Versetzung in anderes BL

  • Umgekehrt von BY nach BaWü musste ich zum Amtsarzt UND auf BaWü schwören UND die Missio nochmals machen. Dafür bin ich bestimmt der einzige Mensch der 2 Missios hat und werde trotzdem aus der Kirche austreten.

  • Im Grunde müsste auch für Ü40/50-Jährige gelten, dass der Amtsarzt nur auf Erkrankungen achtet, die ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst wahrscheinlich machen.

    Ich nehme aber an, dass er dies dann auch tut. Mit anderen Worten: Wenn jemand mit 50 wechselt und an Alterkurzsichtigkeit leidet, wird dies kein Hinderungsgrund sein. Wenn er hingegen Diabetes II aufweist, dann wird sich das Bundesland das schon überlegen, ob es den Kollegen mit seine Pensionsansprüchen - und um die geht es ja im Prinzip - übernehmen will.

  • Wenn er hingegen Diabetes II aufweist, dann wird sich das Bundesland das schon überlegen, ob es den Kollegen mit seine Pensionsansprüchen - und um die geht es ja im Prinzip - übernehmen will.

    Weißt du das sicher? Heißt das, man verliert bei einem Wechsel die Pensionsansprüche oder bekommt man wenigstens die bisher erzielten?

  • Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ein Land einen Beamten übernimmt, muss es selbstverständlich auch für die Pension aufkommen. Eben darum geht es ja - kein Land will einen Beamten übernehmen, der kurz darauf dienstunfähig wird und dann jahrelang versorgt werden muss.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ein Land einen Beamten übernimmt, muss es selbstverständlich auch für die Pension aufkommen. Eben darum geht es ja - kein Land will einen Beamten übernehmen, der kurz darauf dienstunfähig wird und dann jahrelang versorgt werden muss.

    Vergessen: Ich meinte, wenn man das Bundesland wechseln möchte und die Untersuchung beim Amtsarzt nicht "besteht," was ist dann mit den alten Pensionsansprüchen aus dem vorherigen Bundesland?

  • Ich würde vermuten, dass das so schlicht nicht funktioniert. Das "alte" Bundesland hat den Kandidaten ja schon auf Lebenszeit verbeamtet. Dieser Status geht ja nicht verloren, wenn man sich für das Ländertauschverfahren bewirbt. Wenn das aufnehmende Land den Kandidaten nicht akzeptiert, muss er halt da bleiben, wo er ist oder kündigen.

  • Genau so ist es.

    Im Prinzip hat man nichts zu verlieren. Das Ländertauschverfahren ist formal gesehen ein Versetzungsverfahren.

    Man wird versetzt - oder eben nicht. Wenn man nicht versetzt wird, ändert sich nichts.

    Wenn man versetzt wird, hat man halt eine neue Dienststelle - und in diesem Fall einen neuen Dienstherren - aber behält Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche. Allerdings ist ein Teil des Formulars, dass man bereit ist, auf ein Beförderungsamt zu verzichten, das man schon hat, wenn ich mich recht erinnere. Aber ich weiß nicht mehr, ob man das automatisch ackzeptieren muss oder ob man das extra ankreuzen muss. In jedem Fall ist eine Versetzung mit bereits bestehender Beförderung schwieriger.

  • Genau so ist es.

    Im Prinzip hat man nichts zu verlieren. Das Ländertauschverfahren ist formal gesehen ein Versetzungsverfahren.

    Man wird versetzt - oder eben nicht. Wenn man nicht versetzt wird, ändert sich nichts.

    Wenn man versetzt wird, hat man halt eine neue Dienststelle - und in diesem Fall einen neuen Dienstherren - aber behält Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche.

    Ich meine in BW wird man als Anfänger eingruppiert. Oder wurde es zumindest vor einigen Jahren. Da sollte man nachfragen, wie das im Zielbundesland genau geregelt ist.

  • Beim planstellenneutralen Ländertauschverfahren? Krass.

    Ich hab jetzt nicht nochmal nachgesehen, aber ich hätte aus dem Bauch heraus gesagt, dass das der KMK Absprache widerspricht.

    Aber der Tipp, im Zielbundesland solche Dinge nochmal abzuklären, am besten schriftlich, ist in jedem Fall wertvoll.

  • Es gibt auch Ansprüche auf Familienzusammenführung/ Pflegefall usw.


    Gibt es niemanden, der abseits von Vermutungen ggf mit Vorerkrankungen etwas berichten kann?

    Was ist denn dein Zielbundesland? Habe ich das überlesen, oder hast du es nicht genannt?

    Davon wird es ja anhängen.

  • Ich meine in BW wird man als Anfänger eingruppiert.

    Ich wurde nicht als Anfängerin eingruppiert bei meinem Wechsel aus BY, sondern habe da weitergemacht, wo ich war.

    In BY kann man als GS-Lehrerin bei guter Qualifikation und Fortbildungen auf A13 kommen. Eine Kollegin, die in BY A13 hatte, fiel bei ihrem Wechsel nach BaWü auf A12 runter, weil hier Grundschullehrerinnen für immer auf A12 bleiben.

  • Ich wurde nicht als Anfängerin eingruppiert bei meinem Wechsel aus BY, sondern habe da weitergemacht, wo ich war.

    In BY kann man als GS-Lehrerin bei guter Qualifikation und Fortbildungen auf A13 kommen. Eine Kollegin, die in BY A13 hatte, fiel bei ihrem Wechsel nach BaWü auf A12 runter, weil hier Grundschullehrerinnen für immer auf A12 bleiben.

    Ich selbst habe nie das Bundesland gewechselt, aber ein Verwandter konnte vor inzwischen wohl ca 10 Jahren Jahren seine Erfahrungsstufen nicht mitnehmen. Als Gymnasiallehrer blieb ihm zwar A13 beim Wechsel erhalten, seine Erfahrung als Kollege in dem alten Bundesland zählte aber nicht mehr. Wenn es in deinem Fall an der Grundschule anders war, umso besser.


    Man sollte beim Wechsel aber auf dem Schirm haben, dass man sich da gegebenenfalls für die betroffenen Bundesländer und seine Schulform informieren sollte. Gerade, wenn man schon eine höhere Erfahrungsstufe erreicht hat.

  • Oh man, das ist doch echt ein Kreuz mit dem Wechsel und allem was da dran hängt…

    Am Ende sind die Finanzen ja auch nicht unwichtig - und wenn man dann seine Erfahrungsstufen z.B. nicht mitnehmen kann…

    Schade, dass es einem da so schwer gemacht wird.


    Als ich damals verbeamtet wurde, hab ich natürlich über so etwas gar nicht nachgedacht.


    Verbeamtet sein hat ja einige Vorteile, aber in dem Fall ist man echt gea****t.

  • Es gibt auch Ansprüche auf Familienzusammenführung/ Pflegefall usw.

    Einen Anspruch auf einen Bundeslandwechsel hast du nie.
    Das, was du hier beschreibst, sind Faktoren, die einen Antrag (!) begünstigen.

    Und das mit den Vorerkrankungen etc. sind ja immer Einzelfallentscheidungen. Solange du hier nicht konkreter wirst, wird es bei vagen Vermutungen und persönlichen Anekdoten bleiben.

  • Ich bin zwar nicht direkt angesprochen, aber werde mal konkret:

    Depressionen

    Bandscheibenvorfälle


    Gibt es Erfahrungen wie hier die Chancen stehen?

    Bisher war ich 2x länger wegen Depressionen raus, im Abstand von 6 Jahren. Beide Male habe ich eine Wiedereingliederung gemacht.

    Die erste musste ich leider abbrechen, doofes Timing meines Bandscheibenvorfalles. Ich fiel ein halbes Jahr aus, wegen OP und langer Reha.


    Und eben was passiert mit den Erfahrungsstufen?


    Wechsel von NRW nach Bayern, A13, sonderpädagogische Lehrkraft

  • Ich schätze mal. dass du auf alle Fälle zum Amtsarzt musst, du bist ja auch relativ jung. Wie gesagt, ich musste auch, war damals ca dein Alter, etwas jünger. Dass die Erfahrungsstufen runter gesetzt werden, kann ich mir fast nicht vorstellen, bei mir war es nicht so, DFU hat allerdings was anderes gehört. Letzteres lässt sich aber relativ leicht herausfinden. Der große LehrerInnenverband in Bayern ist der BLLV, vllt. kontaktierst du den, da wird man eigentlich gut beraten.


    Ansonsten hatte ich damals Kontakt mit dem aufnehmenden Schulamt, also mit dem, das für den gewünschten Landkreis zuständig ist. Ich war aber schon umgezogen mit Kind und Kegel, weil es nicht anders ging und war sozusagen darauf angewiesen, dass ein Wechsel funktioniert. Das ging dann sogar schneller als ich dachte. Tatsächlich bin ich zum Schulamt gegangen, habe mein Anliegen geäußert, und da gab es eine Person, die für Personaldinge zuständig war, der hat mir sehr geholfen.

  • Nach Bayern: Hier kann man nachlesen:

    https://www.km.bayern.de/lehre…wechsel-lehrertausch.html


    mel_burn : Falls dich Einzelheiten interessieren, kann man auch mit der zuständigen Stelle beim KM Kontakt aufnehmen.


    Zauberwald: Die Beförderung nach A13 im Grund- und Mittelschulbereich ist rein von der Regelbeurteilung, die bestimmte Kriterien umfasst, abhängig. Manche Kriterien zählen mehr, andere weniger. Bei mir zählten vor längerer Zeit die Gesamtbeurteilung, also die Gesamtnote und sogenannte Superkriterien. Das waren laut Schreiben Unterrichtsplanung/Gestaltung, erzieherisches Wirken, Zusammenarbeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft. Ob sich in den letzten Jahren da etwas geändert hat, weiß ich nicht.

    Bei dem Aspekt Fortbildungen hat man nur eine Chance, in diesem Kriterium über die Maßen gut beurteilt zu werden, wenn man selbst ReferentIn bei Fortbildungen ist. Ansonsten haben wir so oder so Fortbildungspflicht (60 Stunden in vier Jahren) und müssen diese nachweisen.

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