Kabinettstueck , möchtest du uns noch aufklären, wie ihr am Ende verfahren seid und ob alles den gewünschten Weg gegangen ist? *neugierig:)*
Frage zur dienstlichen Beurteilung A14 in NRW
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Hallo Schiri, danke der Nachfrage, das Ganze liegt ja nun schon etwas zurück. Es war am Ende tatsächlich so, dass es einen externen Mitbewerber gab, weshalb ich daher ganz regulär zwei neue Unterrichtsbesuche gezeigt, habe, allein schon, damit das anzugebende Datum in der dienstlichen Beurteilung aktuell ist. Und: Es hat geklappt, ich habe die Stelle/Beförderung bekommen.

Liebe Grüße
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Blöde Frage, wieso zwei?
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Blöde Frage, wieso zwei?
Weil:
ZitatAlles anzeigenRichtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Leiterinnen und Leiter an öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung des für Schule zuständigen Ministeriums
[..]
9. Anlassbezogene Erkenntnisquellen
Für die nachstehend aufgeführten Beurteilungsanlässe sind grundsätzlich die folgenden Erkenntnisquellen heranzuziehen.
9.1 Beurteilung in der laufbahnrechtlichen Probezeit
zwei Unterrichtsbesuche, die im Anschluss mit der Lehrerin/dem Lehrer zeitnah zu besprechen sind.
9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Laufbahn - soweit kein Leitungsamt -
- zwei Unterrichtsbesuche
- ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.
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ok, wieder eine BL-Besonderheit. Ich musste nur einen UB machen.
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Ich schließe mich mal an diesem topic an:
Ganz klar ist es mir aus den Beiträgen nicht: Sind nur die UBs dann bestehend oder gilt das für die ganze dB? Ich wurde bei der letzten „nur“ als sehr gut bewertet. Es kam ein anderer zum Zuge. Wenn die dB bestehen bleibt, kann ich im Grunde einpacken. Unsere SL hat den Bewerber subjektiv mit den Bestpunkten beurteilt, die anderen Bewerber abstufend dahinter, damit dieser es dann auch wird und wohl keiner von außen dazwischen kommt. Lohnt sich dann eine Bewerbung mit der alten dB überhaupt? Kann man auch darauf bestehen, neu bewertet zu werden? -
Ich weiß nicht ob ich deine Frage richtig verstehe.
Wenn die Endnote gleich ist, werden die Teilnoten verglichen. Dabei gibt es Punkte, die mehr zählen als andere. Welche das sind, hängt vom Anlass ab und findet sich in den Beurteilungsrichtlinien unter Punkt 7.
Deine Beurteilung ist in NRW 3 Jahre gültig, wenn du keinen Mittbewerber hast. Wenn du einen Mitbewerber hast und die Beurteilung älter als ein Jahr ist, wird eine neue erstellt, damit die Vergleichbarkeit gesichert ist.
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Danke für die schnelle Antwort, ich schärfe nochmal nach: Ich weiß, wie die Beurteilung des aussichtsreichsten Bewerbers aussieht (der hatte letztes Jahr aber nicht überall 5 wie der Externe), dennoch hat er in manchen Teilbereichen mehr Punkte. Es ist also klar, dass er eine bessere Beurteilung hat und diese stammen aus dem letzten Durchgang von vor knapp einem Jahr, es war glaube ich Oktober. Ich bräuchte also eine neue dB, sonst könnte ich es gleich lassen. Oder wird automatisch neu erstellt, wenn jetzt ein neuer Bewerber hinzukommt? Das könnte ja durchaus sein.
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Ich bin mit deinem Bundesland nicht ganz vertraut, aber gibt es nicht einen Verfahrensteil, der sowieso neu gemacht wird? Sowas wie ein stellenbezogenes Gespräch? Möglicherweise könntest du in diesem Bereich ja besser abschneiden. Das könnte man ja zum Beispiel dann annehmen, wenn die ausgeschriebene Stelle in großen Teilen Aufgaben beinhaltet, die du schon vorher wahrgenommen hast. Oder bewerbt ihr euch beide auf etwas, was ihr vorher noch nicht gemacht habt?
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nein, es ist in NRW nicht so.
Es spielt formal keine Rolle, ob man seit Jahren den Stundenplan macht und sich auf die Stelle bewirbt oder auf die Ganztagsbetreuung oder Koordination internationaler Projekte. -
Indirekt spielt es dann natürlich doch eine Rolle, weil es dir bei einzelnen Punkten der Dienstlichen Beurteilung positiv angerechnet werden kann. Aber für die Auswahlentscheidung ist es irrelevant.
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Ja, aber Engagement ist Engagement. Egal in welchem Bereich.
Und bei einer internen Auswahl wird die SL vielleicht schon gucken, dass es passt (vielleicht, ohne Garantie, wer "an der Reihe" ist.). Aber sonst spielt es keine Rolle.
Was ich persönlich total bescheuert finde und ich fand es super (und frustrierend), auf einer bundesweiten Fortbildung zu erfahren, dass es in anderen BL (NDS, aber auch Hamburg und SH sind mir sehr positiv in Erinnerung geblieben) anders abläuft. -
Also bei uns in NDS ist es ebenfalls so, dass es, um bei dem Beispiel oben zu bleiben, keinen direkten Bonus dafür gibt, wenn du Stundenplaner werden möchtest und es schon vorher auf Basis von Anrechnungsstunden gemacht hast.
Aber: zum einen wirst du ja nach Kompetenzen beurteilt und bestimmte Kompetenzen hast du möglicherweise in der Funktion als Stundenplaner schon erworben (muss in das Beurteilungsraster für Funktionsstellen passen, „Untis bedienen“ reicht ggf. nicht) und zum anderen kann sich jemand, der die Aufgabe schon länger ausgeführt hat, in einem stellenbezogenen Gespräch möglicherweise ganz anders darstellen, da er oder sie die Herausforderung und vielleicht zukünftigen Handlungsfelder des Aufgabenbereichs schon gut kennt und entsprechende Visionen vorschlagen kann.Auf Letzteres bezog ich mich in meinem vorherigen Beitrag. Mag dennoch sein, dass es außerhalb Niedersachsens belanglos ist.
Ich empfehle für das erste Beförderungsamt immer, seine Ambitionen der SL bekanntzugeben. Wenn es gut läuft, erhält man Unterstützung z.B. durch Fortbildungen, die helfen das Profil auszuschärfen etc. und mittelfristig „ergibt“ sich dann vielleicht auch die gewünschte Stelle mit einer Ausschreibung, die den Bewerberkreis stark eingrenzt. Ansonsten kann man ja auch mal bei benachbarten Schulen anklopfen. Jedenfalls ist proaktives Handeln mE immer von Vorteil.
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