Stellenwechsel nach dem Ref

  • ermöglichen. Das schlechte Gewissen gegenüber der neuen Schule bleibt natürlich dennoch bestehen

    Gewöhn’ dir das von Anfang an ab. Du bist nicht für die Personalversorgung zuständig. Wenn der Wechsel rechtens ist und nichts getrickst wird, dann ist da so. Mach’ dir darüber keinen Kopp.


    Bei aller Verantwortung, die wir (für andere) haben, müssen wir auch an uns selbst denken dürfen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bei mir sind es wirklich private Gründe, die mich eventuell in ein anderes Bundesland führen werden, daher möchte bzw. kann ich mich gerade nicht für 3 Jahre "verpflichten"

    Mal ein unverlangter Ratschlag: Ich würde in der Gegenwart keine Entscheidung treffen auf Grundlage eines Umstands, der irgendwann in der Zukunft eintreten könnte. Wenn dieser Umstand nämlich dann doch nicht eintritt, hast du ganz umsonst eine kostbare Planstelle vertan.

    Du sagst ab vor der Vereidigung (schriftlich versteht sich) und bist damit- meiner Kenntnis nach- raus. MrsPace , passt das soweit für BW deiner Kenntnis nach? Lass dich von deinem Bezirkspersonalrat/deiner Gewerkschaft in der Frage beraten, dann bist du auf der sicheren Seite (würde ich in jedem Fall machen).

    Soweit ich weiß, ja.

  • CDL Ich lese gerade, dass du deine PKV auf Ruhen gestellt hast und in der GKV versichert bist. In die GKV kommt man nur zurück, wenn man ALG II bekommt oder eben eine Vertretungs-/ Arbeitsstelle hätte vorübergehend oder?


    LG DuKe

  • Ich bin ein absoluter Sonderfall, wo das außer der üblichen Reihe möglich war, insofern hilft mein Fall dir nicht weiter. Grundlegend kommst du aber bei einem Statuswechsel (wie dem Ende des Refs) zurück in die GKV, wenn du das möchtest bzw. dann mit der Verbeamtung auf Probe zurück in die PKV wenn gewünscht (bei ruhender PKV in der Zwischenzeit wird diese dann lediglich reaktiviert). ALG II-Bezug oder auch Vertretungsstelle sind da erstmal nachrangig, du musst dennoch die vollen Versicherungsbeiträge zahlen. Als Angestellter muss das Bruttoeinkommen unter 64.350€ (Stand 2021) sinken, um aus der PKV rauszukommen. Das klappt bei einer Vertretungstätigkeit im Schuldienst natürlich problemlos, dennoch ist eben nicht das Angestelltenverhältnis allein ausschlaggebend, da ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV nicht vorgesehen ist und immer nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich möchte mich nochmal bei euch allen bedanken!


    @samu danke auch für deinen Ratschlag :)


    Und an alle, die in Zukunft auf diesen Beitrag stoßen: Kämpft für das, was euch wichtig ist und gebt die Hoffnung nicht auf! Auch in den RPs und SSAs sitzen "nur" Menschen :)

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