Impfpasskopie für die Akte?

  • Meinen Masernschutz hat bis dato niemand kontrolliert, könnte ggf. an der Impfhaltung der Verantwortlichen liegen.


    Aktuell muss ich 2 mal die Woche in eine Liste eintragen, dass ich mich getestet habe. Bezüglich vollem Impfschutz wollte ich die Tage mal fragen, eigentlich muss man sich dann ja nicht mehr testen. Hätte aber auch kein Problem damit es weiter zu tun.

  • Bundesweit aufgeschoben für "Bestandskunden".
    Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen müssen aber weiterhin vor Schulbeginn/Aufnahme der Tätigkeit Nachweis erbringen.

  • Bundesweit aufgeschoben für "Bestandskunden".
    Neu aufgenommene Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen müssen aber weiterhin vor Schulbeginn/Aufnahme der Tätigkeit Nachweis erbringen.

    In NDS an den BBS nicht. Siehe Rundverfügung der nds. Landesschulbehörde, den ich schon in einem anderen Thread gepostet hatte: https://www.rlsb.de/themen/sch…f-nlschb-masernschutz.pdf)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Und wer die Information Geimpft oder nicht? nicht mit der Schule teilen möchte, testet einfach weiterhin.

    So ist das bei uns jetzt auch geregelt. Man kann also auch verschweigen, dass man schon geimpft ist. Ich wüsste zwar nicht, warum man das tun sollte, aber jeder wie er mag.

  • In NDS an den BBS nicht. Siehe Rundverfügung der nds. Landesschulbehörde, den ich schon in einem anderen Thread gepostet hatte: https://www.rlsb.de/themen/sch…f-nlschb-masernschutz.pdf)

    Dein Dokument ist von Februar 2020.


    Hier mal aufgedröselt Klick


    Edit: Oder meinst Du nur, dass an BBS (was immer das auch sein mag) generell keine Nachweispflicht herrscht? Dann ist die Frist natürlich egal...

  • Dein Dokument ist von Februar 2020.


    Hier mal aufgedröselt Klick


    Edit: Oder meinst Du nur, dass an BBS (was immer das auch sein mag) generell keine Nachweispflicht herrscht? Dann ist die Frist natürlich egal...

    BBS = Berufsbildende Schulen (Ich dachte eigentlich, diese Bezeichnung sei bekannt, weil in mehreren Bundesländern gebräuchlich ist)


    Ja, diese Rundverfügung ist vom letzten Jahr, aber in Niedersachsen noch immer gültig. Und genau das meine ich: an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen besteht für Lehrkräfte und für Schüler*innen keine Nachweispflicht (so steht es ja auch in dieser Verfügung: "Die öffentlichen berufsbildenden Schulen sind vom Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern ausgenommen, da sie typischerweise von weniger als 50 Prozent minderjährigen Schülerinnen und Schülern besucht werden.")

    Mein Schulleiter hat sich dessen erst vor kurzem bei der Landesschulbehörde rückversichert, dass das noch immer gilt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Flupp: Felgen??? :ka:

    Falls das ein Unternehmen ist, kenne ich die nicht (Ich interessiere mich aber auch so gar nicht für Felgen :lach:)


    P. S.: Du hattest aber ja geschrieben, dass neu beginnende SuS und Lehrkräfte einen Nachweis vorlegen müssten. Das ist aber gem. des obigen Schreibens an den beruflichen Schulen in NDS nicht der Fall. Auf diesen Satz von dir hatte ich mich nur bezogen, nicht auf die Fristverschiebung ;).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

Werbung