Kürzungen an der Stundentafel werden vorgenommen, trotzdem werden Ergänzungsstunden erteilt

  • Guten Abend zusammen!

    Folgender (realer) Fall: Um kollegiumsweit vielfach vorhandene Überstunden abzubauen, wird u.a. zu dem Mittel gegriffen, die Stundentafel anzupassen. Konkret werden in einigen Sek I-Jahrgängen Nebenfächer einmalig gestrichen oder von zwei- auf einstündig reduziert. Gleichzeitig werden aber "Ergänzungsstunden" erteilt. Einige K wundern sich etwas, dass es hier keine Priorisierung gibt. §17 APO SI inkl. Verwaltungsvorschriften bestätigen das aber nicht, sehen diesen Sonderfall aber vielleicht auch einfach nicht vor.


    Kennt jemand ähnlich gelagerte Fälle oder weiß von Verwaltungsvorschriften, die für diesen Kontext von Relevanz sein könnten?

    Besten Dank mal wieder :)

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Anlage 3a - je nach Konstellation auch einer der anderen Buchstaben - zur Kenntnis genommen, insbesondere die Vorgaben unter der Tabelle? Da gibt es einige "Muss"-Vorgaben und einige Ausnahmeregelungen. Greift ggf. eine von diesen in Deinem Fall?

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich habe nur den Paragraphen und die VV gelesen, der Hinweis auf die Anlage war super.

    Das trifft auf uns tw. zu, hilft mir aber noch nicht eindeutig weiter.


    Zitat
    [..]
    1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.

    Die beschriebenen Fächer sind alle von Kürzungen betroffen. Hier stellt sich mir die Frage, ob eine Kürzung hier generell nicht möglich ist. Überhaupt stellt sich mir die Frage, auf welcher Grundlage die SL einfach Stundenkürzungen vornehmen kann.


    Zitat

    [..]
    10) Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein.

    Das müsste ja dann im offiziell beschlossenen Förderkonzept verankert sein, oder?


    Eine klare Antwort auf meine Frage, ob es eine Priorisierung von regulären Stunden der Stundentafel ggü. Ergänzungsstunden gibt, habe ich jetzt weiterhin nicht. Dafür stellt sich mir nun die Frage, ob die Kürzung der Gesellschaftswissenschaften überhaupt möglich ist.


    Anschlussfragen sind für mich daher die oben genannten:

    - Ist das Kürzen von Gesellschaftswissenschaften nach oben zitierter Regelung überhaupt möglich?

    - Auf welcher Grundlage dürfen SL überhaupt temporär (immerhin für ein Schuljahr) Stunden kürzen (ohne Schulkonferenzbeschluss)?

    Ich sollte vielleicht erwähnen, dass es mir nicht unbedingt darum geht, der SL noch kurz vor den Ferien die UV zu sprengen. Viel mehr hätte ich mal wieder gerne Rechtssicherheit bei einer Sache, die meinen Erfahrungshorizont überschreitet :).

    Nochmal danke!

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  • Nein, das ist tatsächlich nicht das Problem. Dieses Jahr haben wir sogar erstmals seit Jahren ausreichend Fachkolleg:innen, um die Fächer auch in der Sek I mit Fachlehrkräften zu besetzen.


    Ich sehe aber schon, dass das keine ganz alltägliche Frage zu sein scheint. Falls noch jemand gute Gedanken dazu hat: Immer her damit. Die Formulierung "muss mit x Stunden unterrichtet werden" reicht mir jedenfalls nicht, um nochmal zu versuchen, "mein" Fach (Herzblut und Fachvorsitz) etwas besser zu stellen:)

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  • Nein, das ist tatsächlich nicht das Problem. Dieses Jahr haben wir sogar erstmals seit Jahren ausreichend Fachkolleg:innen, um die Fächer auch in der Sek I mit Fachlehrkräften zu besetzen.


    Ich sehe aber schon, dass das keine ganz alltägliche Frage zu sein scheint. Falls noch jemand gute Gedanken dazu hat: Immer her damit. Die Formulierung "muss mit x Stunden unterrichtet werden" reicht mir jedenfalls nicht, um nochmal zu versuchen, "mein" Fach (Herzblut und Fachvorsitz) etwas besser zu stellen:)

    Ich persönlich sehe in der Kürzung kein Problem. Wenn Überstunden abgebaut werden müssen, dann geht das eben manchmal nur, wenn Unterricht gekürzt wird, sonst stellen sich die Kollegen zu Recht querr. Da hat die Schulkonferenz nicht mitzureden, sondern das muss die SL schon allein verantworten (und ggfs. über Möglichkeiten nachdenken, das wieder auszugleichen).

    Die von dir genannte Formulierung trifft übrigens auch noch andere Fächer, auch hier muss die SL entscheiden, was gekürzt wird. Warum es deine Fächer trifft, ist eine Frage, die du deiner Schulleitung stellen musst, aber die Priorisierung kann sie meiner Meinung nach durchaus vornehmen, Vielleicht kann die Fachschaft dieses Problem aber nochmal mit der SL erörtern und alternative Ergänzungstunden, die gekürzt werden könnten, anbieten. Wobei bei Ergänzungstunden in der Regel nicht soviel Lehrerstunden gewonnen werden können, wie bei Fächern, die von jedem Schüler belegt werden.

    Werden eure Fachkollegen ggfs in ihren Zweitfächern gebraucht?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
    Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.

  • Also ich habe so meine Zweifel, dass Überstunden der KuK' durch Unterrichtskürzung - und somit zum Nachteil der SuS' kompensiert werden können.
    Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.
    Vermutlich wäre das eine Frage für Dezernat 48 oder die Abteilung 2 des MSB, um zu eruieren, ob und inwieweit ein Hinwirken vor dem Hintergrund der personellen Ressourcen auch eine Kürzung des Unterrichts einschließen kann.

    Da bin ich ehrlich gesagt überfragt. Ich tendiere zu "ja", wenn der Nichtabbau perspektivisch für die kommenden Schuljahre faktisch unumgänglich ist.

    Wie würdest du denn die Mehrarbeit der Lehrkräft auffangen, wenn die Schule unterversorgt ist und seit Jahren immer mehr Mehrarbeit angehäuft wird? Irgendwann werden die Lehrkräfte dann zurecht nicht mehr mitmachen und ihre Rechte einfordern. Nicht jede Lehrkaft möchte ihre Mehrarbeit in solchen Fällen ausgezahlt bekommen. Dann kommt es notgedrungen zu Kürzungen. Wird doch bestimmt nicht nur bei uns so gemacht?

  • Eine der Aufgaben der Schulleitung ist es sicherzustellen, dass Unterricht ungekürzt erteilt wird - vgl. § 59 Abs. 2 Nr. 4 SchulG in Verbindung mit § 20 Abs. 5 ADO NRW.

    Es ist für mich immer sehr erfreulich, dass du deine Antworten direkt mit entsprechenden Paragraphen belegst. Hut ab vor soviel Übersicht! Schon spannend, dass im Text explizit das Wort "ungekürzt" steht.


    Auch dir, PeterKa, vielen Dank für die ausführliche Einschätzung.

    Ich denke, alle in diesem Thread bisher Beteiligten sind sich grundsätzlich eher einig, dass eine Kürzung der Stundentafel unabhängig von "Muss"-Formulierungen in der APO-SI als Möglichkeit Überhang abzubauen unumgänglich sein kann. Die Frage, ob hier eine Priorisierung á la "Kernstunden vor Ergänzungsstunden" vorgenommen werden muss, lässt sich scheinbar auf Grundlage der zitierten Texte nicht beantworten. Sollte niemand doch noch Erfahrungswerte dazu vorbringen können, muss ich es wohl dabei belassen. Dafür eine behördliche Klärung anzustreben übersteigt die Relevanz des Problems und die letzte von mir initiierte Anfrage an Dez 47 ("Vorarbeiten für erwartbaren Q2-Entfall") befindet sich nun auch schon knapp ein halbes Jahr da...

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage / Impuls: Als vor Jahren bei uns die Diskussion aufkam, einen Sport-LK oder Sport-Abi anzubieten, war es eine Bedingung, dass das Sport-/Fachangebot nicht gekürzt wurde (und ich bin ziemlich sicher, es ging um das Mittelstufenangebot). Ich habe diese damaligen Infos nicht überprüft, also ohne Gewähr.
    Hätte eine absichtliche Kürzung in dem Umfang (es klingt so, als würden die Gesellschaftswissenschaften locker 2 komplette Jahresstunden in der Mittelstufe verlieren keinen Einfluss auf die Oberstufenbelegungsmöglichkeiten?

  • . Dafür eine behördliche Klärung anzustreben übersteigt die Relevanz des Problems und die letzte von mir initiierte Anfrage an Dez 47 ("Vorarbeiten für erwartbaren Q2-Entfall") befindet sich nun auch schon knapp ein halbes Jahr da...

    "Vorarbeiten für den Q2-Ausfall" wurden doch schon vor einigen Jahren als unzulässig festgestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Frage / Impuls: Als vor Jahren bei uns die Diskussion aufkam, einen Sport-LK oder Sport-Abi anzubieten, war es eine Bedingung, dass das Sport-/Fachangebot nicht gekürzt wurde (und ich bin ziemlich sicher, es ging um das Mittelstufenangebot). Ich habe diese damaligen Infos nicht überprüft, also ohne Gewähr.
    Hätte eine absichtliche Kürzung in dem Umfang (es klingt so, als würden die Gesellschaftswissenschaften locker 2 komplette Jahresstunden in der Mittelstufe verlieren keinen Einfluss auf die Oberstufenbelegungsmöglichkeiten?

    Nein. Die Stundentafel Sek I hat bis auf einige wenige Konstellationen keinen Einfluss auf die Sek II. Ausnahmen wären hier beispielsweise die Fremdsprachen (neueinsetzend/fortgeführt) oder ein bilinguales Sachfach. Es kann natürlich sein, dass man in der Oberstufe dann bestimmte LKs bewusst nicht anbietet, weil man die SuS' aus der Sek I nicht hinreichend darauf vorbereitet wähnt - aber das kann ich mir eigentlich auch wiederum nicht so richtig vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist für mich immer sehr erfreulich, dass du deine Antworten direkt mit entsprechenden Paragraphen belegst. Hut ab vor soviel Übersicht! Schon spannend, dass im Text explizit das Wort "ungekürzt" steht.

    Danke - aber ich schaue auch vorher immer nach und weiß ungefähr, wo das Ganze steht oder zu finden ist. Es entspringt meiner natürlichen Neugier und dem Willen, Dinge selbst zu wissen, anstatt auf das (Halb)Wissen Dritter angewiesen zu sein. Und wie ungünstig Letzteres sein kann, konnten wir hier im Forum schon mehrmals erleben.

  • "Vorarbeiten für den Q2-Ausfall" wurden doch schon vor einigen Jahren als unzulässig festgestellt.

    "Recht haben" und "Recht bekommen" scheinen hier wieder zwei verschiedene paar Schuhe zu sein. Du hattest dich damals auch schon in entsprechendem Beitrag so positioniert, aber alles was ich erreicht habe, ist eine Anfrage der SL bei Dez. 47 und wenn ich nachhake, wie der Stand der Dinge sei, höre ich nur, dass dort wenig passiere... Ich habe manchmal schon Angst, dass irgendwelche Widerspruchsfristen ablaufen :ohh:.

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  • "Recht haben" und "Recht bekommen" scheinen hier wieder zwei verschiedene paar Schuhe zu sein. Du hattest dich damals auch schon in entsprechendem Beitrag so positioniert, aber alles was ich erreicht habe, ist eine Anfrage der SL bei Dez. 47 und wenn ich nachhake, wie der Stand der Dinge sei, höre ich nur, dass dort wenig passiere... Ich habe manchmal schon Angst, dass irgendwelche Widerspruchsfristen ablaufen :ohh:.

    Dann frag doch mal beim Personalrat nach. Dort ist man gut informiert und hilfsbereit. Auch der Weg ins Dezernat kann dann einfacher sein.

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