Leo NRW Bewerbung - mehrere Merklisten möglich?

  • Hallo ihr Lieben,


    bestimmt kann mir einer von euch weiterhelfen: Ich bin gerade dabei, meine Bewerbungen für einige Schulen in NRW fertigzustellen. Die Schulen haben verschiedene Bewerbungsfristen. Ich weiß, dass ich meine Bewerbung an die Schulen schicken und online bei leo.nrw eine Merkliste mit den Schulen erstellen und diese absenden muss. Was ich mich nun frage, ist: Kann ich mehrere Merklisten erstellen? Also wenn ich jetzt eine Merkliste mit allen Schulen, auf die ich mich bewerbe, erstelle und absende - und nächste Woche schreibt noch eine Schule, auf die ich mich bewerben möchte, eine Stelle aus, kann ich dann eine neue Merkliste erstellen (für diese neue Schule) oder gibt es sozusagen nur eine Merkliste pro Bewerber?

    Danke!

  • Nein, es gehen mehrere. So war es zumindest bei mir. Ich hatte damals eine neue Merkliste erstellt, die dann die alte ersetzt hat. Ich hatte sie erstellt, weil ich eine Bewerbung vergessen hatte, die ich dann mithilfe der neuen Liste ergänzt hatte.


    Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?

  • Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?

    Das weiß ich leider nicht.

    Da aber Gymnasium gerade einen Lehrerüberhang haben und aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 erst mal weniger Lehrkräfte gebraucht werdne, gehe ich davon aus, dass nur wenige Gymnasialstellen ausgeschrieben werden. In den letzten Verfahren war es auch immer so, dass bei den wenigen ausgeschriebenen Gymnasialstellen dabei stand, dass man entweder komplett oder für eine gewisse Stundenzahl an eine andere Schule/ Schulform abgeordnet wird (war glaube ich immer bis August 2026 der Fall).

  • Das weiß ich leider nicht.

    Da aber Gymnasium gerade einen Lehrerüberhang haben und aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 erst mal weniger Lehrkräfte gebraucht werdne, gehe ich davon aus, dass nur wenige Gymnasialstellen ausgeschrieben werden. In den letzten Verfahren war es auch immer so, dass bei den wenigen ausgeschriebenen Gymnasialstellen dabei stand, dass man entweder komplett oder für eine gewisse Stundenzahl an eine andere Schule/ Schulform abgeordnet wird (war glaube ich immer bis August 2026 der Fall).

    Ja, davon gehe ich auch aus. War erst kürzlich mit einem Schulleiter im Gespräch, der mir sagte: In der Bezirksregierung Düsseldorf werde es höchstens etwa 30 Stellen am Gymnasium geben. Das sind natürlich keine rosigen Aussichten; insbesondere in Anbetracht meines Misserfolgs im letzten Ausschreibungsverfahren.

    Stellen am Gymnasium sind es vermutlich sehr wenige. Hast du auch mal an den Gesamtschulen geschaut?

    Ich werde dennoch am Gymnasium mein Glück versuchen. Für Mathematik werden sicherlich Stellen ausgeschrieben, wenn auch wenige. Gesamtschule ist für mich erstmal keine Option. Durch das Listenverfahren habe ich bereits zwei Stellenangebote an Gesamtschulen erhalten, diese aber ausgeschlagen.

  • Durch das Listenverfahren habe ich bereits zwei Stellenangebote an Gesamtschulen erhalten, diese aber ausgeschlagen.

    Warum schlägst du diese Stellen aus?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Warum schlägst du diese Stellen aus?

    Ich glaube, ich würde auf Dauer an einer Gesamtschule nicht glücklich. Das meine ich gar nicht unbedingt pauschalisierend. Sicherlich wird es eine Gesamtschule A geben, an der ich mich wohler fühle als an einem konkreten Gymnasium B - aus diesem Grund würde ich ja auch nicht an jedes Gymnasium gehen. Die beiden Gesamtschulen, die mir eine Stelle angeboten haben, hatte ich mir natürlich angesehen.

  • Ich glaube, ich würde auf Dauer an einer Gesamtschule nicht glücklich

    Die beiden Gesamtschulen bei uns sind immer direkt ausgebucht, die beiden Gymnasien teilen sich den Rest der Schüler*innen. Haupt- und Realschule gibt es keine.


    An welcher dieser Schulen möchtest du arbeiten, wenn du die Wahl hättest?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • frage ich mich, warum man „Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen“ studiert.

    Weil's das eine ohne das andere nicht gibt?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Die beiden Gesamtschulen bei uns sind immer direkt ausgebucht, die beiden Gymnasien teilen sich den Rest der Schüler*innen. Haupt- und Realschule gibt es keine.


    An welcher dieser Schulen möchtest du arbeiten, wenn du die Wahl hättest?

    Welche Schulen meinst du? Oder meintest du „Schulformen“? Ich bevorzuge grundsätzlich die Schulform „Gymnasium“. Was nicht bedeutet, dass ich jede Gesamtschule ausschließen würde. Real- und Hauptschulen schließe ich per se aus; allein deshalb, weil es an diesen Schulformen keine Oberstufe bzw. Qualifikationsphase gibt.

  • Da frage ich mich, warum man „Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen“ studiert.

    Du dachtest im Ernst, man könnte „Lehramt für Gymnasien und nicht Gesamtschule“ studieren?


    Ich habe mich jedoch auch missverständlich ausgedrückt. Genau genommen schließe ich Gesamtschulen nicht per se aus. Aber meistens entsprechen sie nicht meiner Vorstellung. Die Wahrscheinlichkeit, dass mir eine Gesamtschule zusagt, ist weitaus geringer als bei einem Gymnasium.

  • Genau genommen schließe ich Gesamtschulen nicht per se aus. Aber meistens entsprechen sie nicht meiner Vorstellung. Die Wahrscheinlichkeit, dass mir eine Gesamtschule zusagt, ist weitaus geringer als bei einem Gymnasium.

    Worin gründet dein Urteil hinsichtlich einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Es gibt zahlreiche Argumente, die gegen die Gesamtschule sprechen. Für mich wäre das z. B. auch nichts. Was ich aber spannend finde, ist, in was für einer Form hier Rechtfertigungsdruck auf den OP ausgeübt wird. Ich glaube, niemand würde einen Grundschullehrer so vehement befragen, was er denn gegen eine Gesamtschule hat.


    Zum Thema: Das ist kein Problem! Du bekommst dann eben eine neue Bestätigung per Email zu geschickt. Ich muss aber auch ehrlich sagen: Bis auf wenige Länder und deren Einstellungsportale ist Leo.nrw echt räudig im Vergleich.

  • Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?


    Zum Thema Gesamtschule vs Gymnasium: Ich kann schon nachvollziehen, warum man lieber an ein Gymnasium gehen möchte, wenn man die entsprechende Chance realistisch hat. Angebotene Planstellen auszuschlagen, um evtl. später einmal - schlimmstenfalls erst in 1-2 Jahren - überhaupt eine Stelle annehmen zu können, muss man sich aber auch leisten können.

  • Seph Soweit ich weiß, bist du automatisch aus dem aktuellen Durchgang raus, wenn du eine Planstelle ablehnst, die dir über das Listenverfahren angeboten wird. Bei den schulscharfen Ausschreibungen ist das kein Problem, da es ja durchaus sein kann, dass dir am Tag der Bewerbungsgespräche nachmittags dann mehrere Stellen angeboten werden und du ja in jedem Fall mind. eine Stelle ausschlagen würdest.

  • Nein, es gehen mehrere. So war es zumindest bei mir. Ich hatte damals eine neue Merkliste erstellt, die dann die alte ersetzt hat. Ich hatte sie erstellt, weil ich eine Bewerbung vergessen hatte, die ich dann mithilfe der neuen Liste ergänzt hatte.


    Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?

    Was heißt in dem Fall „ersetzt“? Ich habe jetzt am WE eine Merkliste mit 5 Stellenausschreibungen abgesendet (z. B. war da eine Stelle dabei, deren Frist jetzt am Mittwoch endet). Wenn ich nun noch zwei weitere Stellen entdeckt habe (deren Fristen viel länger gehen), setze ich diese auf eine neue Merkliste und sende die Merkliste ab. Werden dann etwa die ersten 5 gelöscht - die erste Merkliste wird ersetzt?

  • Was heißt in dem Fall „ersetzt“? Ich habe jetzt am WE eine Merkliste mit 5 Stellenausschreibungen abgesendet (z. B. war da eine Stelle dabei, deren Frist jetzt am Mittwoch endet). Wenn ich nun noch zwei weitere Stellen entdeckt habe (deren Fristen viel länger gehen), setze ich diese auf eine neue Merkliste und sende die Merkliste ab. Werden dann etwa die ersten 5 gelöscht - die erste Merkliste wird ersetzt?

    Du hast recht. Sie wird nicht ersetzt. Genau genommen hat man dann zwei (oder mehr) Listen. Inwieweit dann beide berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Ich hatte, um mich auf weitere Stellen zu bewerben einfach die alten Stellen + neue Stellen in eine neue Merkliste gepackt. Weil ich die Befürchtung hatte, dass die erste durch die Erstellung einer zweiten nicht mehr berücksichtigt wird. Daher sprach ich von „ersetzt“.

  • Worin gründet dein Urteil hinsichtlich einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums?

    Es gibt viele Unterschiede zwischen dem Durchschnittsgymnasium und der Durchschnittsgesamtschule. Entsprechend gibt es zahlreiche Gründe, an ein Gymnasium zu gehen. Und zahlreiche Gründe, an eine Gesamtschule zu gehen. Viele dieser Gründe dürften hinreichend bekannt sein. Am Ende ist es wichtig, wo man sich als Lehrer glücklich fühlt. Es geht keineswegs darum, irgendeine Schulform zu degradieren. Ganz im Gegenteil: Ich bin froh, wenn Lehrer genau dort unterrichten, wo sie sich wohl fühlen.


    Die Gründe für mein „Urteil“ will ich jetzt nicht ausführen, das wäre redundant. Es sind eben (einige der) bekannte(n) Gründe, aus denen einige Lehrer ein Gymnasium bevorzugen

  • Wie ist das eigentlich bei euch in NRW geregelt, wenn man angebotene Stellen ausschlägt? Fliegt man dann aus dem Listenverfahren und muss sich später neu bewerben oder bleibt man automatisch drin, bis man etwas annimmt?

    Ich hatte über das Listenverfahren zwei Stellenangebote mit einem Abstand von 2 Tagen (bei dem ersten hatte ich den Anruf verpasst). Scheinbar bleibt man also drin, sofern man noch nichts abgesagt hat. Sobald du etwas ablehnst, scheidest du aus dem Listenverfahren des jetzigen Durchgangs (also Einstellung zum 01.08.) aus - so wurde es uns vom Personalrat gesagt.


    Das gilt jedoch nicht für die schulscharfen Ausschreibungen zum 01.08. Auf diese kannst du dich dennoch bewerben, auch wenn du Angebote aus dem Listenverfahren ausgeschlagen hast.

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