Bewerbungsverfahren in NRW

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und hoffe, jemand kann mir meine Fragen beantworten oder mag seine Erfahrungen mit mir teilen :)

    Ich bin derzeit noch im Vorbereitungsdienst in Hannover und werde demnächst in die Nähe von Köln ziehen und dort hoffentlich als Grundschullehrerin arbeiten können. Nun habe ich mich natürlich bereits beworben und es werden Anfang Mai die Stellen im Onlineportal für die Ausschreibungsrunde ausgeschrieben. Danach gibt es wohl einen Tag (so sagte mir die Mitarbeiterin der Bezirksregierung), an dem die Auswahlgespräche stattfinden.


    Ich kenne leider niemanden in Köln/NRW, der bei diesem Verfahren schon einmal mitgemacht hat und daher würde ich gerne wissen:

    Darf ich mich nur auf eine Schule bewerben, wenn die Schulen ihre Ausschreibungen veröffentlicht haben?

    Denn es gibt ja nur einen Tag, an dem alle Vorstellungsgespräche stattfinden. Oder: Gibt es, so wie in Berlin, ein Casting, wo sich alle treffen, also alle Schulleiter*innen und alle Bewerber*innen? Oder bewerbe ich mich bei mehreren Schulen, gucke, wer mich einlädt und suche mir dann eine Schule aus, bei der ich zum Vorstellungsgespräch an diesem Tag gehe?


    Es würde mir echt sehr helfen, wenn jemand mal seine Erfahrungen teilen mag :) Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Du bewirbst dich für mehrere Schulen und du hast hoffentlich Glück, dass du an dem Tag mehrere Bewerbungsgespräche wahrnehmen kannst (ich konnte 2 wahrnehmen, ich hätte ein drittes hingekriegt, wenn es vormittags gewesen wäre, hatte aber nur 2 Einladungen :-D). Insbesondere im Grundschullehramt gibt es vermutlich danach noch Gesprächstermine für die zusätzlichen bzw. leer gelaufenen Stellen.

    Wichtigste Frage: hast du bei der Bewerbung schon deine Abschlussnote? Ohne (vorläufiges) Zeugnis mit Abschlussnote nimmst du nicht teil, in NRW, oder mit OG 99 (10 entspricht einem Durchschnitt von 1,0 bei den zwei Examina). Um ins Verfahren einzugehen und einfließen zu können, muss dein Zeugnis bei der BR spätestens am Tag der Übermittlung der Noten vorliegen, ca. 5 Tagen vorm zentralen Termin (weswegen die Einladungen auch sehr kurzfristig kommen). Wenn du den Termin nicht weißt und wissen willst: einfach bei der BR anrufen, wobei ich vermute, dass dein Examenstermin eh schon vorliegt? (ich war auch in NDS im Ref und musste meinen Examenstag entsprechend früh liegen, damit ich zu den Vorstellungsgesprächen zugelassen werden kann. und natürlich mit dem Seminar abklären, wie schnell sie das vorläufige Zeugnis ausstellen.

  • Hallo chilipaprika,

    danke für deine schnelle Rückmeldung :) Jetzt kann ich mir das mit den Vorstellungsgesprächen auf jeden Fall schon besser vorstellen.

    Ich habe meinen Examenstag (an dem Tag erhalte ich mein vorläufiges Zeugnis) genau eine Woche vor den Auswahlgesprächen (02.06. meinte die Mitarbeiterin von der Bezirksregierung), wobei in den Tagen dazwischen leider noch Feiertage und ein Wochenende liegen... Wenn ich deine Nachricht richtig verstanden habe, dann müsste ich also direkt an diesem Tag mein Zeugnis - dessen Beglaubigung ich zum Glück erst zum Stellenantritt nachreichen muss, so viel weiß ich auf jeden Fall - an die Bezirksregierung schicken, richtig? Bzw. ich muss dort mal anrufen, ob es per Mail reicht oder wie das geregelt werden kann, denn mein Examenstag liegt abzüglich Feiertage und Sonntag genau 5 Werktage vor dem zentralen Vorstellungstag.


    Das ist alles so ein enormer Organisationsaufwand neben dem ganzen Prüfungsstress. Ich wusste bis vor kurzem das mit zentralen Termin nicht (Mir ist unbegreiflich, warum sie das nicht auf der Info-Seite notiert haben.) und musste jetzt meine Prüfung vorverlegen lassen. Früher ging es nicht und nun hängt hier irgendwie alles von wenigen Tagen ab.

    • Offizieller Beitrag

    Bei der konkreten Bewerbung brauchst du zum Glück keine Note und kein Zeugnis. SObald dir klar ist, dass du tatsächlich nur eine BR hast, kennst du ja die Person und du kannst sie fragen, ob ein Fax/Scan an dem Nachmittag noch geht bzw. ob es die Möglichkeit gibt, dass du die Schulen selbst kontaktierst und dort Noten gibst.
    Hast du mit den Werktagen berücksichtigt, dass es in NRW am 30. und 31. Mai Schulferien gibt? Das bedeutet, dass die Schulen am 26. Mai die Einladungen spätestens aussprechen müssen. und die Noten entsprechend vorher erhalten haben müssen....

    Eine Schule darf dich nur einladen, wenn du auf der Liste von oben nach unten über jemandem bist, den sie auch einladen (also schlecht formuliert, aber wenn sie 4 Leute sehen wollen, muss es die ersten 4 auf der Liste sein, die die Bedingungen der Ausschreibung (!!) erfüllen.
    Wenn der Grundschullehrermangel aber so schlimm wie gesagt, kann es wirklich gut sein, dass es viele Schulen in der zweiten Runde gibt (weil zb jemand 2 Gespräche mit 2 Zusagen hatte, aber eben absagt und es keinen zweiten Bewerber gab, usw.. )
    Allerdings natürlich nicht unbedingt die besten Schulen.

  • Oh, Mist, das mit den Schulferien hatte ich nicht auf dem Schirm bzw. ich hatte nur den „normalen“ Feiertag bedacht. Das ist echt verrückt, weil am 26. meine Prüfung ist und ich damit ja dann eigentlich rausfalle. Ich kann den Schulen also erst an dem Tag, an dem sie spätestens die Einladungen aussprechen, meine Noten mitteilen, na super. Wobei ich echt verwundert bin, dass mich die Mitarbeiterin von der Bezirksregierung nicht darauf hingewiesen hat. Ich hatte mehrfach mit ihr telefoniert und ihr vor wenigen Tagen auch den neuen Termin mitgeteilt. Da wäre doch ein Hinweis, dass auch der Termin zu spät ist, nett gewesen. Ich kontaktiere sie noch einmal.
    Aber tausend Dank auf jeden Fall für deine Nachrichten :) So steige ich auf jeden Fall nochmal besser durch den ganzen Ablauf und das Verfahren :)

    • Offizieller Beitrag

    vielleicht haben sie es selbst nicht auf dem Schirm (negatives Spirit, aber auch ganz okay, wenn sie selbst nicht den Urlaub im Kalender eingetragen hat), vielleicht ist das Verfahren so, dass sie dich nachmelden würden, wenn du am Freitag Nachmittag deine Noten schickst (sehr positives Spirit), vielleicht werden neuerdings Einladungen eh erst ein Tag vorher geschickt und die BR arbeitet am Dienstag und schickt es den Schulen am Mittwoch?
    Am Montag erfährst du sicher mehr von der Mitarbeiterin.

    Und jetzt die Frage aller Fragen: dein Lehramt wird vollständig in NRW anerkannt? Ist dein erstes Staatsexamen aus NRW?

  • Oh, Mist, das mit den Schulferien hatte ich nicht auf dem Schirm bzw. ich hatte nur den „normalen“ Feiertag bedacht. Das ist echt verrückt, weil am 26. meine Prüfung ist und ich damit ja dann eigentlich rausfalle. Ich kann den Schulen also erst an dem Tag, an dem sie spätestens die Einladungen aussprechen, meine Noten mitteilen, na super. Wobei ich echt verwundert bin, dass mich die Mitarbeiterin von der Bezirksregierung nicht darauf hingewiesen hat. Ich hatte mehrfach mit ihr telefoniert und ihr vor wenigen Tagen auch den neuen Termin mitgeteilt. Da wäre doch ein Hinweis, dass auch der Termin zu spät ist, nett gewesen. Ich kontaktiere sie noch einmal.
    Aber tausend Dank auf jeden Fall für deine Nachrichten :) So steige ich auf jeden Fall nochmal besser durch den ganzen Ablauf und das Verfahren :)

    Den Schule kannst du die Noten gerne mitteilen, die interessieren aber dort erst mal niemanden. Die Listen mit den Ordnungsgruppen kommen von der Bezirksregierung. Dort müssen die Noten rechtzeitig vorliegen. Die Schulen brauchen unabhängig davon nur deine normale Bewerbungsmappe, liegt die den Schulen nicht vor, wirst du auch nicht eingeladen.

    Dieses Mal gab es zwei Bewerbungstage, heute und gestern. Das kann beim nächsten Termin wieder genauso sein. Eingeladen haben wir als Schule erst diesen Montag. Die Ordnungsgruppenlisten lagen Ender der letzten Woche vor.


    Am 31.Mai sind hier keine Ferien, das ist doch ein Mittowch.

  • Die Note muss in NRW spätestens am Tag des Auswahlgesprächs vorliegen und in dem Fall vor dem Auswahlgespräch der Auswahlkommission vorgelegt werden.


    Wenn deine Note wegen fehlender Staatsprüfung zum Vorauswahlgespräch (Dort wird festgelegt wer zum Auswahlgespräch eingeladen wird.) noch nicht vorliegt, erhältst du Ordnungsgruppe 99. Alle zulässigen Bewerber mit dieser Ordnungsgruppe, dei die festgele müssen immer zum Auswahlgespräch eingeladen werden.


    Denk dran, dass du in NRW deine Bewerbungsunterlagen auch an die Schule schicken musst und dich nicht nur Online bewirbst, ansonsten bist du kein zugelassener Bewerber, selbst wenn du auf der Ordnungsgruppenliste stehst. Dieser Fehler passiert bei jedem 2. Verfahren einigen Bewerbern.

  • chilipaprika:
    Ich hatte vorhin noch einmal Kontakt mit einer sehr netten und verständnisvollen (Bei der Anzahl meiner dummen Fragen schon bewundernswert) Mitarbeiterin der Bezirksregierung. Ich kann an dem Freitag einfach das PDF meines vorläufigen Zeugnisses nachtragen und dann im Laufe der Zeit die beglaubigte Kopie nachreichen. Ich werde von den Schulen unter Vorbehalt zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen.

    Mein erstes Staatsexamen ist nicht aus NRW, aber darum habe ich mich schon vor Monaten gekümmert :) Das wurde mir alles anerkannt und ich hatte auch bereits eine beglaubigte Kopie dieser Anerkennung an die Bezirksregierung geschickt. Zumindest ist das durch. Jetzt geht es nur noch um das zweite Staatsexamen bzw. das vorläufige Zeugnis.

    kodi:
    Danke für die Erinnerung :) Das hatte ich schon auf der Seite mit Hinweisen und Infos in der entsprechenden Checkliste gesehen. Kannst du mir nochmal sagen, was es mit den Vorauswahlgesprächen auf sich hat?

  • Vorauswahl: Die Kommission trifft sich, sichtet alle Unterlagen, überlegt sich die Fragen (allen müssen die gleichen Fragen gestellt werden) und entscheidet bis zu welcher Ordnungsgruppe eingeladen wird. Damit hast du nichts zu tun.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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