Bei der Konkurrenz bin ich auf das Thema "Internetkosten" aufmerksam geworden. Ist es möglich, die Kosten (anteilig) als Werbungskosten bei der Steuer und für`s Kindergeld geltend zu machen? Wie habt ihr das gemacht? Wie ist die berufliche Nutzung nachzuweisen?
ohlin
***Ich nutze eine Flatrate in Verbindung mit einem DSL-Anschluss. Die Gebühren für diesen Anschluss zahle ich monatlich mit den Gebühren für den ISDN-Telefonanschluss. Für den Internetanschluss bekomme ich keinen Einzelnachweis.***


ausgiebig genutzt habe. Nun meine Frage, die nette Dame der Telekom sagte mir, dass es auch möglich sei, kostenlos im Internet zu surfen, soweit die Einwahlnummer des Anbieters, eine Nummer hat, die eine Vorwahl innerhalb der BRD hat. Ich gehe für gewöhnlich über freenet ins Netz. Wisst ihr, außer die Möglichkeit, über die Uni ins Netz zu gehen, welche Anbieter diese Bedingung erfüllen und ich somit kostenlos am WE surfen (äähm, natürlich nach Unterrichtsmaterialien recherchieren )
könnte???
und der blad eingesparten Telefonkisten, das WE neben telefonieren mit ausgiebigen Shoppen verbracht hat….