Zertifikatskurs - Fragen

  • Hallo miteinander,


    ich habe mich gerade angemeldet, um ein paar Fragen zu Zertifikatskursen loszuwerden - da ich jetzt die Zusage bekommen habe, und mich schon total freue! Vielleicht hat jemand von euch ja schon Kurse belegt und kann helfen!


    1. Bislang ist weder Kurstag noch Kursort definitiv bekannt - voraussichtlich mittwochs, über den Ort gibt es jedoch keinerlei Info. Online heißt es, wir werden zwischen zwei noch unbekannten Schulen aus verschiedenen Orten pendeln - ich hoffe, dies ist nicht der Fall. Wann kann ich damit rechnen, da etwas näheres zu erfahren?
      1a. Und da ich keinen guten Orientierungssinn habe: wie läuft das dann an dem ersten Tag in der Schule des Kurses ab? Ich sehe es schon kommen, dass ich den Kurs nicht finde oder so...
    2. Wie kann ich mich am besten auf den Kurs vorbereiten? Ich denke momentan darüber nach, über die Fernuni noch ein Grundlagenmodul zum wiederholen zu belegen - aber sonst weiß ich nicht, was sinnvoll wäre. (Informatik Sek II)
    3. Da es ein Sek II - Kurs ist, gibt es ja zwei Kursteile. Kann ich sicher davon ausgehen, im nächsten Jahr dann den zweiten Teil besuchen zu können, oder ist das wieder ein Glücksspiel, ob das denn klappt?
    4. Mir ist klar, dass ich mit Abschluss von Teil 1 die Unterrichtserlaubnis für die EF habe, und mit Abschluss von Teil 2 für die Q1/Q2. Bedeutet das dann auch, dass ich theoretisch im Abitur eingesetzt werden könnte, oder wäre es "nur" die Unterrichtserlaubnis? Schließt die Unterrichtserlaubnis für die EF mit ein, dass ich auch jüngere Jahrgänge in Informatik unterrichten dürfte - oder dann nach vollständigem Abschließen des Kurses nur die Sek II?
    5. Gibt es i.d.R. vorher ein Kennenlerntreffen oder so?

    Zusammenfassend, ich mache mir wahrscheinlich viel zu viele Sorgen.

    Mich würde es sehr freuen, wenn jemand von euch Erfahrungen zu eigenen Zertifikatskursen teilen kann!


    Liebe Grüße und eine schöne restliche Zeit bis zu den Sommerferien!

  • Die Zertifikatskurse die ich kenne finden jeweils an einem Ort statt. Der sollte eigentlich bei der Ausschreibung bzw. der Zusage bekannt sein.

    Vor dem ersten Tag bekomst du die Informationen über Trreffpunkt und Zeitpunkt. Dann fährst du rechtzeitig dahin und fragst dich notfalls durch oder folgst den anderen i.d.R leicht zu erkennenden Zertifikatsleuten.

    Dann gibt es eine Vorstellungsrunde, Informationen zum Ablauf usw. und dann geht es los.

    Vorbereiten musst du dich nicht, du wirst doch sicherlich Kursbegleitend von deiner Schule in Informatik eingesetzt werden und über entsprechende Erfahrunge im Thema verfügen. Sonst hättet dich deine Schule ja nicht hingelassen.

    Ja, du kannst davon ausgehen, dann den zweiten Teil machen zu können.

    Ein Treffen vorher gibt es nciht, ihr lernt euch doch während des Kurses kennen.

  • Es gibt einen Z-Kurs für die Sek1. Wenn deine Schule dich direkt zum Sek2-Z-Kurs schickt, gehe ich davon aus, dass sie dir unterstellt, dass du ohne Z-Kurs schon die Sek1 unterrichten könntest. Sek 1 kann man immer (Ausnahmen Sport, Reli und die Laborfächer, wenn man keine Laborfähigkeit hat) fachfremd unterrichten.
    Wirst du denn begleitend zum Kurs keine Info-Kurse (Sek1 oder EF?) haben?

  • Bislang keine Info. Aus dem Brief kopiert:

    Dabei gehe ich davon aus, dass es sich um die Einladung handelt - ich weiß nicht, was sonst noch kommen wird.


    Unterrichtet habe ich Informatik bislang noch nicht, bekomme aber im kommenden Schuljahr einen Kurs. Und Erfahrungen - klar, im Mathe-Studium bleiben die Informatik-Anteile nicht vollständig aus. Jedoch bin ich nicht so sicher in Java, und werde das definitiv über die Ferien noch einmal auffrischen.


    Aber das ist gut zu wissen vom Ablauf! Eine Kollegin, die vor 2 Jahren den Sek I Kurs Chemie gemacht hat, erzählte von einem Zoom-Treffen vor den Sommerferien - also noch vor Beginn des Kurses, als Kennenlernrunde. Und ich möchte möglichst nichts verpassen.

    Danke für deine Antwort!

  • Wenn deine Schule dich direkt zum Sek2-Z-Kurs schickt, gehe ich davon aus, dass sie dir unterstellt, dass du ohne Z-Kurs schon die Sek1 unterrichten könntest.

    Ich wollte eigentlich erst zum Sek I Kurs und langsam aufbauen, aber die Aussage der Schulleitung war, dass sie nur Sek 2 unterstützen würde. Also versuche ich Sek 2.


    Ich habe mir die Schulbücher schon ausgeliehen - die Inhalte der Q-Phase sind klar, in der EF fehlt mir ein Thema aus dem Studium her - aber wie dann die schüler-freundlichen Programmierumgebungen aussehen... lieber alles noch einmal wiederholen und vertiefen!


    Einmal musste ich Physik in der Sek 2 fachfremd unterrichten (noch während einer Vertretungsstelle) - das war kein Spaß, und das mache ich freiwillig auch nie wieder...

  • Ich wollte eigentlich erst zum Sek I Kurs und langsam aufbauen, aber die Aussage der Schulleitung war, dass sie nur Sek 2 unterstützen würde. Also versuche ich Sek 2.


    Ich habe mir die Schulbücher schon ausgeliehen - die Inhalte der Q-Phase sind klar, in der EF fehlt mir ein Thema aus dem Studium her - aber wie dann die schüler-freundlichen Programmierumgebungen aussehen... lieber alles noch einmal wiederholen und vertiefen!


    Einmal musste ich Physik in der Sek 2 fachfremd unterrichten (noch während einer Vertretungsstelle) - das war kein Spaß, und das mache ich freiwillig auch nie wieder...

    Sprich doch erst mal mit deinen Kollegen vor Ort. Die können dir zum Kernlehrplan und zum schulinternen Lehrplan bestimmt was sagen, auch zu euren Computern und dort nutztbaren Programmierumgebungen usw. wissen die bestimmt einiges, was hilfreich sein könnte.

  • Total fachfremder Tipp, aber es hat mir in meinen Fächer geholfen: Guck dir an, was in der Sek 1 gemacht wurde / wird (Lehrpläne) (du weißt, woher die Kids kommen) und das, was sie in der Q-Phase können müssen. Dann weißt du, welche knifflige Punkte nicht ausgelassen werden dürfen und was die Ziele sind.

  • Sprich doch erst mal mit deinen Kollegen vor Ort. Die können dir zum Kernlehrplan und zum schulinternen Lehrplan bestimmt was sagen, auch zu euren Computern und dort nutztbaren Programmierumgebungen usw. wissen die bestimmt einiges, was hilfreich sein könnte.

    Habe ich - aber die genauen Voraussetzungen kennt noch keiner, da wir im nächsten Schuljahr in ein neues Gebäude ziehen. Wäre ja auch zu einfach!


    Und wir sind bislang eine "große" Informatik-Fachschaft (die Schule ist sechszügig) - 1x Sek 1, 1x Sek 2.


    Total fachfremder Tipp, aber es hat mir in meinen Fächer geholfen: Guck dir an, was in der Sek 1 gemacht wurde / wird (Lehrpläne) (du weißt, woher die Kids kommen) und das, was sie in der Q-Phase können müssen. Dann weißt du, welche knifflige Punkte nicht ausgelassen werden dürfen und was die Ziele sind.

    Gute Idee, danke! Wir bieten leider (bis auf den verpflichtenden Kurs in Jg 5/6) noch kein Informatik an, aber ich frage mal bei Ref-Kolleg*innen nach deren schulinternen Lehrplänen - das müsste die Grundlagen gut darstellen, und konkreter sein als die tatsächlichen KLP!

  • Ach stimmt, man muss nicht im WPII-Bereich Info belegt haben, um es fortzuführen. Noch besser: deine SuS beginnen bei 0. ;-)

    In der Realität tut dies wahrscheinlich nur ein Teil, andere werden mit unterschiedlichem Vorwissen z.B. aus dem Freizeitbereich kommen.

  • Hallo miteinander,


    1. Mir ist klar, dass ich mit Abschluss von Teil 1 die Unterrichtserlaubnis für die EF habe, und mit Abschluss von Teil 2 für die Q1/Q2. Bedeutet das dann auch, dass ich theoretisch im Abitur eingesetzt werden könnte, oder wäre es "nur" die Unterrichtserlaubnis? Schließt die Unterrichtserlaubnis für die EF mit ein, dass ich auch jüngere Jahrgänge in Informatik unterrichten dürfte - oder dann nach vollständigem Abschließen des Kurses nur die Sek II?

    Die Unterrichtserlaubnis für die Sek II bezieht und beschränkt sich auf die Sek II.

    Was den Einsatz in der GOSt bzw. im Abitur angeht, schauen wir hierzu einmal in die APO-GOSt - genauer gesagt § 26 Abs. 4 und in die dazugehörige VV.


    (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).


    VV 26.4 zu Absatz 4

    26.4.1 Über Ausnahmen entscheidet die für die Fachaufsicht zuständige obere Schulaufsichtsbehörde.

    26.4.2 Der geplante Einsatz von Lehrkräften mit unbefristeter Unterrichtserlaubnis in der Qualifikationsphase ist bis zum Ende der Einführungsphase, in anderen Fällen spätestens bei Festlegung der Fachprüfungsausschüsse der für die Fachaufsicht zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen.


    Quelle: BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Was den Einsatz in der GOSt bzw. im Abitur angeht, schauen wir hierzu einmal in die APO-GOSt - genauer gesagt § 26 Abs. 4 und in die dazugehörige VV.


    (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die die Schülerin oder den Schüler im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen. Fachprüferin oder Fachprüfer kann auch eine Lehrkraft sein, der eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Sekundarstufe II in dem Fach zuerkannt worden ist (Zertifikatskurs).

    Verstehe ich das richtig - Prüfen dürfte ich, protokollieren aber nicht?


    Das hatte ich komplett überlesen, als ich in die APO GOSt geschaut habe - danke!

  • Verstehe ich das richtig - Prüfen dürfte ich, protokollieren aber nicht?


    Das hatte ich komplett überlesen, als ich in die APO GOSt geschaut habe - danke!

    (5) Schriftführerin oder Schriftführer ist in der Regel eine Lehrkraft der Schule, die das Fach nach Möglichkeit in der Qualifikationsphase unterrichtet hat. Die Schriftführerin oder der Schriftführer soll in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt am Gymnasium oder für die Sekundarstufe II besitzen.


    Wünschenswert wäre eine grundständig ausgebildete Lehrkraft, allerdings kann, wenn es nicht anders geht, auch davon abgewichen werden.

    Alles, was hier wirklich außerhalb der in § 26 genannten Parameter sein sollte, muss von der BR als Ausnahme genehmigt werden, oder es muss per Amtshilfe von anderen Schulen mit einer entsprechend ausgebildeten Lehrkraft ausgeholfen werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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