Arbeitszeit an Privatschule (tv-l bayern)

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitszeitregelung an einer Privatschule.

    Ich habe letztes Jahr 28 (bzw. 30...) Schulwochenstunden an 5 Arbeitstagen in Vollzeit abgeleistet. Der Unterricht ging jeden Tag von 8 bis 13 Uhr. Ab nächstem Jahr arbeite ich nur noch an 4 Tagen in der Woche (Dienstag bis Freitag). Im zukünftigen Vertrag sollen aber nun 22,5 Stunden stehen. Entweder habe ich einen gigantischen Denkfehler oder mein Arbeitgeber: Wenn ich an diesen 4 Tagen also jeweils von 8 bis 13 Uhr arbeite, dann sind das doch insgesamt 24 Schulwochenstunden und würde bedeuten, dass das mit den vertraglichen 22,5 Stunden so nicht richtig ist. Mir würden daher also 2 "Freistunden" (je 45 Minuten) zustehen?

    Wie seht ihr das?


    Schöne Grüße

    MondundSonne

  • Den ersten Denkfehler, den ich sehe ist davon auszugehen, dass eine neue Deputatsverteilung und ein neuer Stundenplan analog zur Verteilung des vergangenen Schuljahrs erfolgen muss, so dass ein Arbeitstag weniger automatisch zu Stundenzahl X führen müsste. Den zweiten Denkfehler, den ich sehe ist, dass du meinst, wenn du an vier Tagen tätig wärst, würde das nicht nur automatisch zu lediglich 22 Deputatsstunden führen, sonder dir zwei bezahlte Freistunden zustehen, um auf die 24 Stunden des letzten Jahres zu kommen. Freistunden/ Hohlstunden sind bereits eingepreist in bezahlte Deputatsstunden und werden nicht obendrauf geschlagen oder von der Unterrichtsverpflichtung abgezogen. Wenn du einen Vertrag bekommst für x Stunden, dann wirst du genau für diese Stundenzahl wohl gebraucht und eingesetzt. Wenn du für mehr Stunden bezahlt werden möchtest musst du mehr Stunden unterrichten, für die du benötigt werden musst und für die du dann eben ggf. auch an 5 Tagen in der Woche arbeiten gehen musst.


    Besprich deinen Vertrag mit deinem Arbeitgeber genauso wie die Deputatsplanung und Stundenplanverteilung. Solange du für die Stunden, die du unterrichten sollst bezahlt wirst passt der Vertrag rein inhaltlich. Alles andere ist dann eine Frage der Absprache und Vertragsverhandlung.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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  • Den ersten Denkfehler, den ich sehe ist davon auszugehen, dass eine neue Deputatsverteilung und ein neuer Stundenplan analog zur Verteilung des vergangenen Schuljahrs erfolgen muss, so dass ein Arbeitstag weniger automatisch zu Stundenzahl X führen müsste. Den zweiten Denkfehler, den ich sehe ist, dass du meinst, wenn du an vier Tagen tätig wärst, würde das nicht nur automatisch zu lediglich 22 Deputatsstunden führen, sonder dir zwei bezahlte Freistunden zustehen, um auf die 24 Stunden des letzten Jahres zu kommen. Freistunden/ Hohlstunden sind bereits eingepreist in bezahlte Deputatsstunden und werden nicht obendrauf geschlagen oder von der Unterrichtsverpflichtung abgezogen. Wenn du einen Vertrag bekommst für x Stunden, dann wirst du genau für diese Stundenzahl wohl gebraucht und eingesetzt. Wenn du für mehr Stunden bezahlt werden möchtest musst du mehr Stunden unterrichten, für die du benötigt werden musst und für die du dann eben ggf. auch an 5 Tagen in der Woche arbeiten gehen musst.


    Besprich deinen Vertrag mit deinem Arbeitgeber genauso wie die Deputatsplanung und Stundenplanverteilung. Solange du für die Stunden, die du unterrichten sollst bezahlt wirst passt der Vertrag rein inhaltlich. Alles andere ist dann eine Frage der Absprache und Vertragsverhandlung.

    Ich glaube, dass ich vermutlich etwas missverständlich formuliert habe: mir wurde !von meinem! Arbeitgeber die Arbeitszeit um 20% gekürzt = 4 Tage arbeiten was ja den 22,4 bzw. 22,5 Stunden Schulwochenstunden Unterricht entspricht. Deshalb stellt sich mir eben die Frage, ob ich an diesen 4 Tagen jeden Tag von 8 bis 13 Uhr arbeiten muss, schließlich werde ich ja nur für 22,5 Stunden bezahlt. Der Stundenplan für das nächste Jahr muss noch erstellt werden. Ich habe den festen Verdacht, dass ich jeden dieser Tage von 8-13 Uhr eingetragen werde und möchte derjenigen Person, die das erste Mal einen Stundenplan erstellt, zu bedenken geben, dass sie mich nur für die 22,5 Stunden eintragen kann und sich für die beiden anderen Stunden etwas überlegen muss. Nur möchte ich nicht meine "Berechnungen" einbringen, wenn ich etwas übersehe.

  • Ich verstehe dein Problem nicht wirklich. Wenn du einen Vertrag über 22,5 Unterrichtsstunden hast und klar ist, dass du nur dienstags bis freitags arbeitest, dann entstehen bei potentiell 6 Unterrichtsstunden an diesen 4 Tagen zwei Freistunden, d.h. du kommst entweder mal später, gehst früher oder hast zwischendrin mal frei. Vermutlich hast du auch ein Halbjahr 22 Unterrichtsstunden und im anderen 23.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich glaube, dass ich vermutlich etwas missverständlich formuliert habe: mir wurde !von meinem! Arbeitgeber die Arbeitszeit um 20% gekürzt = 4 Tage arbeiten was ja den 22,4 bzw. 22,5 Stunden Schulwochenstunden Unterricht entspricht. Deshalb stellt sich mir eben die Frage, ob ich an diesen 4 Tagen jeden Tag von 8 bis 13 Uhr arbeiten muss, schließlich werde ich ja nur für 22,5 Stunden bezahlt.

    Ok, also ist die Arbeitszeit jetzt ein Problem für dich, weil dein AG deine Arbeitszeit entgegen deines Wunsches gekürzt hat?

    Vorher hast du ja proportional genausoviel gearbeitet.


    Du wirst die 5 Stunden täglich sicher nicht durcharbeiten, oder? Wie sieht denn dein Stundenplan genau aus? Keine Freistunden?

  • Ich glaube, dass ich vermutlich etwas missverständlich formuliert habe: mir wurde !von meinem! Arbeitgeber die Arbeitszeit um 20% gekürzt = 4 Tage arbeiten was ja den 22,4 bzw. 22,5 Stunden Schulwochenstunden Unterricht entspricht. Deshalb stellt sich mir eben die Frage, ob ich an diesen 4 Tagen jeden Tag von 8 bis 13 Uhr arbeiten muss, schließlich werde ich ja nur für 22,5 Stunden bezahlt. Der Stundenplan für das nächste Jahr muss noch erstellt werden. Ich habe den festen Verdacht, dass ich jeden dieser Tage von 8-13 Uhr eingetragen werde und möchte derjenigen Person, die das erste Mal einen Stundenplan erstellt, zu bedenken geben, dass sie mich nur für die 22,5 Stunden eintragen kann und sich für die beiden anderen Stunden etwas überlegen muss. Nur möchte ich nicht meine "Berechnungen" einbringen, wenn ich etwas übersehe.

    Ich verstehe dein Problem nicht : Wenn du einen Vertrag über 22,5 Stunden hast, dann wirst du für genau diese auch eingeplant werden mit deinem Deputat. Entweder das wird dann auf beide Halbjahres verteilt mit 22 bzw. 23 Stunden oder die halbe Stunde ist für irgendeine Tutorenaufgabe vorgesehen.

    Wie genau diese 22,5 Wochenstunden dann auf die Wochentage Di-Fr verteilt sein werden weißt du offensichtlich selbst noch nicht, da der neue Stundenplan noch nicht feststeht. Also warte diesen doch einfach ab, ehe du dir über ungelegte Eier unnötige Gedanken machst. Wenn du dann je für mehr als 22,5 (23) Wochenstunden verplant sein solltest, dann bespricht du das eben direkt mit deinem Stundenplanungsteam, damit diese das lösen können.

    Wenn es bei euch generell nur Unterricht gibt zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und es am Nachmittag keinerlei Angebote gibt, dann wirst du Di-Fr eben irgendwann zwischen 8 und 13 Uhr deine 22,5 (23) Wochenstunden liegen haben, wobei Freistunden wie gesagt nicht als Deputatsstunden zählen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich wäre froh, ich hätte mal nur 2 Hohlstunden. Ja, es ist völlig normal, in der Mitte eines Schultages frei zu haben (und evtl. für eine Vertretung einspringen zu müssen) oder meistens herumzusitzen (bzw. ich korrigiere oder bereite Unterricht vor).


    Da bei uns extrem viel gekoppelt ist, hatte ich auch schon einmal 16 Hohlstunden (bei 25 Deputatsstunden).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Da bei uns extrem viel gekoppelt ist, hatte ich auch schon einmal 16 Hohlstunden (bei 25 Deputatsstunden).

    Das halte ich für unzumutbar. Bei so einem Stundenplan wäre ich erst beim Stundenplanungsteam und würde das nichts ändern im nächsten Schritt beim PR. Wenn eure Kopplungen derartige Auswirkungen haben, dann muss im Sinne der Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer:innen das eine oder andere entkoppelt werden. Lass dir das bitte nicht gefallen!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das halte ich für unzumutbar. Bei so einem Stundenplan wäre ich erst beim Stundenplanungsteam und würde das nichts ändern im nächsten Schritt beim PR. Wenn eure Kopplungen derartige Auswirkungen haben, dann muss im Sinne der Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer:innen das eine oder andere entkoppelt werden. Lass dir das bitte nicht gefallen!

    Tja, dann hätten wir noch weniger Schüler, wir stehen in Konkurrenz und müssen alle Profile anbieten.


    (Es wird darauf geachtet, dass wenn möglich, nicht immer die gleichen Kollegen betroffen sind. 16 Hohlstunden waren mein Rekord, 12 oder 13 hatte ich auch schon, meistens sind es ca. 5 Stunden. Ich habe mir daher angewöhnt, alles in der Schule vorzubereiten (und habe in der Chemiesammlung eine gute Ausstattung). Wenn ich gegen 17 oder 18 Uhr heimgehe, muss ich sehr selten noch etwas tun. Das finde ich gut.)

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