Erhöhung der Stundenzahl erst ab 1. Schultag bezahlt?

  • Hey,


    meine Frage ist wahrscheinlich recht einfach zu beantworten, allerdings Google ich mich gerade zu Tode und finde nichts Verwertbares. Beim LBV komme ich nicht durch.


    Mein Mann und ich kontrollieren gerade unsere Bezügemitteilungen. Wir arbeiten beide ab dem 1.8. 75 %, er hat 25 % reduziert, ich habe 25 % aufgestockt.


    Jetzt sind wir etwas irritiert, dass bei mir genau bis zum Schulbeginn noch die 13 Stunden meiner vorherigen Teilzeit bezahlt werden, und erst mit dem ersten Schultag die 75%.


    Umgekehrt jedoch wird die Stundenreduktion meines Mannes natürlich direkt ab dem 1.8. berechnet, nicht erst ab dem ersten Schultag. Er müsste dann ja eigentlich bis einschließlich zum 10.8. voll bezahlt werden.


    Komme mir etwas veräppelt vor...ist das so okay?


    LG!

  • Ich habe ab dem kommenden Schuljahr meine Stundenzahl reduziert.

    Ich hatte damit gerechnet, dass meine neuen geringeren Bezüge ab dem 1.8. gezahlt werden.

    Aber es wurde taggenau abgerechnet. Bis einschl. 9.8. werde ich noch nach meiner vorherigen Teilzeit abgerechnet und ab dem 10.8. nach der neuen Teilzeit.

    Komisch warum das bei deinem Mann nicht so ist:gruebel:


    Ich würde da beim LBV dranbleiben. Irgendwann gehen die bestimmt dran. Wahrscheinlich werden die jetzt überrannt zu Fragen zu den Bezügemitteilungen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Dankeschön! Die Hotline wirft einen leider nach ca. 2 Minuten wegen "nicht zumutbarer Wartezeiten" immer raus. :X


    Ich werde bis einschließlich 10.8. nach 50% bezahlt, ab dem 11.8. nach 75%. Wenn du auch aus NRW ist, ist das ja auch schonwieder seltsam. :D

  • Auf dem Teilzeitantrag, den ich schon mal hatte, stand (in anderen Worten): Es ist immer zu deinem Nachteil.

    - Reduzierung -> zum 1.8

    - Höher gehen -> Erst zum ersten Schultag.

    Sprich: Das Land spart Geld.


    Interessant wäre es, ab wann lt. TZ Antrag bei der TE / ihrem Mann die veränderte Stundenzahl vermerkt war (also ab dem 1.8. oder dem 10.8.)

  • - Reduzierung -> zum 1.8

    - Höher gehen -> Erst zum ersten Schultag.

    Komisch, dann ist es bei mir aber jetzt anders. Reduzierung zum ersten Schultag. Taggenau berechnet.


    Edit:

    Interessant wäre es, ab wann lt. TZ Antrag bei der TE / ihrem Mann die veränderte Stundenzahl vermerkt war (also ab dem 1.8. oder dem 10.8.)

    An den Punkt hatte ich bei meiner Antwort weiter oben nicht gedacht.

    Ich hatte angekreuzt: Im Anschluss an meine Teilzeitbeschäftigung mit derzeit ... Wochenstunden.

    Vielleicht das der springende Punkt.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Also, mittlerweile bin ich schlauer. Mein letzter 50% TZ Antrag ging tatsächlich bis zum 9.8., deswegen fängt der neue mit 75% ab dem 10.8.an.


    Ein Anruf in Arnsberg bestätigte mir folgende Vermutung: Wenn die Stunden zum zweiten HJ auf 50% reduziert werden oder für das ganze SJ auf 50% reduziert wird, dann läuft es immer bis zum ersten Schultag, weil man davon ausgeht, dass es entweder so bleibt oder aber erhöht wird (weniger als 50% geht regulär ja nicht). Bei Reduktion gilt es automatisch ab dem ersten des Monats. Taktisch nicht unklug....

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