A13 für alle! Auch für PEler an der Grundschule?

  • Die Sichtweise mit der nicht gleichwertigen Arbeit ist ziemlich daneben. Die Realität sieht vor Ort doch wohl ein bisschen anders aus. Von Seiteneinsteigern wird durchaus gleichwertige Arbeit vorausgesetzt und erwartet, genauso die Mitarbeit in allen Gremien sowie Klassenleitungen usw.

  • Ich weiß (vermute), dass du darauf anspielst, dass ich kein 2. Staatsexamen für die Primarstufe habe.

    Das ist genau der Grund. Es fehlen die zwei Jahre Referendariat oben darauf. Somit ist die Arbeit nicht gleichwertig.

    Juristisch gesehen: Gleichwertigkeit gibt es nur, wenn alle erforderlichen Qualifikationen vorliegen.


    Dass es Teamabsprachen etc. pp. gibt, finde ich super. Ich kenne Kollegen, die keinerlei Unterstützung in dieser Art erhalten.

    Ich fand es auch demotivierend aber wenn man sich dafür entscheidet, muss man damit leben können.


    Nur so nebenbei: Ich kannte das Problem als Lehrer mit voller ausländischen Befähigung aus der EU.

    Ich habe bei voller Stelle alles notwendige nachgeholt, die Prüfung abgelegt, wurde verbeamtet und mittlerweile befördert.

  • Es tut mir Leid, dass du die Darstellung juristischer Tatsachen so empfindest.

    Du könntest dem vorbeugen, indem du solche Ausführungen mit eben diesem Hinweis - „nicht gleichwertig im juristischen Sinne“ - kennzeichnest. Sonst entsteht der Eindruck, du würdest Seiteneinsteigern pauschal schlechtere Arbeit unterstellen.

    Dass es Teamabsprachen etc. pp. gibt, finde ich super. Ich kenne Kollegen, die keinerlei Unterstützung in dieser Art erhalten.

    Das ist allerdings nichts, das jetzt extra für mich gemacht würde. Alle vier Jahrgangsteams planen gemeinsam. Das wird in allen Grundschulen so gemacht, die ich kenne. Ich weiß jetzt nicht, wie es an vier-, fünf- oder sechszügigen Grundschulen aussieht, da würde der Aufwand an Absprachen wahrscheinlich bald alle Vorteile überwiegen.

  • Das wir nicht E13 bekommen ist doch klar. Es ist aber einfach eine fehlende Wertschätzung, wenn man bei den Bonuszahlungen die Seiteneinsteiger außen vorlässt und die Höherstufung erst nach vier Jahren vornimmt. Unsere geringere Qualifikation macht sich schließlich schon durch die geringere Stufe bemerkbar. Seiteneinsteiger bei den Sonderzahlungen außen vorzulassen hat keine juristischen Gründe, sondern nur den Grund Geld zu sparen. Die Höherstufung soll schließlich für alle Lehrkräfte kommen.


    undichbinweg dann drücke dich bitte klarer aus, von juristisch hast du nichts geschrieben!

  • Dann kann man den Kolleg:innen halt nur dringend empfehlen, sich auf ihre Kernkompetenzen und Aufgaben zu konzentrieren und jeglichen zeitlichen Mehraufwand strikt zu unterbinden. Damit kann man dann die Freizeit intensiver gestalten, oder aber einer Nebentätigkeit nachgehen. Mit vier Ustd. die Woche an der VHS holt Ihr die Zulage ganz gut ein🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • dann drücke dich bitte klarer aus, von juristisch hast du nichts geschrieben!

    Meine Posts geben stets den Sachstand bzw. den juristischen Stand wieder.

    Persönliche Meinungen sind als solche gekennzeichnet.


    Weder muss ich mich den persönlichen Befindlichkeiten einzelner User anpassen noch muss ich die Sachen schönreden und in Baumwolle packen, damit sie leichter zu verdauen sind.

  • Da habe ich ja eine Diskussion entfacht.


    Noch mal kurz eine Nachfrage: Aus dem nachzuholenden Master müssen sich bei der PE an der Grundschule aber nicht zwangsläufig 2 Fächer ableiten lassen?


    Ich hätte ggf. die Möglichkeit den Master nur in Englisch an der TH nachzuholen und nicht auch noch in Französisch.

  • Nein, es reicht, wenn du ein Unterrichtsfach hast und einen Master (oder gleichwertigen Abschluss) in diesem Fach. Nicht ganz sicher bin ich wegen der TH … Die Formulierung in der Entgeltordnung lautet „eine wissenschaftliche Hochschulbildung“. Ich weiß nicht, was genau damit gemeint ist bzw. ob ein TH-Master das erfüllt.

  • wissenschaftliche Hochschulbildung“. Ich weiß nicht, was genau damit gemeint ist bzw. ob ein TH-Master das erfüllt

    Bedeutet normalerweise den Abschluss einer Hochschule mit Promotionsrecht. TH fällt da auf jeden Fall drunter.

  • Noch mal kurz eine Nachfrage: Aus dem nachzuholenden Master müssen sich bei der PE an der Grundschule aber nicht zwangsläufig 2 Fächer ableiten lassen?

    Nein. Nur Besterfüller können zwei Fächer haben, das heißt, mit abgeschlossenem Lehramtsstudium.

    Dies würde zu einer Eingruppierung in E11 führen.


    Ein normaler Master ohne Lehramtsstudium, egal wie viele Fächer, führt nach jetzigem Stand zur Eingruppierung in E10 + Zulage i.H.v 105€.

  • Meine Posts geben stets den Sachstand bzw. den juristischen Stand wieder.

    Persönliche Meinungen sind als solche gekennzeichnet.


    Weder muss ich mich den persönlichen Befindlichkeiten einzelner User anpassen noch muss ich die Sachen schönreden und in Baumwolle packen, damit sie leichter zu verdauen sind.

    Da wir noch nie ein Bier trinken waren (wird auch nie passieren), weiß ich nicht das du nur "juristisch" schreibst. Persönlich tut es mir für dich schon leid, dass du so gar keine Empathie hast. Schade eigentlich. Etwas mehr Empathie unter Kolleginnen und Kollegen würde unseren Berufsstand echt gut tun. ;)

  • Ein normaler Master ohne Lehramtsstudium, egal wie viele Fächer, führt nach jetzigem Stand zur Eingruppierung in E10 + Zulage i.H.v 105€.

    Hm, das verstehe ich nicht. Warum lande ich, wenn A13 da ist und ich bis 2026 meinen Master noch draufsetze, entweder in Englisch und Französisch oder nur Englisch bei E10 + Zulage?

    Du sagtest doch eingangs E12.

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