Datenschutz in Corona-Zeiten und generell (aus dem Impf-Thread und dem "Wie geht ihr dem Corona-Virus entgegen"-Thread.)

  • Schau bitte einmal in den Parallelthread. Diese Aussage stimmt in dieser generellen Form nicht. Auch auf Leih-Tablets ist das Speichern von Daten zulässig, sofern keine geeignete Lösung auf schuleigenen Servern bereitsteht. Auf Notebooks, insbesondere auf Leihgeräten des Schulträgers ist das Speichern unter Windows oder Unix ohnehin zulässig.

    Ich antworte mal hier. Ich glaube, dass es sinnvoller ist als beide Threads voll zu machen.


    Drüben schreibst du es richtig. Das Speichern auf Tablets (mit iOS, Android, etc.) ist grundsätzlich verboten. Die Lösung über die schuleigene Server ist ein weg. Wobei du natürlich auch keine Login-Daten dafür auf dem Gerät speichern darfst. Aber das ist ja nicht das Problem.

    Ich glaube das Grundproblem ist, dass die meisten (Grund)schulen weder über schuleigene Server noch über andere Systeme verfügen. Du guckst wahrscheinlich zu sehr aus dem Blick der Sek II (Sek I). D.h. die erste Aufgabe wäre für mich, dass der Schulträger oder das Land entsprechende Server für alle Schulen zur Verfügung stellt. Ich hatte zur Zeit des Distanzlernen mal angefragt, ob die EDV des Schulträgers uns nicht einfach einen BBB-Server zur Verfügung stellen kann. Antwort: Dafür haben wir nicht die personellen Kapazitäten. Das Problem betrifft ja auch die Leihgeräte. Der Schulträger muss die zwar in die schulische Infrastruktur (die oft noch nicht vorhanden ist) einbinden, leistet aber keinen Support. Wir haben Grundschulen mit 10 Lehrkräften von denen keiner Ahnung hat. Wer leistet den Support?


    Wenn dann dein Modell nehmen und über schuleigene Server arbeiten, ist die Internetanbindung das nächste Problem. Wir haben hier "auf dem Land" tatsächlich Lehrkräfte ohne (vernünftigen) Internetzugang. In den Schulen ist teilweise auch noch kein WLAN vorhanden. Wir haben schulen, die mit einer 16k-Leitung ans Internet angebunden. Auf manchen Dörfern gibt es auch nicht mehr. Eine Kollege von mir ist ein Neubaugebiet gezogen. Der musste sich 2 Jahre mit UMTS helfen bevor überhaupt DSL buchen kann.


    Und selbst wenn das alle läuft. Schuleigene Server, gute und stabile Internetverbindung. Bleibt noch die Frage, ob beim Arbeiten wirklich alle Daten nur auf dem Server gespeichert werden. Die Schüler laden ihre Hausaufgaben in die NBC. Die willst sie korrigieren / bearbeiten. Also lädst du sie herunter und hast schon verloren. Auch bei anderen Anwendungen muss sichergestellt werden, dass keine Daten (temporär) auf dem privaten Gerät gespeichert werden.


    Vor allem: Das könnten wir uns alles sparen. Das Land könnte einfach sagen, dass die Leihgeräte als Dienstgeräte gelten und das Land sich zentral um den Datenschutz kümmert. Vor mir aus sollen die für die verschiedenen Geräte Profile bereitstellen.

  • Da bitte ich dann doch einmal um eine Erläuterung. Insbesondere darum, wie denn ansonsten deiner Meinung nach personenbezogene Daten (digital/analog) zu speichern sind, wenn nicht in zugriffsgeschützten Datenträgern. Ich finde bislang nur genau die von mir angegebenen Vorgaben. Das gilt übrigens auch für Hessen.

    Es geht doch im Datenschutz um die gesamte Datenverarbeitungskette, angefangen dei der Datenerhebung. Da nützt mit mittendrinn ein super-duper-sicher verschlüsselter USB-Stick herzlich wenig, wenn ich den dann z.B. auf einem potentiell unsicheren Rechner entschlüsseln muss um dort dann Notenlisten o.ä. zu schreiben.

    Und diese gesamte Datenverarbeitungskette datenschutzkonform und in Schulalltag handhabbar zu gestalten ist doch bitte Aufgabe des Dienstherren und nicht des einzelnen Lehrers. Wenn Tom123 beispielsweise schreibt, dass die Speicherung personenbezogener Daten auf den ausgehändigten Dienstgeräten "nicht vorgesehen" ist, kann das ja durchaus heißen "möglich", "aber lieber Lehrer, um Die datenschutzkonformität kümmerst du dich selbst". Oder es kann bedeuten, dass jeder Lehrer parallel zu seinem Dienstgerät immer und überall auch einen Verwaltungsrechner zur Verfügung hat, auf dem er dann entsprechende Notizen zu Schülern etc. datenschutzkonform speichern kann (wenn es digital sein soll, ansonsten, wie @O.Meier schrieb, zurück zum Papier).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • dass die Speicherung personenbezogener Daten auf den ausgehändigten Dienstgeräten "nicht vorgesehen" ist,

    „Nicht vorgesehen“ heißt, dass ich das nicht mache. Konkret wird es so sein, das bei Auswahl und Einrichtung der Spielzeuge eben nicht auf Datenschutzkonformität geachtet wurde.


    Wenn man doch personenbezogene Daten auf diesen Geräten speichert, macht man das wider besseren Wissens.

  • SteffdA Ich finde da triffst du den Nagel auf den Kopf. Der Dienstherr muss dafür sorgen, dass ich datenschutzkonform arbeiten kann. Wenn er mir Dienstgeräte gibt und sagt, dass die in Sachen Datenschutz aber nur privaten Geräten gleichgestellt sind und die Speicherung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, soll er mir doch bitte eine Alternative liefern.


    Das Problem ist natürlich, wenn ich jetzt beim Schulträger meckere, sagt der mir: Kaufen Sie aus ihrem Budget 2-3 Rechner und stellen sich die irgendwo hin. Dann können sie dort ihre Zeugnisse schreiben. Dann bleibt aber wieder das Problem der Administration, der Wartung und vor allem bei uns, wo soll ich die aufstellen? Wir haben keine Lehrerbüros oder ähnliches und auch keine freien Räume. Letztlich läuft es dann wieder darauf hinaus, dass man sich irgendwie durchmogelt.

  • Dann bleibt aber wieder das Problem der Administration, der Wartung

    Wenn nicht sicher gestellt ist, dass die Geräte datenschutzkonform betrieben werden können, kommen sie zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in Frage.


    Ich meine, deine Ansprechpartnerin dürfte die Schulleiterin als Vertreterin der Dienstherrin sein. Die sollte das mit der entsprechend vorgesetzten Stelle klären. Für das Arbeitsmaterial der Landesbediensteten ist die Schulträgerin AFAIK nicht zuständig.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich will Datenschutz nicht kleinreden, aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, indem eine Schule - oder gar eine einzelne Lehrkraft - aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen wurde.

    Womit klar ist, dass das auch nicht passieren wird. Zukunft ist Vergangenheit.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • 1) Ich will Datenschutz nicht kleinreden, aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, indem eine Schule - oder gar eine einzelne Lehrkraft - aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO zur Rechenschaft gezogen wurde.

    Das ist m.E. nur eine Frage der Zeit, Eltern haben schon wegen weniger geklagt.

  • Weil dir die Vorstellungskraft fehlt? Oder Erfahrung mit Eltern?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand". Die Erfahrung mit (ggf. klagewütigen) Eltern fehlt mir auch; die nicht allzuvielen Erziehungsberechtigten, mit denen ich in meinen 20 Jahren als Lehrkraft zu tun hatte, waren allsamt sehr friedfertig ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das ist m.E. nur eine Frage der Zeit, Eltern haben schon wegen weniger geklagt.

    Womit klar ist, dass das auch nicht passieren wird. Zukunft ist Vergangenheit.

    … mal abgesehen davon, dass man sich nicht nur an Gesetze halten sollte, weil man Strafen fürchtet.

    Wenn du meine weiteren Ausführungen gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass dieser Punkt ohnehin nur eine Nebenbemerkung ist, die tatsächlich v.a. zur Beruhigung dienen sollte, da ich hier wieder den Mythos des "mit einem Bein im Knast stehen" durchschimmern sah.

    Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.


    Aber in der Diskussion ist es natürlich einfacher, das alles auszublenden und durch Verdrehung einer Aussage zu versuchen, die Deutungshoheit zurückzugewinnen.

  • Aber in der Diskussion ist es natürlich einfacher, das alles auszublenden und durch Verdrehung einer Aussage zu versuchen, die Deutungshoheit zurückzugewinnen.

    Ja, genau. Darum ging’s mir. Danke.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Im Folgenden habe ich jedoch dargestellt, wie man vollkommen konform mit den Vorgaben der DSGVO auch mit Leihgeräten arbeiten kann.

    Leider nein. Das setzt voraus, dass schuleigene Server bestehen, Softwarelösungen beispielsweise für die Erstellung der Zeugnisse, Internetzugang. Das ist leider an vielen Schulen nicht alles der Fall.


    Humblebee Ich würde vorschlagen, dass wenn du etwas zu meinen Beiträgen sagen möchtest, dass du es schreibst. Aus dem Alter, dass man einfach pauschal die Beiträge einer anderen Person mit verwirrend kennzeichnet, weil man den doof findet, sollten wir doch beide raus sein. Dann ignoriere mich doch einfach. Ich habe dir inzwischen mehrfach die Problematik geschildert. Außer, dass es bei euch alles super klappt und erlaubt ist, kam da leider nichts. Was ist daran verwirrend?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt unsere Schule von irgendwem wegen irgendwas verklagt werden könnte, da das bisher noch nie "zur Debatte stand".

    Berufsschulen sind in der Beziehung auch nicht unbedingt mit allgemeinbildenden Schulen vergleichbar. Die Drohung sich an die Schulbehörde zu wenden oder einen Anwalt zu nehmen ist recht häufig. Wirklich kommen tut selten etwas mit Substanz. Witzigerweise haben wir inzwischen auch den anderen Fall. Ein Elternteil hat uns im Sommer mit Strafanzeige gedroht, falls die Maskenpflicht akzeptieren. Als Beamter hat man nach seiner Auffassung die Pflicht zum Widerstand. Seit der Coronapandemie habe ich relativ regelmäßig Eltern die von beiden Seiten der Bewegung mit Anwalt/Schulbehörde/Polizei drohen. Wir verweisen sie dann immer an Herr Tonne. Die letzte Beschwerde war kurz vor den Ferien, weil nach den Ferien OP-Masken Pflicht sind und Textilmasken auch bei jüngeren verboten sind. "Wissenschaftliche" Querdenker-Studien hätten ergeben, dass ...

  • Leider nein. Das setzt voraus, dass schuleigene Server bestehen, Softwarelösungen beispielsweise für die Erstellung der Zeugnisse, Internetzugang. Das ist leider an vielen Schulen nicht alles der Fall.

    Trotzdem gelten die Gesetze auch dort.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mit dem Datenschutz ist es wie mit dem Arbeitsschutz unter Corona. Die Schulleitungen intetessiert, dass der Laden irgendwie läuft. Im Zweifel gilt das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" . Ich sage nicht, dass ich das gut finde. Es gibt nur meine Erfahrung in den vergangenen Jahren wieder. Immer, wenn es darum geht Ross und Reiter zu nennen, verläuft die Beschwerde im Sande. Eigentlich sind die Beschwerdemöglichkeiten im Vergleich zur freien Wirtschaft ideal. Was jedoch nicht funktioniert ist das Prinzip "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass". Da die Ausstattung der KuKs zum großen Teil nur eine Alibi Ausstattung ist, befürchte ich, es bleibt alles beim Alten. Datenschutz? Ja, soll es geben😈

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bayern, Datenschutz: Kein Problem. Mit Einwilligungen darf man allesm ohne nur manches. Und das finde ich okay so. Berufliches hat grundsätzlich im bayerischen öffentlichen Dienst nichts auf Privatrechnern zu suchen, "grundsätzlich" heißt aber immer: außer wenn ausnahmsweise doch, und Lehrkräfte sind so eine Ausnahme. Tablets auch kein Problem, in fremden Clouds speichern natürlich schon.


    Was nicht geht und mich stört ist nicht viel: Fotos von SuS ohne Einwilligung (bis 18 auch der Eltern) für den Sitzplan machen; Ordnungsmaßnahmen dürfen nicht digital gespeichert werden (sondern nur auf Papier im Akt).

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Wenn du meine weiteren Ausführungen gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass dieser Punkt ohnehin nur eine Nebenbemerkung ist, die tatsächlich v.a. zur Beruhigung dienen sollte,...

    Sie war immerhin Punkt 1 auf deiner Liste, aber wie du meinst. Ich muss zu Jahresbeginn unterschreiben, dass ich für dies und jenes verantwortlich bin und nehme das sehr ernst. Der Arbeitgeber guckt schon gut nach sich selbst, dass er auf jeden Fall aus dem Schneider ist.


    Und ich halte die Themen nicht für ausreichend geklärt, auch wenn du dich entspannt gibst und jemand anders nur nette Eltern kennt.


    Die große Frage der Gutachten zum Beispiel. Wir schreiben sonderpädagogische Gutachten und dort werden die sensibelsten Daten verarbeitet, die es über Menschen geben kann. Wo tippen? Wo speichern? SL gibt Verantwortung ab, der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums antwortet erst gar nicht. 2 Dienstrechner für 30 Kolleg*innen.


    Meine Kolleginnen sind da lax, da werden Daten fotografiert und per WhatsApp geschickt, Klassenfotos auf dem Privathandy gemacht, weil Fotograf können sich unsere SuS nicht leisten etc. Da das Thema komplex ist, frage ich mich natürlich, ob ich alles richtig mache.


    In Thüringen hat der Landesdatenschutzbeauftragte höchstpersönlich Lehrkräften eins auswischen wollen, weil viele im Lockdown WhatsApp mit den SuS nutzten. Und wenn ich an meine Kinder denke: ich bin froh, dass es ein heikles Thema ist. Ich will nicht, dass Fotos oder andere Infos über meine Kinder im Netz landen und einmal im Handy sind sie halt gespeichert. Weiß der Himmel, was zwischen Kollegen über SuS hin- und hergemailt/ gewhatsappt wird. Nicht jeder hält dasselbe Verhalten für gesunden Menschenverstand.

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