Gesundheitscheck für Planstelle

  • Wurzelvokal

    Falls Du einen Gdb von 50 oder mehr hast, spielt dieser Teil bei der Beurteilung nur eine eingeschränkte Rolle (Prognosezeitraum nur fünf Jahre), daher ist ein Gdb 50 oder gleichgestellt beim Amtsarzttermin im Regelfall immer günstig!

    Hab "nur" 30 und keine Gleichstellung :)

  • Wäre übrigens ein Grund für eine Gleichstellung gewesen, dann wärst Du ganz aus dem Schneider gewesen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wäre übrigens ein Grund für eine Gleichstellung gewesen, dann wärst Du ganz aus dem Schneider gewesen.

    Wurde damals abgelehnt, weil der Amtsarzt attestiert hat, dass ich verbeamtungstauglich bin. und jetzt hab ich ne Planstelle, so what.

  • Ind der Reihenfolge wird's abgelehnt. Hätte der Amtsarzt hingegen Deine Verbeamtung abgelehnt, hättest Du genau damit die Gleichstellung durchgekriegt um damit erneut die Verbeamtung beantragt. Nur falls jemand mitliest, der in einer solchen Situation ist🤷

    An alle Deutschlehrer:
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  • Ja schon. Witzigerweise hab ich aber den GdB erst nach der AA-Untersuchung beantragt - übrigens auf Rat des Untersuchenden. Also solche gibt's auch, find ich rückblickend sehr freundlich und entgegenkommend.

  • Tja, das ist eine sehr gute Frage. Wenn man nur „bisschen krank“ ist, „darf man“ angestellt arbeiten. Wenn man schwerbehindert ist, wird man einfach verbeamtet. In Ordnung finde ich das System auch nicht.

  • Ich gehe bei den meisten Amtsärzten mittlerweile auch davon aus, dass sie nicht der Feind sind. Das war früher Mal anders, als ein Teil dieser Berufsgruppe offensichtlich direkt aus einer Struktur von Befehl und Gehorsam in den Pusten gesetzt wurde. Mittlerweile gehe ich davon aus, dass der Spruch gil: "Der Amtsarzt ist Dein Freund*. Vorausgesetzt der Patient weiss Klipp und klar wohin er will.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Kieselsteinchen

    Das ist mit dem Diskriminierungsverbot für Schwerbehinderte und behinderte Menschen begründet. Letztlich ist es gelebte Inklusion. Sobald Du eine Schwerbehinderung hast oder aber dem gleichgestellt bist, gibt es gewisse Nachteilsausgleiche und dies ist einer davon.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Tja, das ist eine sehr gute Frage. Wenn man nur „bisschen krank“ ist, „darf man“ angestellt arbeiten. Wenn man schwerbehindert ist, wird man einfach verbeamtet. In Ordnung finde ich das System auch nicht.

    Und schon wieder einmal kommt nur völliger Quatsch von dir, der vor Sachunkenntnis nur so strotzt!


    Nein, niemand wird qua Schwerbehinderung „ einfach verbeamtet“. Der Zeitraum der betrachtet wird ist mit 5 Jahren zwar deutlich kürzer und die gesundheitlichen Anforderungen nicht ganz so hart, da ja bereits klar ist, dass man es mit vorerkrankten Menschen zu tun hat, die andernfalls rein qua Behinderung die Verbeamtung verwehrt bekämen (was sich Diskriminierung nennt). Dennoch wird natürlich auch bei Menschen mit Schwerbehinderung äußerst genau geprüft, ob diese die Bedingungen für diesen 5-Jahreszeitraum erfüllen. Zahlreiche KuK mit Behinderung scheitern auch heutzutage noch an der gesundheitlichen Prüfung, weil natürlich bei bestehender schwerer Vorerkrankung besonders gründlich geprüft wird, ob zumindest der 5-Jahreszeitraum gewährleistet ist.

    Ich bin mir sicher, dass du den Amtsarztbesuch nicht ein halbes Jahr vorher beginnen musstest vorzubereiten mit Beratung durch den PR zu erforderlichen Facharztattesten, sowie dem Zusammenstellen dieser, damit am Ende hoffentlich alle erforderlichen Nachweise vorliegen für eine zeitnahe Entscheidung. Ich bin mir auch sicher, dass du nicht beim Amtsarzt en Detail (ja, das war genau so übel, wie es klingt) berichten musstest über die Gewaltverbrechen in deren Folge du schwerbehindert bist, damit dieser in der Folge einschätzen kann, ob das Erlebte ganz unabhängig von den weiteren gesundheitlichen Folgen womöglich eine schulische Umgebung zu einem Trigger machen könnte, so dass man dadurch vielleicht vorzeitig dienstunfähig werden könnte.


    Leuten wie mir, die trotz Schwerbehinderung verbeamtet wurden wird an keiner Stelle im Schuldienst irgendetwas geschenkt, sondern wir müssen hart dafür kämpfen, um erst ein Studium zu bewältigen mit Behinderung, dann den Amtsarztbesuch zu überstehen und das Ref, um schließlich ein Berufsleben lang zu versuchen ignoranten Menschen wie dir State etwas Empathie zu vermitteln und Verständnis dafür, dass Nachteilsausgleiche genau das sind: Ein Ausgleich für meist lebenslang bestehende Nachteile und beständig erlebte Diskriminierung in unserer Gesellschaft, keine Vorteilsnahme.


    Wer „ein bisschen“ krank ist scheitert üblicherweise auch ohne GdB nicht am Amtsarzt auf dem Weg zur Verbeamtung. Es gibt zahlreiche Erkrankungen, die einen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig werden lassen und die insofern keinerlei Rolle spielen bei dieser Frage. Darüber hinaus können auch Menschen die „ein bisschen“ krank sind so einen Amtsarztbesuch gründlich und durch Facharztatteste vorbereiten, damit sie eben auch problemlos verbeamtet werden. Die Schwerbehindertenvertretungen beraten auch diese KuK. Wer am Ende doch nicht nur „ein bisschen“ krank ist, aber auch zum Glück nicht so krank ist, dass eine Schwerbehinderung im Raum steht, kann darf und sollte einen GdB beantragen, da die besonderen Belastungen des Schuldienstes eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten auch bei GdB 30 oftmals möglich machen.

    Wer schließlich so gesund ist wie du es offenbar bist State, kann darf und sollte sich bewusst machen, dass Neiddebatten rund um Nachteilsausgleiche wie den 5-Jahreszeitraum am Ende nur eines ganz deutlich zeigen: Dass wir nämlich genau solche Nachteilsausgleiche auch weiterhin ganz dringend benötigen, damit Menschen wie, du, denen Empathie schwer, Sozialneid (gegenüber Behinderten, gegenüber Beamten mit Kindern,…) aber leicht fällt ihre unsozialen Grundhaltungen nicht länger zum gesellschaftlichen Standard erklären können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Wie ist das eigentlich begründet, dass Menschen mit GdB aus diesem Kriterium "Wird er oder so mit hoher Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig?" raus sind?

    Weil nicht jede Behinderung eine Erkrankung ist und nicht jede Erkrankung zwingend zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führt.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das ist keine Antwort auf meine Frage.

    Menschen, denen eine Schwerbeschädigung und ein bestimmter Grad der Behinderung attestiert wird, haben dadurch Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, z.B. mehr Urlaubstage, Steuerleichterungen aufgrund erhöhter Aufwände, Anspruch auf einen eigenen Parkplatz usw. Dieser Nachteilsausgleich findet auch Berücksichtigung bei der Einstellung und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einschließlich finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers, falls eine besondere Ausstattung erforderlich ist oder jemand Assistenz benötigt, um seiner/ihrer Arbeit nachzugehen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Menschen, denen eine Schwerbeschädigung und ein bestimmter Grad der Behinderung attestiert wird, haben dadurch Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, z.B. mehr Urlaubstage, Steuerleichterungen aufgrund erhöhter Aufwände, Anspruch auf einen eigenen Parkplatz usw. Dieser Nachteilsausgleich findet auch Berücksichtigung bei der Einstellung und bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einschließlich finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers, falls eine besondere Ausstattung erforderlich ist oder jemand Assistenz benötigt, um seiner/ihrer Arbeit nachzugehen.

    Das beantwortet meine Frage, danke.


    Quittengelee Was verwirrt dich?

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