Stellenwechsel nach dem Ref

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich bin neu hier. Falls ich einen solchen Thread übersehen haben sollte, tut es mir leid und ich würde mich über Verlinkung dieses Threads freuen :)


    Ich habe folgendes, relativ dringliches "Problem". Ich habe gerade mein Referendariat in Baden-Württemberg absolviert. Bis zu den Sommerferien sind es noch ca .4 Wochen. Leider gab es an meiner Refschule keine Einstellungschance bis nun vor ein paar Tagen die Info kam, dass meine Kollegin schwanger ist und somit doch eine Stelle kurzfristig frei wird.

    Ich wollte allerdings, nachdem keine Aussicht auf Bleiben bestand, auch nicht auf das Listenverfahren, das in den nächsten zwei Wochen "ausgewertet" werden sollte, warten und habe eine Stelle beim gleichen Schulamt an anderer Schule angenommen. Diese Schule ist ca. 46km und Dank einer neuen Baustelle knapp eine Stunde entfernt. Meine Refschule ist deutlich näher (Hälfte der Kilometer und Zeit), zudem könnte ich meine studierten Fächer weiterhin unterrichten und könnte mir vor allem vorstellen, sehr lange (prinzipiell auch bis Dienstende) dort zu bleiben, was vor allem aufgrund der Entfernung bei der neuen Schule nicht der Fall sein wird.


    Nun wollte ich mal nach Erfahrungswerten fragen, ob es eine Chance gäbe, noch vor der Einstellung ins Beamtenverhältnis die Stelle zu wechseln, wenn ich vielleicht den Personalrat einschalten würde?


    Meine neue Schule hat noch keinerlei Planungen fürs kommende Schuljahr vorgenommen laut Schulleitung. Mangel besteht vermutlich an beiden Schulen gleich. Ich bin ziemlich fertig gerade, weil es ein absoluter Wunsch ist, dort zu bleiben.


    Bitte keine bösen Antworten. Ich weiß, dass das ein ziemlicher Papierkram für die Behörden darstellt und mache mir schon genug Kopfzerbrechen darüber.


    Liebe Grüße!

  • Nein, Stellenwechsel direkt nach Stellenantritt ist genau das, was man auf keinen Fall möchte, deshalb versicherst du mit der Stellenzusage auch die nächsten drei Jahre an der neuen Schule zu bleiben. Natürlich gibt es in schwerwiegenden Fällen Ausnahmen (z.B. Pflege naher Angehöriger, welche zum Stellenantritt noch nicht absehbar war, was bei dir aber offensichtlich nicht vorliegt)), grundlegend solltest du dir aber mit dem Antritt der ersten Planstelle überlegen, wo du bereit bist, dich fest zu verpflichten auf wenigstens drei Jahre hinaus. Nachdem du offenbar bereits eine Stelle bei den schulscharfen Ausschreibungen angenommen hast bist du für dieses Jahr aus allen Verfahren raus, wenn du dich jetzt dafür entscheidest, diese Stelle doch nicht anzutreten. Der Weg für dich wäre in dem Fall also eine KV-Stelle überbrückend für ein Jahr anzunehmen, darauf zu hoffen, dass deine aktuelle Schule ihre Stelle nicht noch für das Nachrückverfahren ausschreibt, sondern erst zum nächste Schuljahr in die Pötte kommt (sowie dich dann überbrückend vielleicht als KV-Kraft halten darf), so dass du dich dann dort bewerben kannst. Eine perfekte, reibungslose Lösung in deinem Sinn direkt zum nächsten Schuljahr wirst du an dieser Stelle nicht erzielen können und eine Garantie, im kommenden Schuljahr eine Zusage von deiner Ausbildungsschule zu erhalten (selbst wenn diese dann ausschreiben darf, dich halten/wiederbekommen möchte, sich clever anstellt bei der Ausschreibung) gibt es ebenfalls nicht. Tut mir leid. Ich verstehe dein Dilemma gut. Überleg dir, ob du das Risiko eingehen möchtest, am Ende auch im nächsten Jahr nicht bei der Ausbildungsschule eine Zusage erhalten zu können bzw. die Stelle dort dir so wichtig wäre, um es zumindest zu versuchen. Überleg dir auch, ob nicht ein Umzug in die Nähe deiner neuen Schule zumindest das Wegzeitproblem lösen könnte und damit die neue Schule weniger unattraktiv wirken lassen könnte. Und schließlich mach dir bewusst, dass es durchaus auch etwas für sich hat, wenn man nach dem Ref eine neue Schule erlebt, wo man die Erfahrungen aus der Ref-Schule, die Lösungsansätze, aber auch ungelöste Probleme mitnimmt und neue Lösungen entdecken bzw. auch einbringen kann an der neuen Schule. Das kann sehr bereichernd und eine Chance für deine professionelle Weiterentwicklung sein. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie CDL sagt: Eigentlich bist du raus. Du hast eine Stelle angenommen und wirst dort mindestens drei Jahre bleiben müssen. Wie es danach mit einer Versetzung aussehen wird, kann dir keiner sagen. Wenn du keine besonderen Gründe hast, kann eine Versetzung schon mal mehrere Jahre dauern.

  • Lieben Dank für eure Antworten!


    CDL KV-Stellen sind vermutlich etwas, was man eher umgehen möchte oder? Habe mich damit ehrlich gesagt noch nicht auseinandergesetzt, aber hätte vermutlich auch einige Konsequenzen (PKV, ...) richtig?

  • Na ja, die KV-Stelle ist halt befristet, mit meist deutlich kürzerer Laufzeit als einem ganzen Schuljahr, so dass du im worst case immer wieder Zwischenphasen hast ohne direkten Anschlussvertrag oder weite Fahrtwege in Kauf nehmen musst oder eben auch nur weniger Stunden im Vertrag stehen hast, als du dir vielleicht wünschen würdest. Wenn du auf jeden Fall zumindest dein Glück versuchen möchtest die Stelle an deiner Ausbildungsschule zu ergattern, ist dir die Stelle das wert. Ich würde es mir auf jeden Fall gut überlegen, ob es wirklich nur die Stelle an dieser Schule sein kann, mit der du glücklich wirst. PKV könntest auf Ruhen stellen (wie auch die Sommerferien über, wenn du ALG II bekommen kannst, so du dieses beantragst), bis du eine Planstelle hast. Die Anwartschaften zahle ich aktuell auch (habe aktuell eine kostenfreie Krankenversicherung in der GKV), das ist nicht soviel und damit musst du bei Reaktivierung keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Nimm dir die Zeit ehrlich in dich hineinzuhören, was du für dich brauchst und möchtest, um mit einem möglichst guten Gefühl ins kommende Schuljahr starten zu können.

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  • Ich danke dir nochmals für deine Zeit und die ausführliche Antwort. Man mag mich echt für verrückt betrachten, aber tatsächlich wäre die Stelle mir das wert. Allerdings habe ich enorme Angst davor, dass ich, wenn ich jetzt von dem unterzeichneten "Vertrag" zurücktrete vor der Vereidigung, nie mehr eine Chance auf eine Beamtenstelle bekommen würde in BW. Andererseits ist der Mangel ja auch recht groß und ich lebe in einer Bedarfsregion, sodass sie sich damit ja auch keinen Gefallen tun würden, oder?


    Das Schulamt hat meiner Schulleitung dieses Vorgehen auch als einzige Alternative dargelegt (also als KV zu beginnen).


    Liebe Grüße!

  • Ich würde keine feste Stelle auf gut Glück absagen und trotzdem versuchen, die Stelle zu bekommen, die ich haben will. Was sagt denn der Personalrat, die Schulbehörde, die "alte" Schulleitung? Oder hast du nicht sofort mit ihr darüber gesprochen?

  • Als GS-Lehrkraft wirst du in BW sicherlich auch im kommenden Schuljahr problemlos eine Stelle erhalten- ausreichende örtliche Flexibilität vorausgesetzt. Insofern würde ich mir nur Sorgen machen an deiner Stelle, wenn es bei dir nur die heiß umkämpfte Schwarmstadt XYZ (Freiburg, Heidelberg,...) sein darf und sonst gar nichts. Wenn dir die Chance auf diese Stelle, die vielleicht dann im kommenden Schuljahr ausgeschrieben werden darf, das Jahr Übergang mit KV-Vertrag wert ist, dann machst du das eben so für dich. Wäre nicht mein Weg, aber ich hatte auch Mitanwärter, bei denen es tatsächlich nur Schwarmstadt XYZ werden durfte und die lieber ein Jahr KV gemacht haben, als eine Stelle auch nur im Speckgürtel anzunehmen.


    Du bist erwachsen, du trägst die Verantwortung für dich und musst am Ende mit der Entscheidung leben können, egal wie sie ausfällt für das kommende Schuljahr und ob du dich tatsächlich im nächsten Jahr an deiner Ausbildungsschule (erfolgreich) bewerben wirst können (die Garantie kann dir nämlich niemand geben).

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  • @samu genau, ich hatte Gespräche mit diesen Stellen. Natürlich raten sie nicht dazu, Planstellen abzusagen, aber nennen auch gleichzeitig die KV-Überbrückung als einzige Alternative, da so kurzfristig freigewordene Stellen nicht mehr als Beamtenstellen für das kommende Schuljahr, sondern eben als KV-Stellen ausgeschrieben werden (ob das so stimmt, kann ich natürlich nicht wissen, da bin ich irgendwo darauf angewiesen, dass sie ehrlich sind).


    CDL eine begehrte Stadt soll es bei mir tatsächlich nicht werden. Die Schule liegt ebenfalls im ländlichen Raum und zählt zu einem eher weniger beliebten Kreis.


    Wisst ihr zufällig, ab wann KV-Stellen ausgeschrieben werden?

  • KV-Stellen werden ausgeschrieben, wenn a) eine zu besetzende Stelle da ist und b) das RP die Ausschreibung gestattet hat. Das kann also jederzeit sein, ohne feste Daten. Klär insofern mit deiner aktuellen Schule ab, ob sie a) sicher eine KV-Stelle für kommendes Schuljahr ausschreiben dürfen und b) ab wann sie ausschreiben dürfen (ob sie vielleicht erst das Nachrückverfahren abwarten müssen und womöglich, aufgrund der späten Termine in diesem Jahr, dadurch erst gegen Ende September ausschreiben dürfen), damit du die Ausschreibungen im Blick behalten kannst.

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  • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem und folgende Fragen dazu, ohne jetzt eine moralische Dikussion auslösen zu wollen. Ich denke jeder hat Gründe für seine Entscheidungen und sollte respektiert werden :)


    1) Mich würde interessieren, ob es irgendwo festgeschrieben ist, welche rechtlichen Konsequenzen eine nachträgliche Absage hat. In meinem Schrieb ist lediglich die Rede von der 1-Jahres-Sperre im laufenden Verfahren. Kann es auch zu Schadensersatzforderungen kommen vor der Vereidigung? Immerhin steht ja das nette Wort "verbindlich" in dem Stellenangebot.


    2) Muss ich eine neue Stelle vorweisen können, wenn ich absage? Bei mir sind es wirklich private Gründe, die mich eventuell in ein anderes Bundesland führen werden, daher möchte bzw. kann ich mich gerade nicht für 3 Jahre "verpflichten" (das kam leider erst jetzt raus). Stehe ich in der Pflicht auch dafür Nachweise zu erbringen?


    Ich danke für alle Antworten schon jetzt und wünsche dir LiveLoveTeach2021 alles Gute für deinen Weg! Gibt es schon eine Entscheidung?


    Grüßle!

  • Du sagst ab vor der Vereidigung (schriftlich versteht sich) und bist damit- meiner Kenntnis nach- raus. MrsPace , passt das soweit für BW deiner Kenntnis nach? Lass dich von deinem Bezirkspersonalrat/deiner Gewerkschaft in der Frage beraten, dann bist du auf der sicheren Seite (würde ich in jedem Fall machen).


    Für die KV-Vergabe bist du nicht raus Duke. Also solange du noch in BW bist, aber eben keine Planstelle hier oder in einem anderen BL annehmen kannst aufgrund privater Unwägbarkeiten kannst du zumindest einen befristeten KV-Vertrag annehmen. Bringt Berufserfahrung, Einkommen und kann sich im best case probezeitverkürzend auswirken (wobei das bei BL-Wechsel entfallen könnte, aber wer weiß, fragen schadet nicht). Alle Gute!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du kennst deine Ausbildungsschule, dort gefällt es dir. Von der anderen Schule weißt du nichts. Das ist deine Datenbasis. Danach kannst du eine Entscheidung treffen, du kannst es aber auch bleiben lassen.


    Schau dir die neue Schule an. Wenn du in ein paar Jahren dort weg willst, fragst du bei deiner Ausbildungsschule nach und schaust gegebenenfalls, wie du die Versetzung hinbekommst. Zum alten Kollegium Kontakt zu halten, schadet sicher nichts.


    hth

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • PS: Ich nähme die Planstelle. Ich wollte nicht in den Vertretungsstrudel geraten. Ich war schon mal in der Situation, ein gut bezahltes Hobby zu haben, das sich dann als schlecht bezahlter Job herausstellte.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Darf ich fragen, ob du nun eine Planstelle hast, nachdem du KV gemacht hast?

    Ja, darfst du. Und. Du kriegst sogar ’ne Antwort.


    Ich war vorher mit Zeitverträgen an der Uni. Ich habe eine Quereinstiegsstelle angenommen, weil diese mach bestandenem zweiten Staatsexamen entfristet wurde. Mit Vertretungsstellen wäre ich nicht weit gekommen. Nee, da hätte ich eher nicht gemacht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hallo zusammen,


    Bin etwas durcheinander gerade. Da die Stelle jetzt doch im Nachrückverfahren ausgeschrieben wird, hat das Schulamt behauptet, ich könne mich trotz eventueller Absage darauf bewerben. Das kann ich eigentlich kaum glauben, zumal darüber ja das RP entscheidet oder?


    @samu du sagst, du würdest nicht absagen und dennoch versuchen sie zu bekommen. Meinst du, dass du quasi versuchen würdest, mit dem RP eine Lösung zu finden?


    Liebe Grüße!

  • ...

    Meinst du, dass du quasi versuchen würdest, mit dem RP eine Lösung zu finden?

    Ja, ich würde das so machen. Keine Garantie, dass das der richtige Weg wäre. Vor allem würde ich den aktuellen Schulleiter von mir überzeugen, der/die soll sich ja für dich einsetzen.

  • Danke für die Rückmeldung :) Mein aktueller SL ist bereits mit im Boot und versucht, einen Wechsel zu ermöglichen. Das schlechte Gewissen gegenüber der neuen Schule bleibt natürlich dennoch bestehen, aber am Ende kriegen sie hoffentlich auch noch jemanden, der gerne hingeht.

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