Entfristungsklage wegen Mehrarbeit?

  • Hallo. Gibt es Erfahrungen mit Entfristungsklagen wegen Mehrarbeit in NRW? Die Rechtslage scheint mir klar. Stunden, die über die im Vertrag genannte wöchentliche Zahl hinaus absolviert werden, gelten ab der ersten Stunde als unbefristete Arbeit. Eine Verrechnung mit anderen Wochen ist nicht möglich. Erlaubt ist es auch nicht, kam aber schon vor Corona häufig vor.


    Urteile habe ich nicht gefunden. Vielleicht,weil die Verfahren bereits im Gütetermin erledigt werden?


    Die anschließende schlechte Stimmung an der Schule würde mich nicht stören, das legt sich irgendwann. Ein Stellentausch sollte in meinem Fall auch möglich sein.

    Aber welche Konsequenzen hat es für Vertretungsplaner? Hat es Folgen für die Rückkehr der vertretenen Lehrerin aus der Elternzeit?

    • Offizieller Beitrag

    Unabhängig von den Regress-Anforderungen hat der Schulleiter einen Lehrer an der Schule, den er evtl. nicht braucht. Stichwort: schlechte Stimmung.

    Okay, da ist er selbst schuld.


    Stellentausch: erst einmal bist du fix an der Schule. Sicherlich ist eine Versetzung etc. möglich - aber nur im Rahmen der üblichen Versetzungsvorgänge.

    Darf ich fragen, was für Fächer du unterrichtest? Davon ist eine Versetzung ja auch abhängig.


    Die zu vertretende Kollegin: generell hat es erst einmal keine automatischen Auswirkungen auf sie. Aber: wenn du an der Schule bist, zählen deine Stunden natürlich. Und wenn dadurch die Schule in die Überbesetzung gerät, kann es gut sein, dass die Kollegin (oder eine andere, die auch in Elternzeit ist) anschließend nicht mehr an die Schule zurück kann. Denn eine Überbesetzung wird es in den seltensten Fällen geben.


    Das ist alles nicht dein Problem ... auch wenn es vielleicht (siehe Stimmung) zu deinem Problem gemacht wird. Nicht unbedingt von Schulleiter-Seite. Auch von Seiten des Kollegiums. (Muss nicht sein, ich würde es nur im Hinterkopf haben. Damit wirst du dann leben müssen, wenn es so wäre.)

  • Mittlerweile sollte sich auch beim letzten Stundenplaner des Landes herumgesprochen haben was geht und was nicht geht. Mein Mitleid hält sich daher in Grenzen. Wer jetzt noch Vertretungslehrer für zusätzliche Vertretungen also Mehrarbeit einsetzt handelt mit bedingtem Vorsatz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das gab es bisher an fast jeder Schule, ohne dass ich das ausgenutzt habe. In diesem Fall habe ich rechtzeitig und erfolglos darauf hingewiesen.


    kleiner gruener frosch Das Fach ist Musik und die Stadt nicht unattraktiv. Da sollte es woanders Interesse und Bedarf an einem Stellentausch geben, den beide Schulen fachlich brauchen können. Natürlich ist es der zweite Schritt und erst einmal unwichtig. Aber wenn eine junge Mutter nach der Elternzeit nicht zurück an ihre Schule könnte, wäre mir das natürlich nicht egal. Da bin ich flexibler. Vielleicht ist eine vorübergehende Versetzung oder eine unbezahlte Beurlaubung bei fortlaufendem Vertrag erst einmal als Vergleichsangebot möglich. Dann hat es keine Auswirkungen auf die Personalsituation des laufenden Halbjahrs.


    Der Nachweis der Anweisung für die Stunden kann mir noch in einigen Fällen Probleme bereiten. Aber auch eine Woche würde ja reichen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn eine junge Mutter nach der Elternzeit nicht zurück an ihre Schule könnte, wäre mir das natürlich nicht egal.

    Ich wollte dir mit der aussage keinen Schreck einjagen und auch kein schlechtes Gewissen machen. Sorry.

    Es kann passieren - muss aber nicht. Wenn die Schule (wie viele) eh unterbesetzt ist, gibt es ja keinen Grund dafür, dass die junge Mutter dann nicht zurück kann. (Aber es freut mich, dass dir das nicht egal ist. *daumenhoch* )


    kl. gr. frosch

  • Du solltest dich mit dem Bezirks-Personalrat und deiner Gewerkschaft besprechen. Dort wirst du die Unterstützung finden, die du brauchst und auch rechtssicher beraten werden.

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