150.000,- Euro Schaden - Einbruch von Kindern in Schule

  • Ich hatte es heute zunächst in den Nachrichten gehört und jetzt kann man es auch lesen. Sieben Schüler zwischen im Alter zwischen 10 und 14 brachen demnach am WE in eine Schule in Eschweiler ein, warfen frisch eingebaute Fenster ein, entleerten Feuerlöscher und zündeten Müll an. Man hat sie wohl per Zufall erwischt. Der Sachschaden ist enorm. Pro Beteiligten gut 20.000,- Euro Schaden nenn ich tüchtig.


    Mich erschreckt dabei primär das Alter der Kids. Allerdings deckt sich das wiederum mit der Beobachtung, dass die fünften, sechsten und siebten Klassen derzeit eine bislang ungekannte "Qualität" haben. Zumindest wenn man eine ähnliche Klientel wie Eschweiler versorgt.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Sieben Schüler zwischen im Alter zwischen 10 und 14 brachen demnach am WE in eine Schule in Eschweiler ein, warfen frisch eingebaute Fenster ein, entleerten Feuerlöscher und zündeten Müll an.

    Das ist heftig.

    10 Jahre, wie kommt man da auf so einen Schei_?

  • Um mal die (dramatisch unterbeachteten) Prinzen zu bemühen: "Das ist alles nur geklaut."


    War ne Schlagzeile, die ich so übernommen habe.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Zum Glück haben die allermeisten Kinder in dem Alter keinen derartigen Gewaltdrang. Ich musste da spontan an die Anfänge von Familie Ritter denken, deren Kinder in den 90er Jahren eine Nachbarin überfielen.

  • Unter 14 ist man ja nicht straffähig. Frage mich, ob die Eltern da irgendwie haften müssen. Aber dafür hätte wohl ein Schild mit "Eltern haften für ihre Kinder" vor der Schule stehen müssen, was wiederum auch komisch rüberkommen würde vor einer Schule.

  • Zumindest eine Meldung ans Jugendamt ergibt Sinn, das macht dann bei späterer erneuter Straffälligkeit ab dem 15. LJ schon einen Unterschied.

  • Hier werden zwei Dinge vermischt.

    Strafrechtlich sind die oben genannten Kinder noch nicht "fällig".


    Zivilrechtlich gilt aber dass Kinder ab dem Alter von 7 in der Regel deliktfähig sind - sie haften also für von ihnen verursachte Schäden, wenn sie es vom Reifegrad überreißen können, dass der von ihren verursachten Schaden "nicht richtig" war.

    Ob und von wem man als Geschädigter Geld bekommt, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

    Ob die Eltern durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden können (wieder anderer Aspekt), hängt aber nicht von einem etwaig aufgehängten Schild ab.

  • Leider ist mir ein ähnlicher Fall bekannt. Ist schon länger her, ich war noch an der GS. Einige Kids haben sich Zugang zum Keller verschafft und alle Musikinstrumente mit Farbe übergossen. Ich weiß nicht mehr, wie hoch der Schaden war. Ich weiß aber noch, was diese Kinder für Hintergründe hatten. Sie wurden Zuhause geschlagen, geknebelt und gefesselt wenn der Freier kam, mit Tabasco im Mund bestraft oder mussten Kopfstand ausführen, bis sie umfielen. Letztendlich fing die tragische Geschichte schon teilweise bei den Eltern an. Eines der Kinder entstand auf der Flucht nach einer Massenvergewaltigung. Das JA war involviert. Es handelte sich um JA Nomaden. Sobald die auf deren Radar auftauchten, zogen sie weg.

    Hinter solchen Schlagzeilen verbergen sich in der Regel ganz furchtbare Schicksale.

  • Ob die Eltern durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht werden können (wieder anderer Aspekt), hängt aber nicht von einem etwaig aufgehängten Schild ab.

    Das sollte auch ein Witz sein. ;)

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