Beförderung NRW - Ankündigung und Rücknahme des Angebotes

  • Liebe Mitgieder,


    Im Frühjahr bewarb ich mich auf insgesamt vier Beförderungsstellen an Schulen in meinem Kreis im Reg.Bez. Köln. Zwei dieser Stellen waren an einer Schule ausgeschrieben. Eine Stelle soll wohl in einer vorherigen Tranche leergelaufen sein und daher, laut Bezirksregierung, verlängert worden sein. Von der Sachbearbeiterin der Bezirksregierung selbst habe ich den Hinweis bekommen, dass diese zwei Ausschreibungen exakt gleich waren , sich lediglich durch die Bewerbungsfrist unterschieden.


    Am vergangenen Mittwoch bekam ich vormittags eine email mit dem Hinweis, das Stellenbesetzungsverfahren sei abgeschlossen und die Stelle solle mit mir besetzt werden, vorbehaltlich meiner Zustimmung. Ich solle mich lediglich innerhalb einer Woche melden, sofern ich die Stelle nicht wolle, würde dann aus allen Beförderungsstellen ausscheiden. Ich könne das Verfahren beschleunigen, sofern Ich mich per Mail zurückmelde und zusage.


    Am selben Nachmittag folgte eine Mail mit der Rücknahme der Absichtserklärung, mich zu befördern, aufgrund des Haushaltes habe an der Schule von ursprünglich zwei Stellen nun doch nur noch eine besetzt werden können.


    Diese Umstände bzw Begründungen erscheinen mir doch etwas dubios. Was würdet ihr tun?

    Von den andern drei Stellen habe ich bisher weder Absagen erhalten noch irgendwelche sonstigen Infos bekommen. Gruß

    :gruss:

  • Lass dich vom Personalrat beraten, ggf auch vom Rechtsschutz deiner Gewerkschaft.

    Ich kenne das bisher nur so, dass die Beförderung solange verzögert wird, bis haushaltstechnisch die Beförderungsstelle freigegeben wird.

    Zusammen mit deiner Schulform und der Ausschreibungskontingente für diese in meinem Schulbezirk, würde ich jetzt mal auf eine Fehlausschreibung tippen.

    Ich würde auf keinen Fall die anderen Stellen absagen, solange du keine feste Zusage hast.

  • Sind die Zahlen der Beförderungsstellen nicht durch den Masterplan Grundschule genau festgelegt (1256- 5% aller Grundschulstellen) ? Wieso sollte die Stelle dann noch durch den Haushalt freigegeben werden, wenn dieser Plan haushaltstechnisch schon beschlossene Sache war? Die Stellen sollten bis 08/2022 besetzt werden.

    Eine Zusage hat es ja bereits gegeben.

    Der Personalrat ist informiert.

  • Gerade im Erlass nachgelesen: eine rechtsgleiche Unterbringung sollte dann dazu führen, dass die Stelle gar nicht erst ausgeschrieben wird.


    Also so herum wird ein Schuh daraus: von einer Ausschreibung kann abgesehen werden, wenn eine rechtsgleiche Unterbringung erfolgen soll. „die zuständige Personalvertretung ist davon in Kenntnis zu setzen“ (vgl.: Richtlinien zur Stellenausschreibung)

  • By the way war das Bewerbungsverfahren/ Auswahlverfahren ja offenbar schon beendet. Wortlaut:


    „ Das Stellenbesetzungsverfahren ist abgeschlossen. Ich beabsichtige, die o. g. Stelle mit Ihnen zu besetzen.

    Sollten Sie die Stelle nicht annehmen wollen, bitte ich um eine Rückmeldung innerhalb von einer Woche.

    Ich weise Sie darauf hin, dass bei einer Ablehnung der Stelle automatisch ein Ausschluss aus allen Beförderungsverfahren erfolgt.

    Gerne können Sie mir auch die Stellenbesetzung vor Ablauf der Frist per mail bestätigen, um das Verfahren zu beschleunigen.

    Eine Versetzung ist zum 01.08.2022 vorgesehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ob man hier von „frühzeitigem Abbruch“ sprechen kann, überlasse ich jetzt mal deiner Interpretation…

    Vielleicht ist der Begriff "frühzeitig" nicht ganz passend. In der zweiten Quelle steht "jederzeit". Da dürfte der Spielraum für Interpretationen schon geringer sein.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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