Leistungsbewertung Sachsen

  • Liebe Kolleg*innen,


    Würdet ihr aus den folgenden Auszügen ableiten, dass es möglich ist, in Fächern gar keine Klassenarbeiten zu schreiben und dass es keine Mindestanzahl an Noten gibt?


    Es geht konkret darum, dass eine Schule aus einer Note Halbjahresnoten erstellt, die zudem nicht mal eine Klassenarbeit sind. Ich finde tatsächlich nichts Rechtliches, das dagegen spricht, aber das kann doch eigentlich nicht sein? So können Noten theoretisch gewürfelt werden. (Zum Beispiel ein Lehrer war oft krank, hat in einer der wenigen stattgefundenen Stunden eine mündliche Noten gegeben, die ist dann die HJ-Zensur).



    Edit: das sind Auszüge aus der Schulordnung Gymnasien, vielleicht hab ich noch woanders was übersehen?


    Edit: weißt du dazu was Genaueres @alpha ?

  • Wie ist es denn in anderen Bundesländern, steht bei euch eine Mindestanzahl an Leistungsnachweisen fest? Wir haben sie schulintern beschlossen, damit man bisschen was in der Hand hat für eine Notenbegründung. Hätte man sich offenbar sparen können, bedeutet ja mehr Arbeit für Lehrkräfte.

  • In NDS gibt es einen Runderlass "schriftliche Arbeiten an allgemeinbildenden Schulen" (sorry, ich bekomme es gerade nicht hin, den hier zu verlinken :( ). Darin steht gleich zu Beginn: "Schriftliche Arbeiten sind ein Teilbereich der für die Leistungsbewertung notwendigen Lernkontrollen, zu denen auch mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen als gleichwertige Formen gehören. Grundsätzlich ist zwischen bewerteten und nicht bewerteten schriftlichen Arbeiten zu unterscheiden. Schulformspezifische und fachspezifische Regelungen hierzu sind in den Grundsatzerlassen für die Schulformen und in den Kerncurricula für die einzelnen Fächer enthalten. Bewertete
    schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Klausuren) geben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten Aufschlüsse über den Stand des Lernprozesses. Nicht bewertete kurze schriftliche
    Arbeiten dienen der Übung, dem Erwerb bestimmter Fertigkeiten oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele einer Unterrichtseinheit bereits erreicht sind." Das liest sich für mich so, als wenn auf jeden Fall auch Klassenarbeiten o. ä. zur Notenfindung geschrieben werden müssen.


    Zudem findet sich dort bzgl. der Anzahl der schriftlichen Arbeiten die Aussage: "Die Anzahl der bewerteten schriftlichen Arbeiten ist in den Grundsatzerlassen oder Rahmenrichtlinien bzw. Kerncurricula festgelegt."


    An meiner Schule handhaben wir es so, dass die SuS im Zeugnis ein "Kann nicht beurteilt werden" erhalten, wenn keine oder nicht genügend schriftliche Leistungsnachweise vorliegen. Das kann ja der Fall sein, wenn der Unterricht aufgrund der Abwesenheit einer Lehrkraft nur selten stattgefunden hat oder die Schülerin/der Schüler selbst krankheitsbedingt keine Klassenarbeiten mitgeschrieben hat.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie ist es denn in anderen Bundesländern, steht bei euch eine Mindestanzahl an Leistungsnachweisen fest? Wir haben sie schulintern beschlossen, damit man bisschen was in der Hand hat für eine Notenbegründung. Hätte man sich offenbar sparen können, bedeutet ja mehr Arbeit für Lehrkräfte.

    Bei uns gibt es z.B. für Hauptfächer Vorgaben zur Mindestanzahl schriftlicher Arbeiten bzw. Höchstzahl. In Nebenfächern müssen in der Sek.I tatsächlich gar keine Klassenarbeiten geschrieben werden in BW, dennoch machen das fast alle Lehrkräfte, um die Notenbildung besser begründen zu können (an meiner Ref-Schule habe ich das auch noch genau so gelernt, am Seminar wurde uns auch nocht etwas anderes vermittelt, was ich erst nach dem Ref umzusetzen begonnen habe). Ich persönlich finde aber, dass diese Freiheit keine klassischen KAs schreiben zu können ein Geschenk ist, welches es mir erlabut verschiedene Formen auch der schriftlichen Leistungsmessung einzusetzen, die meinen SuS gerechter werden bzw. andere Fähigkeiten abbilden als das, was Klassenarbeiten/Tests zeigen können. Ich habe das insofern seit dem Ref schrittweise ausgebaut, in immer mehr meiner Nebenfächer alternative Aufgabenformate zur Leistungsmessung einzusetzen und bin in diesem Schuljahr versuchsweise dazu übergangen in den Nebenfächern gar keine KAs zu schreiben, dafür mehrere Tests, sowie zusätzlich alternative Formate der schriftlichen Leistungsmessung einzusetzen. Ich evaluiere das Jahr für Jahr für mich, schaue was gut läuft, was ich warum wie verändern möchte. Das passt zu einer Entwicklung, die meine SL gerade dabei ist bei uns anzustoßen, nämlich weg von den reinen KAs in den Nebenfächern hin zu mehr alternativen Formaten der Leistungsmessung, um die Freiheit, die wir in den Nebenfächern haben möglichst so zu nutzen, dass wir damit auch Lernmotivation und Interesse der SuS anstoßen können.


    Ich bin mir bei deinen Rechtstexten im Übrigen unschlüssig, wie der zweite Textauszug im Kontext des ersten zu interpretieren ist ( "(...) werden Klassenarbeiten geschrieben (...)"). Das wäre meines Erachtens eine Frage für einen Schulrechtler deines Bundeslandes, um ggf. mit Hilfe der Kommentare zum Schulgesetz zu klären, wie dieser Passus interpretiert werden muss oder kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wie ist es denn in anderen Bundesländern, steht bei euch eine Mindestanzahl an Leistungsnachweisen fest? Wir haben sie schulintern beschlossen, damit man bisschen was in der Hand hat für eine Notenbegründung. Hätte man sich offenbar sparen können, bedeutet ja mehr Arbeit für Lehrkräfte.

    Ja wir haben in den Lehrplänen fest Mindestanzahlen. Zumindest, die mit denen ich arbeite. Wie es in der "nnormalen" Schule aussieht weiß ich nicht

  • Quittengelee Ich kann leider nicht wirklich etwas zur Rechtsgrundlage beisteuern. Ich arbeite am Förderzentrum, da ist es mit Klassenarbeiten in den L-Klassen meist eh super schwierig. Das kriegen die SuS gar nicht hin. Ich unterrichte aber auch zwei Klassen nach Schulordnung Oberschule und dazu gibt es eine VwV: https://www.revosax.sachsen.de…rbeiten-Oberschulen#romIV Darin wird für die Hauptfächer klar geregelt, wie viele es mindestens sein sollen. Daraus wäre, mMn, abzuleiten, dass hier Klassenarbeiten Pflicht sind. Zum Gymnasium gibt´s was ähnliches: https://www.revosax.sachsen.de…enarbeiten-Gymnasien#vwv2 Vielleicht hilft dir das.


    LG helia

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

  • Das stimmt. Solche Schriften bleiben meistens schwammig, damit ein Raum für Interpretationen bleibt. Das schafft Möglichkeiten, bringt aber auch Probleme mit sich.

    "Misserfolg ist nur eine Möglichkeit von vorne zu beginnen. Nur dieses mal etwas Intelligenter!" (Denis Waitley)

    • Offizieller Beitrag

    Danke für den Link! Ich wusste nicht, dass es eine extra VwV gibt. Wobei auch hier nur 'sollen' steht :/

    ohne es überhaupt geöffnet oder gar gelesen zu haben: "sollen" ist "muss" wenn "kann", in juristischen Texten. Also doch eine gewisse Verbindlichkeit.

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