muss in der Schule betreut werden (also auch "unter Aufsicht isoliert"), bis es abgeholt werden kann!? Dieses Kind darf dann an dem Tag nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, wird also nach Hause geschickt.

    Normalerweise sollen aber hier die SuS gleich zuhause bleiben, wenn ihr Selbsttest morgens positiv ist (Nichtsdestotrotz kann es aber ja vorkommen, dass der Test zuhause vergessen wurde und in der Schule nachgeholt werden muss und dann positiv ist.)

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