Präsenzpflicht während Freistunden und Pausen?

  • Die Dauerkranken und Schwangeren werden aber doch hoffentlich bei euch nicht ad Hoc vertreten. Da deren Ausfall ja planbar ist/war und nicht kurzfristig anfällt, können Mittel beantragt werden, mit denen dann langfristig Vertretungskräfte eingestellt werden können.

    Aber nicht, wenn du dich Woche um Woche krank schreiben lässt.


    Und bei den Schwangeren ist es ja so, dass sie prinzipiell arbeiten, jedoch nach jedem Corona Fall 2 Wochen raus sind.


    Dafür gibt es auch keine Vertretungskraft.

  • Aber nicht, wenn du dich Woche um Woche krank schreiben lässt.


    Und bei den Schwangeren ist es ja so, dass sie prinzipiell arbeiten, jedoch nach jedem Corona Fall 2 Wochen raus sind.


    Dafür gibt es auch keine Vertretungskraft.

    Auch wenn das Woche für Woche geht, ist es vorhersehbar. Insbesondere kann dein SL mit der Bez.Reg reden und dort die Situaton klarstellen. Diese kann dann entsprechende Mittel freigeben.

    Wenn die schwangere Kollegin nicht auf Grund eigener schwangerschaftbedingter Probleme ausfällt, sondern nur je 2 Wochen nicht in der Schule arbeiten darf, kann sie zu Hause arbeiten, den Unterricht vorbereiten, ggfs. per Videokonferenz unterrichten usw. Dann fallen in der Schule dafür deutlich weniger Vertretungsstudnen an, als gedacht.

  • Wenn eine Kollegin "ausfällt", aus welchem Grund auch immer, sind das immer Vertretungsstunden in irgendeiner Art und Weise, außer man lässt den Unterricht ausfallen. "Per Videokonferenz unterrichten" geht vielleicht an einem gutbürgerlichen Gymnasium in Münster-Mitte, aber nicht an einer normalen Schule, da muss nämlich wieder ein Lehrer mit dazu gesetzt werden. Und dann ist es effektiver, wenn dieser den (vorbereiteten) Unterricht durchführt anstatt da vorne einen Laptop hinzustellen und einen Lehrervortrag zu hören.

  • Auch wenn das Woche für Woche geht, ist es vorhersehbar. Insbesondere kann dein SL mit der Bez.Reg reden und dort die Situaton klarstellen. Diese kann dann entsprechende Mittel freigeben.

    Wenn die schwangere Kollegin nicht auf Grund eigener schwangerschaftbedingter Probleme ausfällt, sondern nur je 2 Wochen nicht in der Schule arbeiten darf, kann sie zu Hause arbeiten, den Unterricht vorbereiten, ggfs. per Videokonferenz unterrichten usw. Dann fallen in der Schule dafür deutlich weniger Vertretungsstudnen an, als gedacht.

    Wenn sie zu Hause vorbereitet, muss ja trotzdem jemand vor Ort vertreten, die Klassen dürfen ja nicht alleine gelassen werden.


    Videokonferenz geht nicht, weil unsere Schüler keine Endgeräte haben. Und es müsste ja trotzdem eine Aufsicht dabei sein.


    Es geht ja bei den Vertretungsstunden gar nicht so sehr um den Vorbereitungsaufwand (den die meisten gar nicht machen), sondern um die bloße Tatsache, dass man präsent sein muss und den Stress hat (die Klasse ruhig halten etc.) und dass sich der eigene Schultag dadurch verlängert bzw. man keine Pause hat.

  • Auch wenn das Woche für Woche geht, ist es vorhersehbar. Insbesondere kann dein SL mit der Bez.Reg reden und dort die Situaton klarstellen. Diese kann dann entsprechende Mittel freigeben.

    Also meine Bezirksregierung tut das nicht, wenn keine langfristige Krankschreibung vorliegt.

    Da ist völlig egal, ob wir 'voraussagen', dass die Krankschreibung jeweils stückchenweise verlängert werden wird...
    Die 2-Wochen-Kettenkrankschreibungen sind personaltechnisch der Albtraum.

  • Also meine Bezirksregierung tut das nicht, wenn keine langfristige Krankschreibung vorliegt.

    Da ist völlig egal, ob wir 'voraussagen', dass die Krankschreibung jeweils stückchenweise verlängert werden wird...
    Die 2-Wochen-Kettenkrankschreibungen sind personaltechnisch der Albtraum.

    Ist in Baden-Württemberg genauso, Vertretung beantragen kann man frühestens nach 3 Wochen, eine erhalten , nur wenn eine passende Lehrkraft in der Reserve ist (Reserve ist normalerweise nach den Herbstferien verteilt) und wenn mehrere Kollegen langfristig ausfallen.


    Sonst gibt es nur noch MAU-Stunden.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wenn sie zu Hause vorbereitet, muss ja trotzdem jemand vor Ort vertreten, die Klassen dürfen ja nicht alleine gelassen werden.


    Videokonferenz geht nicht, weil unsere Schüler keine Endgeräte haben. Und es müsste ja trotzdem eine Aufsicht dabei sein.


    Es geht ja bei den Vertretungsstunden gar nicht so sehr um den Vorbereitungsaufwand (den die meisten gar nicht machen), sondern um die bloße Tatsache, dass man präsent sein muss und den Stress hat (die Klasse ruhig halten etc.) und dass sich der eigene Schultag dadurch verlängert bzw. man keine Pause hat.

    Wenn der Unterricht vorbereitet ist und z.B. per Videokonferenz durchgeführt wird, muss die Klasse nur beaufsichtigt werden, dann fällt kein Vertretungsunterricht an. Das ist für die betroffenene Kollegen natürlich blöd, weil die Aufsicht nicht bezahlt wird, die Vertretung/Mehrarbeit schon. Aber ok, das ist bei euch eh wohl nicht drin.



    Pausen und Ruhezeiten müssen natürlich eingehalten werden. Daraus sollten die Vertretungsplaner aber achten und wenn nicht, dann ist der Lehrerrat ein guter Ansprechpartner.

    Stress kann man vermeiden indem man die Klasse Dinge machen lässt, die die Kinder beschäftigen. Auf tolle Lernfortschritte und Ruhe kommt es aus meiner Sicht dabei nicht, sondern das geht auch mit HIlfe von Handys oder ähnlichem.

  • Also meine Bezirksregierung tut das nicht, wenn keine langfristige Krankschreibung vorliegt.

    Da ist völlig egal, ob wir 'voraussagen', dass die Krankschreibung jeweils stückchenweise verlängert werden wird...
    Die 2-Wochen-Kettenkrankschreibungen sind personaltechnisch der Albtraum.

    https://www.bra.nrw.de/bildung…hrarbeit-bei-lehrkraeften


    Sollten sich andere BezReg wohl mal ansehen und entsprechend handeln.


    und bei https://www.lehrerforen.de/wcf…eit-br-muenster-edit-pdf/

    findet sich der Absatz:

    Zitat

    Sofern sich nach Anordnung oder Genehmigung gelegentlicher Mehrarbeit

    abzeichnet, dass die Dauer der notwendigen Mehrarbeit vier Wochen übersteigt,

    ist umgehend die für regelmäßige Mehrarbeit erforderliche Anordnung oder

    Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.

    d.h. auch nach Verlängerung der 2 Wochenatteste ist eigentlich die Bez.Reg wieder Ansprechpartner. Ja ich weiss, das kaum ein SL das so macht, ist eben der Unterschied von Theorie und Praxis.

  • Die strukturelle Mehrarbeit für unbefristete Beschäftigte kennen wir auch. Das ist in meiner Schulform nur in der Regel keine Lösung.

    Die Kollegen arbeiten regulär schon 28 Stunden und sind damit an ihrem Limit.


    Für uns sind nur echte Vertretungsstellen interessant und die werden leider nur bei langfristiger Krankschreibung bewilligt.

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