Wechsel des Bundeslands nach dem Referendariat?

  • Hallo,


    ich überlege, das Referendariat in NRW zu machen, habe allerdings in Hessen studiert. NRW hat einen Bachelor-/Masterabschluss, Hessen das Staatsexamen.

    Macht der Studienabschluss nach dem Referendariat bei der Anstellung Probleme? Wollen manche Bundesländer eine Lehrkraft mit Bachelor-/Masterabschluss nur anstellen, nicht verbeamten? Oder umgekehrt: Wollen manche Bundesländer jemanden mit Staatsexamen nur anstellen, weil sie selbst den Bachelor-/Masterabschluss anbieten?


    Anders gefragt: Möchte ich bspw. nach dem Referendariat in NRW nach Hessen zurückgehen: Kann es dann in irgendeiner Form zum Problem werden, dass ich das Ref in NRW gemacht habe?

    Mache ich das Ref doch in Hessen und möchte danach in ein anderes Bundesland wechseln: Geht das ganz ohne Probleme?


    Hat jemand schon Erfahrungen gemacht? Vielen Dank für eure Antworten :)

  • Wenn die Dauer des Refs sich unterscheidet zwischen zwei Bundesländern kann es sein, dass man die ggf. fehlende Zeit nachholen muss. Bayern geht beispielsweise nach diesem Prinzip vor.Darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern noch immer ein aktives Bonus-/Malusverfahren, nach dem Bewerber:innen, die das Ref in dem Bundesland absolviert haben bevorzugt eingestellt werden, weshalb Bewerber:innen, die ihr Ref in einem anderen BL abgeschlossen haben einen kleinen Malus erhalten. Auch hierfür ist Bayern ein Beispiel. Staatsexamen und Lehramtsmaster spielen für die Frage der Verbeamtung dann aber keine Rolle (obwohl ich mir bei Bayern nicht sicher wäre, ob es auch dafür eine Sonderregelung gibt..), solange dein Lehramtsmaster anerkannt worden ist als gleichwertig mit dem Staatsexamen, welches dein Zielbundesland ggf. noch vergibt. s3g4 kann dir aber noch einmal spezifisch für Hessen antworten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    ganz generell: es ist kein Problem.


    Ausnahmen:

    - deine Fächerkombi existiert in dem BL nicht als solche (insbesondere: Grundschullehramt und die Pflichtfächer)

    - Bayern macht irgendwelche Hürden (Modul in bayrischer Geschichte oder so..)

    - einige Bundesländer haben ein Bonus- oder Malus-System (für eigene Absolvent*innen, ich glaube: RLP, für externe: zb. Bayern).


    Ansonsten spielt B/Med oder Staatsexamen keine Rolle.
    Nach dem MEd müssen die NRW-Studierenden (formal!) ein erstes Staatsexamen bekommen, um ins Ref zu gehen. Reine Formsache.

  • Alles klar, danke euch. Ich habe von anderen Lehrern gehört, dass es Probleme bei einem Bundeslandwechsel gibt - deswegen dachte ich, ich frage mal nach. Wenn ich in meinem Berufsleben - also zB nach 10 Jahren im Beruf - mal einen Wechsel vorhabe, ist das auch kein Problem?

  • Doch, das wiederum kann ein Problem werden, da hierfür i.d.R. eine Freigabe erforderlich ist, die man nicht immer sofort bekommt. Aber selbst das stimmt nicht immer, auch Bewerbungen auf Beförderungsämter sind länderübergreifend durchaus möglich, sodass ein Wechsel auch ohne Freigabe erfolgen kann. Ob einzelne Bundesländer den Zugang zu solchen Bewerbungen auf rein interne Bewerber einschränken, kann ich derzeit nicht überblicken.

  • Alles klar, danke euch. Ich habe von anderen Lehrern gehört, dass es Probleme bei einem Bundeslandwechsel gibt - deswegen dachte ich, ich frage mal nach. Wenn ich in meinem Berufsleben - also zB nach 10 Jahren im Beruf - mal einen Wechsel vorhabe, ist das auch kein Problem?

    Gibt es deine Fachkombination im Zielbundesland an der Zielschulart? Wenn ja: Kein (diesbezügliches) Problem.


    Ansonsten werfen Bundeslandwechsel nach Antritt der Planstelle immer Fragen und Probleme auf, weil man entweder auf einen Platz im Ländertauschverfahren (teilweise mehrere Jahre) warten muss oder auf eine Freigabe (teils mehrere Jahre) warten muss oder für sich prüfen muss, ob eine Kündigung/Entlassung aus dem Beamtenverhältnis mit Neubewerbung im Zielbundesland für einen infrage kommen könnte (mit möglicherweise dem Verlust des Beamtenstatus oder auch dem Verlust von Erfahrungsstufen).

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  • Anders gefragt: Möchte ich bspw. nach dem Referendariat in NRW nach Hessen zurückgehen: Kann es dann in irgendeiner Form zum Problem werden, dass ich das Ref in NRW gemacht habe?

    Mache ich das Ref doch in Hessen und möchte danach in ein anderes Bundesland wechseln: Geht das ganz ohne Probleme?

    Der Wechsel von anderen nach Hessen ist kein großes Problem. Also zumindest bei Absolventen aus RLP und NRW habe ich schon öfters gesehen und keine Probleme bei der Einstellung mitbekommen. Umgekehrt muss das nicht unbedingt so sein, aber könnte. Kommt halt auf das jeweilige Bundesland an.

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