Wechsel in Beihilfetarif bei Debeka

  • Hallo,


    bei mir steht in Kürze der Beginn des Referendariats an. Ich habe seit 2012 einen ruhend gestellten Vertrag der DEBEKA für einen Krankenkostenvollversicherung. Ich frage mich, ob ich diesen Vertrag wieder aufleben lasse in einen beihilfekonformen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung?


    Von der Debeka höre ich immer widersprüchliche Aussagen. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit gemacht?


    Viele Grüße


    Lisa

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du einen ruhend gestellten Vertrag hast, dann hast du schon einen Berater. Am Ende ist das, was er sagt, entscheidend, oder willst du ihm sagen, dass "jemand aus dem Internet" etwas Anderes sagt (was vermutlich nicht unbedingt DEIN Vertrag ist...)?
    Der Sinn einer Anwartschaft ist aber genau das: ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  • Danke für Eure beiden Antworten. Die zuständige Beraterin ist in ihren Aussagen immer sehr unverbindlich ("das weiß sie auf Anhieb nicht, wir können ja erstmal einen Antrag stellen"). Damals bei Vertragsschluss war das Thema Beihilfe jedenfalls akut, wir haben aber natürlich nichts schriftliches. Daher war meine Hoffnung, ob wer bereits im der Vergangenheit mit der Thematik Erfahrungen gemacht hat.

  • Email an die Zentrale?

    Ich wollte neulich telefonisch etwas erfragen, da kam ich aber nicht durch, ich habe dann über ein Formular eine Mail geschickt und nach ca. 10 Tagen postalisch Antwort bekommen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Aber genau dafür ist doch das ruhen lassen gedacht, oder??

    Jein. Es soll ja ein Tarifwechsel von der Krankenvollversicherung in den Beihilfetarif stattfinden (und ja meines Erachtens nach handelt es sich ja eigentlich lediglich um ein Minus des Volltarif (nämlich nur 50 % Leistung). Ich werde aber mal eine Mail an die Zentrale schreiben.

  • Der Tarifwechsel erfordert natürlich einen Änderungsvertrag zum bestehenden Vertrag, damit könnten möglicherweise Spielräume entstehen für die Kasse. Ich hatte nicht genau diesen Fall, aber auch einen Änderungsvertrag zu Beginn meines Refs, weil mein ruhender Vertrag noch auf den Namen meines Vaters lief, also gar nicht mein Vertrag war, aus dem mein Vertrag dann entsprungen ist. Durch die gezahlten Anwartschaften, die mein Vater über ein Jahrzehnt für mich bezahlt hatte, kam ich ohne erneute Gesundheitsprüfung rein, andernfalls hätte ich nur den Basistarif bekommen aufgrund meiner Schwerbehinderung. Ich wäre insofern an deiner Stelle zuversichtlich, dass das auch in deinem Fall gelten wird, denn trotz Änderungsvertrags sind die Anwartschaften ja gezahlt worden. Meine Erfahrung mit der Debeka ist, dass sie diesbezüglich recht kulant ist (war sie auch sonst bei mir, als es darum ging, meinen Vertrag nach 6 Monaten wieder auf Ruhen umzustellen). Also keine Angst vor dem Antrag an die Zentrale. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Damals bei Vertragsschluss war das Thema Beihilfe jedenfalls akut, wir haben aber natürlich nichts schriftliches.

    Du zahlst doch für die Ruhendstellung - oder?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Dann hast du doch dazu auch was Schriftliches.

    #Zesame:!:


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  • Ich habe auch eine Ruhendurkunde u.ä. Aber leider ist der Fall des Tarifwechsels in keiner dieser Dokumente erwähnt.

    So kommt man mit ein wenig Infos dem Stand der Dinge schon näher.

    #Zesame:!:


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  • Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das überhaupt ein Tarifwechsel ist!

    Ich meine, dass du einfach nur 50% (oder wieviel dann auch immer) absichert.

    Wenn mein Beihilfesatz steigt, dann wechsle ich ja auch nicht den Tarif, sondern veranlassen eine Niederumschreibung.


    Die Frage die im Hinterkopf bleiben sollte ist: Welches Interesse hat die Debeka dich ohne Neubeurteilung zu versichern? Sicherlich ein sehr geringes.

    Die Ruhendstellungsgelder haben sie bereits erhalten und deine Versicherung ohne Neuprüfung stellt für sie ein höheres Risiko dar.


    Ein Vertragsrechtler wäre da sicherlich objektiver...

    Was genau steht in der Ruhendstellung drin, was genau ist da abgesichert. Das sollte sich (wenn nicht von dir, dann von einem Fachmann) rauslesen lassen.

  • Also, wer sich für das Ergebnis nach Rücksprache mit der Zentrale interessiert:

    1. Ein Wechsel ist grundsätzlich möglich (aber nur bei einer Reduzierung der Erstattung, also von Vollversicherung auf 50 % bzw. später auf 30 %; nicht möglich ist eine Rückkehr zur Vollversicherung). Eine Gesundheitsprüfung findet bei einer reinen Reduzierung nicht statt.
    2. Mein Tarif ist allerdings noch ein Alttarif (Bisex-Tarif). Für einen Wechsel in die aktuelle Tarifgeneration ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Hier werde ich mich bzgl. der Unterschiede schlau machen. Ohne Gesundheitsprüfung ist nur ein Wechsel in einen alten Bisex-Tarif möglich.
  • Ist doch top!

    Den Unisex-Tarif werden sie dir auch noch andrehen, wett ich drauf!

    #Zesame:!:


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