Rückgabe Funktionsstelle

  • Hallo zusammen, ich brauche bitte Rat/Unterstützung. Ich habe die Funktion der stellvertretenden Schulleitung an einer beruflichen Schule inne und überlege diese Funktion (A15Z) zurückzugeben. Werde ich dann auf A15 - sprich Abteilungsleitung - zurückgestuft? Oder auf A14? Lieben Dank.

  • Aus berufenerem Munde kommt sicher eine juristisch plausible Erklärung. Ich kann nur vermuten: Es wird ein Unterschied sein, ob man vorher bereits A15 oder A14 gewesen ist.

  • Wenn man auf A14 zurückgestuft würde, dann müsste man sich darauf bewerben.

    Alle Stellen müssen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben werden, es sei denn, es handelt sich um eine rechtsgleiche Unterbringung.

    Was sagt die Schulleitung bzw. die höhere Dienststelle dazu?

  • Darf ich fragen, aus welchen Gründen du diesen Schritt gehen willst?

    Es ist eine extreme Arbeitsbelastung - auch am Wochenende und in den Ferien. Das Kollegium ist schon sehr „speziell“. Aber vor allem fehlt es eindeutig an Führung durch den Schulleiter.

  • Nur als Fragen:

    Warum überlegst du vor diesem Hintergrund, dass eine Abteilungsleitung (an dieser Schule?) eine Option sein könnte? Willst du diesen Job oder lieber wieder normaler Lehrer sein?

    Könntest du dich an eine andere Dienststelle auf eine A15er-Stelle bewerben mit deinem Amtsvorteil?

  • Es ist eine extreme Arbeitsbelastung - auch am Wochenende und in den Ferien. Das Kollegium ist schon sehr „speziell“. Aber vor allem fehlt es eindeutig an Führung durch den Schulleiter.

    Ok, verständlich. Wäre da nicht evtl ein Antrag auf Versetzung das Richtige? Ich hätte schon Probleme damit, wegen des Umfelds meine Position aufzugeben, für die ich ja auch einiges an Energie investiert habe.

  • Mir gefällt beides: unterrichten, aber auch die Verwaltungstätigkeit. Warum Abteilungsleiter? Weil die bei uns ein extrem gechilltes Leben haben.

    Und ja: sicherlich ist auch eine andere Schule eine Option. Es ist aber aktuell nichts im Umkreis von max. 100 km ausgeschrieben und ich bin örtlich gebunden.

  • Mir gefällt beides: unterrichten, aber auch die Verwaltungstätigkeit. Warum Abteilungsleiter? Weil die bei uns ein extrem gechilltes Leben haben.

    Und ja: sicherlich ist auch eine andere Schule eine Option. Es ist aber aktuell nichts im Umkreis von max. 100 km ausgeschrieben und ich bin örtlich gebunden.

    Kannst du denn von deiner Arbeit nicht einiges auf die Abteilungsleiter verlagern? Eure Leitungsstunden und Leitungsaufgaben sollten ja entsprechend verteilt sein.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn eine Schulleitung nicht führt bzw. ihrer Arbeit nicht nachkommt - möglicherweise um selbst ein "gechilltes Leben" zu haben - dann wird der schwarze Peter (bzw. die schwarze Petra) lediglich innerhalb der Schulleitungsebene bzw. der erweiterten Schulleitungsebene weitergereicht, das strukturelle Problem wird aber nicht gelöst. Im Sinne eines Achtens auf sich selbst mag das noch einleuchten, aber dann trifft es lediglich jemand anderen, der/die sich nicht schnell genug wegduckt.

  • Wenn eine Schulleitung nicht führt bzw. ihrer Arbeit nicht nachkommt - möglicherweise um selbst ein "gechilltes Leben" zu haben - dann wird der schwarze Peter (bzw. die schwarze Petra) lediglich innerhalb der Schulleitungsebene bzw. der erweiterten Schulleitungsebene weitergereicht, das strukturelle Problem wird aber nicht gelöst. Im Sinne eines Achtens auf sich selbst mag das noch einleuchten, aber dann trifft es lediglich jemand anderen, der/die sich nicht schnell genug wegduckt.

    Das trifft es auf den Punkt. Da auch die Abteilungsleitungen nicht geführt werden, ist da nichts zu „holen“/ zu erwarten. Das geht schon bei der physischen Anwesenheit los.

    • Offizieller Beitrag

    Dann müsste man ein Gespräch mit der obersten Behörde führen ... das geht einfach nicht ;)

    Das ist sogar ausdrücklich vorgesehen...

    ... und wäre hier womöglich für die Schulleitung überaus peinlich.

    Vgl. BASS 2022/2023 - 11-11 Nr. 1 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) (schul-welt.de)

    Hier VV 5.1.2 und 5.1.3.

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