• Nein, es ist einfach so, dass die Schulleiter es gerne selbst in der Hand hätten, wer ihre A15-Stellen bekommt. Und wenn da schon jemand auserkoren wurde...
    ... eine Sauerei ist es allemal.

    Ich meine Korruption auch nicht in dem Sinne, dass jemand Schmiergeld zahlt, um die Stelle zu bekommen oder sowas in die Richtung, sondern, dass sich die Entscheidungsträger*innen nicht an die Regeln eines fairen Bewertungsverfahrens halten, sondern Ihre - warumauchimmer - Wunschkandidat*in durch massive Abwertungen der anderen und Nahelegen des Zurückziehens der Bewerbung auf die Stelle bugsieren.

    In Nds. sind die Entscheidungsträger*innen bei einer A15-Stelle m.W. auch nicht die Schulleiter*in, sondern Dezernent*innen.

    Ich finde halt merkwürdig, noch nie erlebt zu haben, dass nach einem Verfahren einer mit B und einer mit C beurteilt wurde und der mit B bekommt dann die Stelle, sondern bei einem heißt es dann immer "völlig aussichtslos, ziehen Sie besser zurück, dann steht nichts in der Akte und Sie können sich ohne diesen Malus erneut auf eine andere Beförderungsstelle bewerben" o.Ä. , teilweise verbunden mit katastrophalen, nicht nachvollziehbaren Abwertungen. In Nds. muss man etwa für A15/16 auch eine Gesamtkonferenz leiten, wenn dann Dezernent*in sagt, dass sei megaschlecht gewesen, das gesamte anwesende Kollegium ist anderer Meinung, dann ist das einfach intransparent, merkwürdig und nicht nachvollziehbar und hat zumindest mein Vertrauen in diese Entscheidungsträger*innen verstört.

  • Ich finde halt merkwürdig, noch nie erlebt zu haben, dass nach einem Verfahren einer mit B und einer mit C beurteilt wurde und der mit B bekommt dann die Stelle, sondern bei einem heißt es dann immer "völlig aussichtslos, ziehen Sie besser zurück, dann steht nichts in der Akte und Sie können sich ohne diesen Malus erneut auf eine andere Beförderungsstelle bewerben" o.Ä. , teilweise verbunden mit katastrophalen, nicht nachvollziehbaren Abwertungen. In Nds. muss man etwa für A15/16 auch eine Gesamtkonferenz leiten, wenn dann Dezernent*in sagt, dass sei megaschlecht gewesen, das gesamte anwesende Kollegium ist anderer Meinung, dann ist das einfach intransparent, merkwürdig und nicht nachvollziehbar und hat zumindest mein Vertrauen in diese Entscheidungsträger*innen verstört.

    Ich bin ebenfalls in Niedersachsen und kenne mehrere entsprechende Verfahren. In keinem dieser Verfahren wurden Bewerber "katastrophal und nicht nachvollziehbar" abgewertet. In der Regel ging es bei den Auswahlentscheidungen um Nuancen der besseren Passung zur Stelle (wie es auch sein soll) und Bewerbernoten von B vs. C bei nicht gleichrangigen Bewerbern. In einem der mir bekannten Fälle gab es auch eine Konkurrentenklage, deren Urteilsbegründung ich ebenfalls kenne. Auch hier wurde jedoch der zunächst abgelehnte Bewerber nicht unzulässig abgewertet, sondern es lagen - unzulässigerweise - lediglich unterschiedliche Beurteilungszeiträume in verschiedensten Statusämtern vor. Dahinter steckte nicht gerade böse Absicht.


    Dass andersherum die Eignung für ein bestimmtes Amt nicht ausschließlich am Vergleich des Verlaufs einer Unterrichtsstunde oder einer Dienstbesprechung fest gemacht werden sollte, ist hoffentlich auch klar. Daher steht insbesondere im Gespräch zum Amt durchaus ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung.

    • Offizieller Beitrag

    Bei einer A15 Revision muss man in NRW eine eigene Stunde zeigen, eine Beratung einer Stunde durchführen, eine Konferenz leiten und ein fachliches Kolloquium durchlaufen.

    Warum man immer noch eine eigene Stunde zeigen muss, erschließt sich mir nicht. Da man bis auf eine Fachleiterstelle in der Regel auch keine Kollegen berät, dies aber immerhin ab und an vorkommen kann, halte ich die Beratung auch nur für bedingt sinnvoll. Aber an irgendetwas muss man es halt festmachen...

  • Also bisher sind mir keinerlei andere Bewerber bekannt. Und es geht um eine Konrektorenstelle an der Grundschule- A13.

    Momentan glaube ich noch, dass es um mein äußeres Erscheinungsbild geht. Ich sehe nicht sehr konservativ aus, obwohl ich jeden Sonntag Lektor in der Kirche sein darf😂

  • Funktionsstellen an Grundstellen werden ja nun nicht gerade von Bewerbern überrannt.

    Dann lass sie ihr Zeug alleine machen und mache halt wieder "nur" Unterricht. Jetzt bloß nicht in Versuchung kommen, den Job gratis zu machen.

  • Ich bin ebenfalls in Niedersachsen und kenne mehrere entsprechende Verfahren. In keinem dieser Verfahren wurden Bewerber "katastrophal und nicht nachvollziehbar" abgewertet. In der Regel ging es bei den Auswahlentscheidungen um Nuancen der besseren Passung zur Stelle (wie es auch sein soll) und Bewerbernoten von B vs. C bei nicht gleichrangigen Bewerbern. In einem der mir bekannten Fälle gab es auch eine Konkurrentenklage, deren Urteilsbegründung ich ebenfalls kenne. Auch hier wurde jedoch der zunächst abgelehnte Bewerber nicht unzulässig abgewertet, sondern es lagen - unzulässigerweise - lediglich unterschiedliche Beurteilungszeiträume in verschiedensten Statusämtern vor. Dahinter steckte nicht gerade böse Absicht.


    Dass andersherum die Eignung für ein bestimmtes Amt nicht ausschließlich am Vergleich des Verlaufs einer Unterrichtsstunde oder einer Dienstbesprechung fest gemacht werden sollte, ist hoffentlich auch klar. Daher steht insbesondere im Gespräch zum Amt durchaus ein gewisser Beurteilungsspielraum zur Verfügung.

    Schön, dass es auch solche Fälle gibt!

  • das Problem ist bei dir, dass du deine Bewerbung zurückgezogen hast - es ist, als ob du nie angetreten wärst, dementsprechend kann es keine Beurteilung oder ein Gutachten der beiden Prüfungsteile, die du absolviert hast, geben. Wenn die beiden Dezernenten mit dir darüber noch einmal sprechen, ist das zwar "nett" aber ich befürchte, sie werden es nicht tun, erst recht nicht in einem offiziellen Termin - evtl. noch unter Teilnahme Dritter (Personalrat o.ä.).

    Diese Praxis habe ich schon bei Kollegen erlebt und sie hat für den Prüfling den Vorteil, dass eben keine Bewerbungs"sperre" durch schlechte "Note" mitgenommen wird, es kann ja sein, dass es zwar für die jetzige Stelle niicht reicht aber in einem Jahr eine andere ausgeschrieben ist (gleiche Funktion) und dann würde die alte Beurteilung noch zählen.

    Also so deprimierend es ist, ich denke, da hast du jetzt Lehrgeld gezahlt...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es keine Konkurrenz gab: war das schon die zweite Runde? Oder darf man in deinem Bundesland eine einzelne männliche Bewerbung behandeln, ohne dass man neu ausschreibt? (Mmm… ich kenne die Regelung für Leitungsstellen, ist aber vermutlich bei Koleitungen und andere Beförderungsstellen anders.

    Aber: wenn es keine Konkurrenz gab, muss jetzt neu ausgeschrieben werden: bewirb dich neu.

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